Streit um Preiserhöhungen Warum Coca-Cola nicht mehr an Edeka liefern muss

Coca Cola in einer Edeka Filiale in Hamburg 28.01.2019 *** Quelle: imago images

Coca-Cola streitet mit Edeka um Preiserhöhungen. Ein Gericht hat nun festgestellt, dass Coke nicht zu alten Preisen liefern muss. Der Konflikt geht damit in die nächste Runde – und die gesamte Branche schaut gebannt zu.

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Es ist ein Sieg, wenn auch ein außergewöhnlicher: Coca-Cola hat vor Gericht erreicht, dass das Unternehmen die Supermärkte der Handelskette Edeka nicht beliefern muss. Zumindest nicht zu den Preisen, die Coca-Cola noch zu Jahresanfang mit der Handelskette verhandelt hat. Das Landgericht Hamburg hob eine einstweilige Verfügung von Anfang September auf, die Coca-Cola dazu verpflichtete, zu den Preisen zu liefern, auf die sich der Getränkehersteller und die Handelskette zu Jahresanfang geeinigt hatten.

Begonnen hatte der Konflikt bereits im Juli. Damals kündigte Coca-Cola an, die Preise in Deutschland ab dem 1. September erhöhen zu wollen – normalerweise stehen solche Preisrunden bei Coca-Cola erst im November an. Angeblich soll Coca-Cola, mit über zwei Milliarden Euro Umsatz in Deutschland der größte Getränkeproduzent, Preiserhöhungen im höheren einstelligen Prozentbereich gefordert haben. Die Handelskette Edeka wollte das nicht akzeptieren. Der Getränkeanbieter wollte daraufhin seine Lieferungen an Edeka einstellen. Die Handelskette verhinderte das zunächst, indem sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung durchsetzte.

Nun ist dieses erste Urteil aufgehoben. Bei dem Gerichtsverfahren habe Edeka nicht darlegen können, dass Coca-Cola mit seiner marktbeherrschenden Stellung Preise fordere, die in einem Markt mit mehr Wettbewerb so nicht möglich wären.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts“, sagte Andrea Weckwert, Juristin bei Coca-Cola. „Wie viele andere Hersteller in Deutschland haben auch wir mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen – beispielsweise bei Rohstoffen, Vorprodukten oder Energie. Auch mit unserem sehr strikten Kostenmanagement können wir die gestiegenen Kosten nicht vollständig kompensieren und müssen deshalb die Preise für unsere Getränke anpassen.“ Mit der Entscheidung des Landgerichts stehe nun fest, dass die Preiserhöhung nicht unzulässig oder unverhältnismäßig sei.

Debatten um Lieferstopps und Auslistungen von großen Marken gibt es immer wieder. So waren in den vergangenen Jahren auch Pepsi oder Haribo zeitweise nicht mehr in den Regalen vertreten. Und die Säfte von Eckes-Granini nahm Edeka erst im Mai nach einem beinahe einjährigen Stopp wieder ins Sortiment auf. Die Händler können mit Auslistungen Macht demonstrieren und ihre Preisvorstellungen durchsetzen. Aber auch Hersteller wie Coca-Cola greifen zu Lieferstopps, um Druck auszuüben. Kunden könnten andere Supermärkte aufsuchen, wenn sie die gesuchten Marken bei einer Kette nicht bekommen, so das Kalkül.

Trotzdem, dass solche Konflikte vor Gericht landen, ist selten. Dieses Jahr allerdings sind die Verhandlungen zwischen Händlern und Markenkonzernen besonders angespannt: In der Inflation und Energiekrise verzeichnen beinahe alle Hersteller Kostensteigerungen und wollen ihre Preise anpassen, oft auch früher als geplant. Die Händler wiederum inszenieren sich als Kämpfer gegen die Inflation. Vor allem Edeka: „Lebensmittel dürfen nicht zum Luxusgut werden“, erklärte Vorstandchef Markus Mosa etwa öffentlich. Viele Preiserhöhungen seien nicht gerechtfertigt, Markenhersteller würden die Inflation nutzen, um ihre Gewinnmargen zu verbessern, so Mosa.



„Edeka statuiert ein Exempel“

Die gesamte Branche beobachtet daher den Streit zwischen Coca-Cola und Edeka. „Die Zahl der Auslistungen ist dramatisch in die Höhe geschossen“, heißt es in der Deutschlandzentrale eines internationalen Konsumgüterkonzerns. „Die Verhandlungen sind so aggressiv und intensiv wie nie zuvor.“

„Edeka statuiert ein Exempel“, heißt es von einem deutschen, mittelständischen Markenunternehmen. Die Handelskette könne damit zeigen, dass es in den Preiskonflikten auch zu Einschnitten bereit ist. „Die Auslistung von Coca-Cola ist eine versteckte Botschaft an die Hersteller, gerade an die kleinen.“

Der Sieg von Coca-Cola vor Gericht hat deshalb auch für andere Markenartikler Bedeutung. Wenn Hersteller – auch solche mit großer Marktmacht – nun mit einer Auslistung drohen, können Händler nicht mehr pauschal darauf mit Androhungen von einstweiligen Verfügungen reagieren.

Allerdings: Edeka kann gegen das Urteil noch vorgehen, indem die Handelskette Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg einlegt. Die Handelskette will nun die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob sie weitere rechtliche Schritte einliegt.

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Coca-Cola wiederum schlägt bereits versöhnliche Töne ein. „Wir haben über viele Jahrzehnte partnerschaftlich mit Edeka zusammengearbeitet und möchten dies gern fortführen“, erklärt der Konzern.
Andere Händler haben die Forderungen des Getränkeherstellers anscheinend akzeptiert. Aldi Nord etwa hat die Preisschilder Coca-Cola, Fanta und Co bereits geändert. Die Preise stiegen zwischen acht bis 13 Prozent, berichtete die „Lebensmittelzeitung“.

Lesen Sie auch: „In den nächsten Wochen wird es zu Auslistungen und Lieferstopps kommen“

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