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ErbschaftsteuerreformSeehofer gewinnt, die Grünen verlieren

Der Vermittlungsausschuss hat den unternehmerfreundlichen Gesetzentwurf nur geringfügig korrigiert. Die zweifelhafte Novelle kann nun in Kraft treten.KOMMENTAR von Christian Ramthun 22.09.2016 - 12:40 Uhr
Ein Formular für die Erbschaftsteuererklärung Foto: dpa

Eine aktuelle Studie der Deutschen Bank zeigt: Viele Erben dürfen sich über Wohneigentum freuen. Bis 2060 werden laut Studie Wohnimmobilien im Wert von 2,7 Billionen Euro vererbt.
Quelle: Deutsche Bank

Foto: dpa

Aber auch in den nächsten fünf Jahren bis 2020 ist das Erbvolumen bei dem Immobilien gewaltig. Immobilien im Wert von 100 Milliarden Euro sollen bis dahin vererbt werden. Den größten Anteil mit fast 60 Prozent machen Wohnimmobilien aus.

Foto: dpa

Die Studie macht aber auch auf einen Missstand aufmerksam. Es gibt in Deutschland aufgrund der alternden Bevölkerung einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen für Senioren. 750.000 altersgerechte Wohnung fehlen demnach aktuell in Deutschland.

Foto: dpa

Von den circa acht Millionen reinen Seniorenhaushalten, leben 50 Prozent in Wohnungen die vor 40 Jahren gebaut wurden. Nur fünf Prozent leben bereits in einer barrierefreien Wohnung, so die Studie.

Foto: dpa

Aus diesem Mangel an altersgerechten Wohnungen und einer immer älter werdenden Bevölkerung werden in den kommenden Jahr massive Investitionen fällig. Die Studie schätzt das nötige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren auf 40 Milliarden Euro.

Foto: dpa

Die Studie schlägt vor, das Bedarfsproblem als Generationenprojekt aufzufassen. Viele ältere Leute überlassen schon vor ihrem Tod den Nachkommen das Haus, bleiben aber zunächst darin wohnen. Die Verfasser der Studie schlagen vor, dass die Erben als Gegenzug der Schenkung die Immobilie altersgerecht sanieren.

Foto: dpa

Alternativ zur Renovierung schlagen die Verfasser vor, die älteren Generationen sollten früher ausziehen und dafür von den Nachkommen die Kosten für einen anderen Alterswohnsitz tragen.

Foto: dpa

Die Erbschaftswelle stellt auch die Finanzdienstleister vor neue Herausforderungen. Sie müssen die Finanzierung von Umbauten, die regionalen Risiken und die Objektrisiken richtig bewerten, um Probleme im Erbfall zu vermeiden.

Foto: dpa

Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Der Vermittlungsausschuss von hochrangigen Bundestagsabgeordneten und Ministerpräsidenten tagte mehrfach unter Hochdruck und drehte ein klitzekleines bisschen an einigen Stellschräubchen der umstrittenen Verschonungsregeln für betriebliches Vermögen bei Erbschaften und Schenkungen. Das geschah eigentlich nur, um exponierten SPD-Kritikern wie dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans einen gesichtswahrenden Gefallen zu tun.

Ansonsten lautete die Ansage seit Wochen: Die Reform muss schnell abgeschlossen werden, damit das Bundesverfassungsgericht nicht noch selbst hineinfuhrwerkt. Und zwar mit so minimalen Korrekturen, dass sowohl CSU-Chef Horst Seehofer als auch die mächtige Lobby der Familienunternehmer damit leben können.

Und so kamen ausgerechnet die Grünen unter die Räder, auf deren Druck überhaupt die Reform noch kurz vor der Ziellinie im Juli angehalten worden war. Die Handschrift der Grünen findet sich im Ergebnis des Vermittlungsausschusses gar nicht wieder – substanziell war ihr Veto ohne Folgen, sie wollten sich halt nur einmal wichtig fühlen.

Die Reform der Erbschaftsteuer ist ein großer Erfolg einer kleinen Gruppe einflussreicher Familienunternehmer. Sie mobilisierten eine ganze Phalanx von Wirtschaftsverbänden, nervten Abgeordnete und Ministerialbeamte mit bemerkenswerter Penetranz und zogen vor allem CSU-Chef Seehofer auf ihre Seite.

Das Ergebnis ist eine weiterhin weitest gehende Verschonung von Betriebsvermögen, nur halt komplizierter bei der Gestaltung und Überwachung. Ob dieses Konstrukt demnächst vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, ist zweifelhaft.

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Ob es sich deswegen um einen Pyrrhussieg der Lobbyisten handelt, lässt sich so nicht sagen. Denn für alle diejenigen, die nun und in den nächsten, sagen wir: drei bis vier Jahren vererben wollen, gilt die Superverschonung für Familienunternehmen mehr oder weniger fort.

Und was danach kommt – nun ja, das ist zunächst mal egal. Schließlich sind die Querelen um die Erbschaftsteuer ein juristisches und politisches Perpetuum Mobile. Das heißt sicherlich, die Verschonungsregeln für Familienunternehmen dürfen sich die Beteiligten beziehungsweise ihre Nachfolger getrost auf Wiedervorlage legen. Und wenn Seehofer dann immer noch in Amt und Würden ist, wird er auch weiterhin schützend seine Hand über die Familienunternehmen halten.

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