Betrugsversuche bei Corona-Soforthilfen „Mitnahmeeffekte lassen sich nicht vermeiden“

Nach dem Stopp der Corona-Soforthilfen wegen Betruges sollen die Auszahlungen in NRW weiter gehen. Quelle: dpa

Nicht nur in NRW gibt es Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe, wie eine Umfrage unter den 16 Bundesländern zeigt. Ein Land akzeptiert ausschließlich den Postweg zur Antragstellung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der Betrugsfall mit den Corona-Soforthilfen in NRW hat zahlreiche Nachahmer hervorgerufen, wie eine WirtschaftsWoche-Umfrage unter den 16 Bundesländern zeigt: In mindestens drei weiteren Bundesländern gab es bereits vergleichbare Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Soforthilfe für Corona-geschädigte Unternehmer und Solo-Selbständige.


Hamburg etwa meldete vergangene Woche, die Hamburgische Investitions- und Förderbank habe eine „gefälschte Internetseite“ entdeckt, die auf einem Server in Tschechien lief. Wie im bekannt gewordenen Fall in NRW hätten die Betrüger auch hier versucht, Hamburger Antragsteller auf die Fake-Seite zu locken, „um in deren Namen, aber mit eigenen Bankverbindungen öffentliche Hilfen zu kassieren“, wie die Hamburger Finanzbehörde schreibt. Das Hamburger LKA habe die Seite zwei Stunden nach Entdeckung vom Netz nehmen lassen. Einen Tag später war das offizielle Hamburger Online-Portal für Corona-Hilfsgelder wieder zugänglich. Der Behörde zufolge sei kein finanzieller Schaden entstanden.

Markus Hartmann ermittelt gegen die Kriminellen, die mit gefälschten Webseiten Corona-Soforthilfen abgreifen wollten. Im Interview spricht er über die Täter und warum gerade die Soforthilfen so verlockend für sie sind.
von Volker ter Haseborg

Auch in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen gab es Vorfälle mit sogenannten Fake-Seiten. Die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB) berichtete gar von mehreren betrügerischen Webseiten; der Freistaat stoppte die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes vorerst. Die Kriminellen hatten die offizielle Webseite des Förderportals sab.sachsen.de nachgebaut und ihr die Adresse sachsen-sab.de gegeben. Ob über die falsche Seite bereits Geld ausgezahlt wurde, könne man noch nicht sagen; „ein höherer Schaden wird aber hier nicht erwartet“, teilte das LKA Sachsen mit. In Schleswig-Holstein bestand ebenfalls kurzzeitig Verwechselungsgefahr. Neben der offiziellen Internet-Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (www.ib-sh.de) habe eine Fake-Seite mit der Adresse www.ib-in.sh.de existiert.

Und Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut räumte ein, ihr Haus habe „wenige Tage nach Beginn des Corona-Soforthilfeverfahrens von der Existenz einer Fake-Seite erfahren“. Die Betrugsseite wurde vom Netz genommen und auf der korrekten Webseite für Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg ein entsprechender Hinweis veröffentlicht. „Gleichzeitig haben wir bereits verschiedene Domänennamen reserviert, um künftige Fälschungen zu erschweren“, teilte das Landeswirtschaftsministerium mit.

„Eine gewisse Zahl von Selbstanzeigen“

Zahlreiche weitere Bundesländer registrieren anderweitige Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Soforthilfe. Schleswig-Holstein etwa bestätigte der WirtschaftsWoche „eine gewisse Zahl von „Selbstanzeigen“, in denen Antragsteller einräumen, die Anträge gestellt zu haben, obwohl sie gar nicht berechtigt sind. Oder auch Fälle, in denen für Firmen Hilfe beantragt wurde, die längst erloschen sind. Über einen etwaigen Schadensfall habe man aber „noch keinen klaren Überblick“. Auch der Stadtstaat Bremen registriert ähnliche Betrugsversuche. „Erste Strafanzeigen wurden gestellt“, bestätigt der Sprecher der Senatorin für Wirtschaft: „Falsche Angaben, Betriebe, die nicht existieren, und anderes.“ Zur Zeit lägen solcherlei Fälle „noch im einstelligen Bereich. Durch Nachprüfungen wird sich die Zahl erhöhen“.

