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CDU-ParteitagMerz: Altschuldenhilfe soll Anfang 2026 greifen

Lange haben Bund und Länder über eine gemeinsame Altschuldenhilfe diskutiert. Zum Jahresbeginn soll sie nun kommen, sagt der Kanzler. Die anstehende Kommunalwahl in NRW könnte das beflügelt haben. 30.08.2025 - 13:11 Uhr
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht beim Landesparteitag der CDU Nordrhein-Westfalen. Foto: Thomas Banneyer/dpa

Nach zähem Ringen soll zum Jahresbeginn 2026 eine bundesgesetzliche Regelung zur Entschuldung besonders betroffener Kommunen in Kraft treten. Das kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem Landesparteitag der nordrhein-westfälischen CDU in Bonn an.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es besonders viele hoch verschuldete Kommunen, die seit Jahren Hilfe fordern. In zwei Wochen stehen hier Kommunalwahlen an.

„Das wird ein kleiner Beitrag des Bundes sein zur Entlastung dessen, was an Überlast aus der Vergangenheit zurückgeblieben ist“, sagte Merz zu der auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerten Altschuldenhilfe. „Es mindert nicht den Handlungsdruck und es mindert nicht die Notwendigkeit, zu sparen.“

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Klar sei aber auch: „Es kann nicht sein, dass Bund und Länder - vor allem der Bund - den Kommunen ständig mehr Aufgaben überträgt und sie finanziell anschließend damit allein lässt.“ Jetzt gehe es darum, die kommunale Selbstverwaltung und finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wiederherzustellen.

Das sage er nicht wegen des Kommunalwahlkampfes, sondern aus einer tiefen Grundüberzeugung heraus, versicherte der Kanzler. Die kommunale Ebene sei diejenige, wo Politik unmittelbar zu erleben sei.

Wenn die Kommunen nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig seien und grundlegende Daseinsvorsorge nicht mehr gewährleistet werden könne, „dann geht die Demokratie dort zuerst vor die Runde, weil die Menschen kein Vertrauen mehr haben in die Institutionen“, warnte Merz.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) lobte die Ankündigung zur Altschuldenhilfe als „historischen Schritt zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit“.

dpa
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