Diversity-Programme: Trump und der Krieg der Dekrete
Mehrere französische Firmen erhielten von der US-Botschaft in Paris Anfang der Woche einen Brief und einen Fragebogen. Darin werden sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass sie keine DEI-Programme (Diversity, Equity, Inclusion) betreiben, die gegen US-Antidiskriminierungsgesetze verstoßen.
Der (nicht veröffentlichte) Brief bezieht sich auf das „Dekret 14173“, welches US-Präsident Donald Trump gleich am ersten Tag seiner Rückkehr ins Weiße Haus erlassen hatte. Diese Regelung gilt für alle Zulieferer und Dienstleister der US-Regierung, unabhängig von Nationalität oder Standort.
Inzwischen sind auch andere europäische Unternehmen betroffen. So erhielt BMW einen solchen Brief von der amerikanischen Botschaft in Sofia. Die Münchener hatten wohl Autos an die Vertretung verkauft. Dem Fragebogen zufolge solle das Unternehmen bestätigen, dass es dieses kein Programm zur Förderung von „Vielfalt, Gleichheit und Inklusion“ umsetzen. Die Angeschriebenen hätten „fünf Tage“ dafür Zeit. Wörtlich soll es darin heißen: „Wenn Sie nicht bereit sind, dieses Dokument zu unterzeichnen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns eine ausführliche Begründung geben könnten, die wir an unsere Rechtsabteilung weiterleiten werden.“
Trump und die große Ratlosigkeit
Bei BMW ist man ob dieser Aufforderung nach wie vor eher ratlos. „Unsere Aktivitäten zu ESG-Themen werden wir weiterhin wie geplant fortführen“, sagt ein Sprecher der Rechtsabteilung auf Anfrage. Auch in diesen Themenfeldern folgen wir nicht kurzfristigen Trends, sondern verfolgen einen klaren Plan von Maß und Mitte.“ Man verweist auf Seite 172 des Geschäftsberichts, wo es um Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion geht. Zu allem anderen könne man nicht viel sagen: „Insbesondere in den USA beobachten wir die Situation derzeit besonders aufmerksam und überprüfen permanent unsere Richtlinien und Handlungen auf ihre Übereinstimmung mit US-Recht.“
Siemens hat zwar einen solchen Brief nicht erhalten. Dort heißt es aber, „man beobachte das Thema sehr genau“. Eine Sprecherin fügt hinzu: „Bei Siemens fördern wir eine Arbeitsumgebung, in der unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen wertgeschätzt werden – weil wir wissen, dass gerade dies Innovation und Wachstum ermöglicht.“ Das einzige verpflichtende selbstgesetzte Ziel des Konzerns ist ein Frauenanteil von 30 Prozent im Top-Management, das bis Ende September dieses Jahres erreicht werden soll.
Weniger diplomatisch äußerte sich der französische Handelsminister. „Frankreich und Europa werden ihre Unternehmen, ihre Verbraucher, aber auch ihre Werte verteidigen“, sagte er. „Wir können die Anwendung unserer eigenen Gesetze nicht einfach über Nacht aufheben.“
Verwirrung um Executive Orders
Das Problem beziehungsweise die Unklarheit rührt daher, dass die Situation allgemein verwirrend ist und schon immer war. In den USA galt seit 1965 Executive Order 11246 für Unternehmen, die mit dem Staat zusammenarbeiten, Minderheiten nach Quoten einzustellen. Diese Regelung hat Trump beendet.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche „Affirmative-Action“-Konzepte. Diese stammen aus der Bürgerrechtsbewegung der 1960er-Jahre, die zum Ziel hatte, Ungleichheiten zwischen Weißen und Afroamerikanern zu beseitigen. Für Unternehmen, die mit der Regierung zusammenarbeiten, bedeutet das, eine bestimmte Quote an Schwarzen oder Lateinamerikanern zu beschäftigen. Umstritten sind diese Regelungen seit jeher in den USA, da sie meritokratischen Prinzipien widersprechen.
In Europa ist das Konzept der „Affirmative Action“ kaum verbreitet und oft durch Gleichstellungsgesetze geregelt. Der Fokus liegt hier mehr auf allgemeiner Gleichbehandlung wie gleicher Bezahlung und Verhinderung von Diskriminierung als auf der Bevorzugung bestimmter Gruppen, die Frauenförderung ausgenommen. So kennt man in Deutschland zum Beispiel keine Quote für türkischstämmige Deutsche. In Frankreich sind solche „Affirmative Actions“ sogar verboten.
„Affirmative Action“ oder Gleichstellungsgesetze?
Verbindliche DEI-Regelungen gibt es weder innerhalb der EU noch in den USA – mit einer Ausnahme: In Europa sind börsennotierte Unternehmen seit November 2022 dazu verpflichtet, bis Juli 2026 mindestens 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Vorstand und Aufsichtsrat zu erreichen.
Die kürzlich von Donald Trump erlassene Executive Order 14151 bezieht sich auf alle DEI-Programme in Bundesbehörden – diese wurden beendet und alle Mitarbeiter in den Programmen auf bezahlten Verwaltungsurlaub gesetzt. Damit zielt er besonders auf ein Dekret seines Vorgängers ab: Präsident Biden hatte kurz nach seiner Amtseinführung die „Executive Order 13985“ erlassen, die wiederum ein Dekret aus Trumps erster Amtszeit nullifizierte. Die Verfügung Bidens verpflichtete Bundesbehörden, Maßnahmen zu ergreifen, um benachteiligte Gruppen – insbesondere ethnische Minderheiten, Frauen, LGBTQ+-Personen, Menschen mit Behinderungen und einkommensschwache Gemeinschaften – besser zu unterstützen. Von Privatunternehmen oder internationalen Konzernen war nie die Rede – sofern sie nicht die amerikanische Regierung beliefern.
Alles nur heiße Luft also? Nicht ganz – Tatsache ist, dass schon vor dem Amtsantritt Donald Trumps zahlreiche amerikanische Unternehmen einen Kurswechsel vollzogen. Landmaschinen-Hersteller John Deere zum Beispiel gab im Juli 2024 bekannt, „Cultural Awareness“-Events wie Gay Prides nicht mehr aktiv unterstützen zu wollen. Whiskey-Hersteller Jack Daniels macht seit Juli 2024 die Boni seiner Manager nicht mehr von deren Fortschritten bei DEI-Programmen abhängig. Und Boeing löste seine DEI-Abteilung im November 2024 auf. Man wolle sich von nun an mehr auf Talent und Erfahrung konzentrieren.