Und die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft teilte mit, „Mitnahmeeffekte lassen sich nicht vermeiden, wenn man auf ein schnelles und unbürokratisches Verfahrens setzt“. Der Senat erwarte, „dass Mitnahmeeffekte in einer vernachlässigbaren Größe im Verhältnis zu der Gesamtzahl der bewilligten Anträge sein werden“. Vergangene Woche etwa beschlagnahmte die Berliner Polizei 18.000 Euro Bargeld bei einem 46-Jährigen. Der Beschuldigte soll gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und seiner Schwiegermutter unter falschen Angaben die Soforthilfe von der Investitionsbank Berlin erschlichen haben.

Bund und Länder wetteifern aktuell geradezu um die besten Unterstützungsprogramme für Unternehmen. Doch es gibt Unterschiede, wo welche Betriebe besonders bedacht werden. Eine Übersicht der Hilfspakete.
von Sophie Crocoll, Philipp Frohn

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland, in dem Betrugsversuche im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfe erstmals öffentlich geworden waren, teilen mit, man habe inzwischen das Antragsformular angepasst, „um einen Missbrauch der Soforthilfe zu verhindern“. Zudem habe das NRW-Wirtschaftsministerium „eine Sicherheitsschleife aktiviert“: Durch einen Abgleich mit den Finanzbehörden stellt das Ministerium nun in Zweifelsfällen sicher, dass die Kontoverbindung dem Antragsteller zugeordnet werden kann. „IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, werden nicht akzeptiert“, heißt es.

Betrugsopfer aus Nordrhein-Westfalen können nun über die offizielle Seite soforthilfe-corona.nrw.de einen neuen Antrag auf Soforthilfe stellen. Zudem rät die NRW-Behörde, sollten sich alle Antragsteller, die den Verdacht haben, Opfer des Betrugs geworden zu sein, „an die zuständige Bezirksregierung wenden“ und gegebenenfalls Strafanzeige stellen.

Wie können Unternehmer sich schützen?

Mecklenburg-Vorpommern setzt – als bislang einziges Bundesland – aus Sicherheitsgründen komplett auf eine altmodische Antragsübermittlung: per Post. Thüringen wählt „einen Mittelweg zwischen Geschwindigkeit und zumindest einer mit einfachen Algorithmen durchzuführenden Plausibilisierung“, schreibt das Landeswirtschaftsministerium in Erfurt, „um mögliche – und leider bereits gehäuft festgestellte – Betrugsversuche vor der Auszahlung ausschließen zu können“. Thüringer Antragsteller müssen eine Unterschrift auf ihr Formular setzen. „Wir halten es für wichtig, dass ein Unternehmer sich auch mit seiner Unterschrift zu seinem Unternehmen bekennt und die Korrektheit seiner Angaben bestätigt. Daher haben wir nur sehr wenige Verdachtsfälle.“

Dürfen die Corona-Soforthilfen auch für den Lebensunterhalt ausgegeben werden? Vor allem Solo-Selbständige sind verunsichert, in den Bundesländern herrscht bei dieser Frage Chaos.
von Andreas Toller

Auch das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz teilt mit, es setze „bewusst auf ein Verfahren, das Betrugsmöglichkeiten relativ geringhält. Anträge müssen mit Unterschrift des Antragsstellenden eingereicht werden“. Zudem sei eine Kopie des Personalausweises zu übermitteln. Darüber hinaus bleibt nur noch der Rat des Wirtschaftsministeriums aus Schleswig-Holstein. Auf die Frage, wie Antragsteller sich schützen können, antwortet die Behörde aus Kiel: „Wie sonst auch im Leben vor allem durch Wachsamkeit und offene Augen.“

Mehr zum Thema
Markus Hartmann ermittelt gegen die Kriminellen, die mit gefälschten Webseiten Corona-Soforthilfen abgreifen wollten. Im Interview spricht er über die Täter und warum gerade die Soforthilfen so verlockend für sie sind.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%