1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Dienstleister
  4. Es bleibt bei 17,50 Euro: Rundfunkbeitrag wird nicht gesenkt

Es bleibt bei 17,50 EuroRundfunkbeitrag wird nicht gesenkt

Es hätte ohnehin kaum für ein Eis gereicht - nun haben die Länderchefs einer Senkung des Rundfunkbeitrags eine Absage erteilt. Lieber sollen Mehreinnahmen gespart statt ausgegeben werden. 28.10.2016 - 16:53 Uhr

Senkung des Rundfunkbeitrags kommt nicht

Foto: dpa

Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wird nicht um 30 Cent im Monat gesenkt. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden am Freitag in Rostock einstimmig, dass es bei 17,50 Euro im Monat bleibt. Sie sprachen sich nach offiziellen Angaben dafür aus, eine Rücklage zu bilden, damit der Beitrag in fünf Jahren zum Start der nächsten Beitragsperiode nicht deutlich steigen muss. Davor hatte die Expertenkommission KEF gewarnt. Die Experten waren es aber auch, die eine Senkung um 30 Cent pro Monat vorschlagen hatten. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten sich für eine erneute Beitragssenkung nach 2015 ausgesprochen.

Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hält die Beibehaltung der Beitragshöhe für richtig: „Sie gibt uns finanzielle Klarheit für die nächsten vier Jahre“, teilte sie mit, betonte aber: „Den Spardruck wird uns das nicht nehmen.“ Wille sagte Reformen zu, „um auch in der digitalen Welt unseren Auftrag für die Gesellschaft in höchster Qualität zu erfüllen“. Die Chefin der Länder-Rundfunkkommission, Malu Dreyer (SPD), forderte bei Twitter: „Kein „weiter so“ bei Erhöhungen. #Rundfunkbeitrag bleibt stabil, aber Malu #Dreyer erwartet Reform bei Öffentlich-Rechtlichen“.

Auch der scheidende Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) wertete die Beibehaltung des Beitrags positiv: „Bis 2020 wollen wir eine stabile Beitragshöhe für die Rundfunkgebühren haben. Und darüber hinaus auch“, sagte der sächsische Regierungschef. „Deshalb müssen die Rundfunkanstalten jetzt Konzepte entwickeln, wie sie mit den bestehenden finanziellen Einnahmen zukünftig auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag gewährleisten können.“ Die Länderchefs hätten deutlich gemacht, dass es keine zusätzlichen Programme geben soll.

Eine kuriose Zahlungsaufforderung zum Rundfunkbeitrag ist Anfang 2015 in Koblenz an einen Janosch Städtler gegangen. Doch dabei handelt es sich um einen Hund - genauer gesagt, um einen sechsjährigen Ungarischen Jagdhund, wie sein Herrchen Christian Städtler berichtet. Dabei schaue Janosch gar nicht gern Fernsehen, meinte Städtler scherzend - anders als sein früherer Hund, der Tierfilme mitgeguckt habe. „Janosch will abends seine Ruhe haben.“ Bleibt die Frage, wie es zu dem Missgeschick kommen konnte. „Das hört sich sehr nach einem Scherz an“, zitierte die „Rhein-Zeitung“ einen Sprecher des Beitragsservices. Angemeldet worden sei das Tier im Internet auf der Seite rundfunkbeitrag.de - vermutlich von einem Witzbold.

Foto: dpa

Auch Tote stehen auf der GEZ-Fahndungsliste: Schon im Jahr 2009 bekam der Rechenmeister Adam Ries, besser bekannt als Adam Riese, Post von der GEZ. Das Adam-Ries-Museum in dessen ehemaligem Wohnhaus im sächsischen Annaberg-Buchholz erhielt ein Schreiben, das den Mathematiker aufforderte, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Allerdings war Ries bereits am 30. März 1559 gestorben, also vor gut 450 Jahren. Die Berichte zu der Posse haben das Museum damals sogar im Ausland bekannt gemacht - das fand der Chef des Adam-Ries-Bundes, Rainer Gebhardt, noch ziemlich gut. Erst ein klärender Anruf der Museumsdirektion konnte die Gebührenfahnder davon überzeugen, dass bei Adam Ries nichts mehr zu holen war.

Diese wertvolle Information hat die Umwandlung der GEZ in den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice offensichtlich nicht überdauert: Denn Anfang Februar ist beim Adam-Ries-Museum wieder Post eingegangen. In dem Schreiben wurde "Herr Adam Ries" aufgefordert, für das erste Quartal dieses Jahres 53,94 Euro an Rundfunkgebühren zu entrichten. Der Verein, der das Museum betreibt, habe höflich geantwortet, dass maximal 17,97 Euro fällig sein dürften - wegen der Gemeinnützigkeit von Verein und Museum, teilte Gebhardt mit. Diesmal findet er den Vorfall weniger lustig. "Wir wollen als seriöses Museum wahrgenommen werden", sagte er.

