Neue Grundsicherung: Bürgergeld: Die neue Härte

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich geeinigt, wie sie das Bürgergeld reformieren will – pardon, Grundsicherung, so wird die Leistung künftig heißen. Endlich, muss man hinzufügen. Wochenlang hatten die regierenden Parteien verhandelt, die Reform noch viel länger angekündigt.
„Wir haben jetzt sehr lange über diese Grundsicherung gesprochen“, gab auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Anschluss an den Koalitionsausschuss zu. Es stellt sich die Frage, warum Schwarz-Rot sich eigentlich so viel Zeit genommen hat. Denn die Vereinbarung bleibt nahe bei dem, was schon vor Monaten im Koalitionsvertrag festgehalten worden ist. Kurzum, man könnte weiter sein.
Aber zum Inhalt: Im Kern kommt es zu einer Verschärfung des Systems. Härtere Sanktionen, sich stärker wieder von eigenen Ersparnissen finanzieren, bis die Solidargemeinschaft übernimmt, schneller raus aus zu teuren Wohnungen, neuer Job vor Qualifizierung – so lassen sich die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Punkte, die die Union nun als gehaltene Versprechen vermarkten kann.
Dass die SPD dem zugestimmt hat, liegt an Details, die zeigen, wie politische Kompromisse funktionieren können. Ein Beispiel: Die Absprache zwischen Leistungsbeziehern und Jobcenter-Beschäftigten wird weiter Kooperationsplan heißen und soll weiter „auf Augenhöhe“ geschlossen werden, ein wichtiges Anliegen der Sozialdemokraten.
Beispiel zwei: Grundsicherungsempfänger sollen wieder vorrangig eine Arbeit annehmen müssen, ein erneuter Systemwechsel. Beim Bürgergeld war es genau andersherum: Menschen sollten sich zunächst weiterbilden, damit sie eine bessere Stelle finden. Die Einigung der schwarz-roten Koalition lässt allerdings Spielraum: Wo eine Qualifizierung erfolgversprechender erscheint, jemanden dauerhaft zurück in Arbeit zu bringen, sollte sie weiter Priorität haben, heißt es im Text.
Schließlich ein drittes Beispiel: Wer Termine versäumt, wird deutlich stärker bestraft, mit 30 Prozent weniger Leistungen beim zweiten versäumten Termin. Wer ein drittes Mal ohne Grund fehlt, soll gar kein Geld mehr erhalten – und im darauffolgenden Monat ohne Kontakt würden auch noch die Mietzahlungen eingestellt.
Das ist die Härte, die Kanzler Friedrich Merz (CDU) schon im Wahlkampf angekündigt hat. Und andererseits „eine ziemliche Strecke“ entfernt, wie Arbeitsministerin Bas sagte. Denn psychische und andere gesundheitliche Erschwernisse würden berücksichtigt. Wer nach einem verpassten Termin wieder ins Jobcenter komme, erhalte auch wieder Leistungen.
Mehr fordern also – aber mit Ausnahmen. Das könnte funktionieren. Vieles, was die Koalition nun umsetzen will, entspricht Erkenntnissen aus der Wissenschaft und Praxis-Forderungen aus den Jobcentern, also von den Menschen, die täglich mit dem System arbeiten müssen. Vieles findet sich auch in den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Wirtschaftsministerium, der die geplante Reform des Bürgergelds (noch in Form des Koalitionsvertrags) gerade bewertet hat.
Zu hoffen bleibt daher, dass die Reform mit deutlich mehr Strenge auch das beim Bürgergeld oft schwelende Gerechtigkeitsthema abräumt – das weitverbreitete Gefühl, dass die Arbeitenden die Dummen seien.
Klar ist aber auch: Sie wird keine Milliardenbeträge einsparen. Dafür müssten sich Merz und seine Regierung endlich den Sozialversicherungen zuwenden: der Rente, der Pflege, dem Gesundheitssystem. Der Herbst im angekündigten „Herbst der Reformen“ hat mit dem Bürgergeld vielleicht begonnen. Vollständig ist er noch lange nicht.
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