Foto: Gemeinfrei

Bei ihrer Jagd auf Schwarzseher macht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Kompromisse. So forderte sie 2003 von einer „Frau Walburga ST“ im Münsterland unter Androhung von 1000 Euro Bußgeld ultimativ die Entrichtung von Rundfunkgebühren. Jedoch handelte es sich bei der vermuteten Schwarzseherin um die Heilige Walburga, Schutzpatronin einer katholischen Kirchengemeinde. Der Pfarrer der Kirche schrieb zunächst noch belustigt einen Antwortbrief im Namen der Schutzpatronin: „Ich - um 710 geboren, da es noch keine Radio- und Fernsehgeräte gab - kann ja verstehen, dass man in Zeiten knapper Kassen jedem Hinweis nachgehen muss, wo noch was zu holen ist. Aber dass Sie dabei nicht einmal vor der Kirche und den Heiligen Halt machen, stimmt mich doch ein bisschen traurig.“

Ein Jahr war Ruhe, dann forderte die GEZ von Frau Walburga ST 1242,82 Euro für den Betrieb eines alten Videogeräts im örtlichen Pfarrheim.

Foto: dpa

In München forderte die GEZ einen toten Dackel auf, für seinen Fernseher zu zahlen. 2010 flatterte der ehemaligen Besitzerin des bereits vor fünf Jahren verstorbenen Hundes ein Bescheid ins Haus. Die GEZ entschuldigte sich für die Panne und begründete sie damit, dass der Name des Hundes, "Bini", nicht als Haustiername erkannt worden sei. Zudem würden Besitzer oft den Namen ihres Haustiers etwa bei Gewinnspielen angeben - über Adresshändler landeten die Daten dann bei der GEZ.

Foto: dpa

Die "Bild"-Zeitung berichtete von zwei Leserinnen, deren Babys plötzlich Gebühren zahlen sollten. Die Mütter reagierten empört. "Von solchen Behörden erwarte ich wirklich mehr Sorgfältigkeit“, sagte Tims Mama der Zeitung. Die zehn Monate alte Jolina-Joy hatte wenigstens Spaß, als sie das Anschreiben kurzerhand zerrupfen durfte - so war es doch noch zu etwas gut.

Foto: dpa

Auch Dichter Friedrich Schiller war nicht vor einem GEZ-Schreiben gefeiht. Die "Dresdner Morgenpost" berichtete 2008, dass die GEZ Mahnbriefe an die sächsische "Friedrich Schiller"-Grundschule schickte. Die Briefe waren an "Herrn Friedrich Schiller" addressiert; in der Schule hielt man es zunächst für einen schlechten Scherz und antwortete der Zentrale, dass Schiller seit 200 Jahren tot und nicht mehr in der Lage sei, ein Radio anzumelden. Daraufhin erhielt die Schule jedoch nur ein weiteres Mahnschreiben.

Foto: dpa/dpaweb

2010 berichtete die Zeitung „tz“ von einem Brief der GEZ, der an einen Orlando Henne adressiert war. Allerdings handelte es sich bei Orlando um das Haustier eines Münchners. Der Golden Retriever war auf mysteriöse Weise in den Datenbestand der GEZ gelangt.

Foto: dpa

Während man über die Panne mit Adam Ries noch schmunzeln kann, war die nächste für die Betroffenen besonders bitter: Im August 2010 hat die GEZ zwei Kinder, die schon vor über 18 Jahren gestorben waren, zur Anmeldung ihrer Geräte aufgefordert. Die Eltern im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis waren schockiert. "Es ist alles wieder hochgekommen", sagte der Vater der beiden toten Kinder. Die GEZ bedauerte den Vorfall "zutiefst".

Foto: dpa

Der "Berliner Kurier" berichtete 2006 von einer 97-jährigen blinden und gehörlosen Frau, der eine Mahnung ins Haus flatterte. Sie sollte 55,32 Euro nachzahlen. Zugleich wurden ihr 1000 Euro Bußgeld angedroht. Die 97-Jährige hatte vergessen, ihr alljährliches Formular zur Gebührenbefreiung abzuschicken - die GEZ fühlte sich im Recht und bestand auf den Gebühren.

Foto: dpa

2011 klingelten einem Rentner die Ohren: Als der 62-Jährige sein GEZ-Formular an die darauf angegebene Nummer faxen wollte, landete er bei einer kostenpflichtigen Erotik-Hotline. Anstatt dem Fiepen eines Faxgeräts hörte der Mann einem Bericht der "Bild" nach eine Frauenstimme, die ihm wollüstig ins Ohr stöhnte. Die Panne kam zustande, weil die GEZ im Jahr 2009 ihre alte Nummer kündigte - nach sechs Monaten wurde sie neu vergeben. Der Rentner hatte allerdings ein veraltetes Formular erhalten, auf dem noch nicht die neue Nummer vermerkt war.

Foto: dpa

Die Ministerpräsidenten stellten auch die Weichen für Reformen. Der öffentlich-rechtliche Auftrag in digitalen Zeiten und die Struktur der Sender sollen überprüft werden. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner forderte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht dringend eine Schlankheitskur. Denn er ist zu groß, zu intransparent und zu teuer.“ Er warf den Regierungschefs vor, sich vor einer grundlegenden Reform zu drücken.

In Rostock ging es auch um die Verteilung der Beiträge. Bisher bekommt die ARD 72,05 Prozent des Beitrags, das ZDF 25,18 Prozent und das Deutschlandradio 2,77 Prozent. Die KEF empfahl in ihrem jüngsten Bericht für die ARD 71,71 Prozent, für das ZDF 25,38 Prozent und für das Deutschlandradio 2,91 Prozent. Für diese Variante hatte sich vor der Konferenz eine Mehrheit abgezeichnet.

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick