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Warnstreiks an FlughäfenFlugausfälle in Berlin und Hamburg

Seit dem frühen Morgen wird an den Flughäfen in Hamburg und Berlin gestreikt. Die Gewerkschaft Verdi hat zu den Warnstreiks aufgerufen. Grund ist ein Tarifkonflikt unter anderem um bessere Bezahlung und Arbeitszeiten. 08.02.2017 - 09:08 Uhr aktualisiert

An den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld hat die Gewerkschaft Verdi rund 2000 Bodenservice-Mitarbeiter zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Foto: dpa

Warnstreiks des Bodenpersonals an Flughäfen haben am Mittwochmorgen vor allem Passagiere in Berlin empfindlich getroffen. Am Airport Tegel fielen nach Angaben des Betreibers 112 und in Schönefeld 22 Flüge aus. Damit hatte der Ausstand Folgen für fast alle frühen Verbindungen der Gesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Germanwings und Eurowings in der Hauptstadt. Auch in Stuttgart gab es Ausfälle und Verspätungen, während der Verkehr in Hamburg am Morgen noch relativ problemlos lief.

Die Gewerkschaft Verdi hatte die Bodenservice-Beschäftigten in Tegel und Schönefeld - etwa im Check-in und in der Gepäckabfertigung - zwischen 5.00 und 11.00 Uhr zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Nach Angaben des Airport-Betreibers blieb ein „großes Chaos“ aber aus: „Viele Passagiere sind durch gute Information gestern und heute erst gar nicht zu den Flughäfen gekommen.“

Abgefertigt werden konnte am frühen Morgen in Berlin lediglich eine Air-Berlin-Maschine von Tegel nach Düsseldorf. Die Billigflieger Ryanair und Easyjet hatten die meisten Verbindungen auf nach 11.00 Uhr verschoben. So sollten vor allem internationale Routen wie nach Lissabon, London, Istanbul oder Oslo aufrechterhalten werden.

Fluggastrechte - Der Weg zur Entschädigung
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Kunde aufgrund von Überbuchung oder eines gestrichenen Fluges seine Reise nicht antreten kann oder das Reiseziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreicht. In diesen Fällen gilt laut EG-Fluggastverordnung die Entschädigungspauschale von 250 bis zu 600 Euro. Ab Ende des Jahres, in dem der Flug angetreten wurde, haben Passagiere drei Jahre zeit, ihren Anspruch geltend zu machen. Quelle: Verbraucherzentrale / Stiftung Warentest
Wer sich dazu entschließt, eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen, hat drei Möglichkeiten: diese selbst einreichen, den Fall an einen Anwalt übergeben oder auf Dienstleister und Schlichtungsstellen zurückzugreifen, die dabei helfen, Entschädigungen zu erwirken. Stiftung Warentest rät, sich im ersten Schritt an die Airline selbst zu wenden. Ist diese nicht kooperativ, können im zweiten Schritt Schlichter, Anwälte oder Inkassodienste zu Rate gezogen werden.
Dei Verbraucherzetralen helfen Fluggästen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Die zuständige Zentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/home
Seit dem 1. November 2013 können sich Passagiere außergerichtlich an die private Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (SÖP) wenden, wenn deren Rechte von den Fluglinien ignoriert werden. Die Inanspruchnahme der SÖP ist kostenfrei, aber auch unverbindlich.
Viele Fluggäste sind nicht gewillt, den Streit auf eigene Faust anzugehen und übergeben den Fall an einen Anwalt. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden für Passagiere mit Rechtsschutz von der Versicherung getragen. In vielen Fällen ist allerdings ein Selbstbehalt von 150 Euro festgelegt. Ohne entsprechenden Rechtsschutz und im Falle einer gerichtlichen Niederlage muss ein Großteil der Kosten für das Verfahren vom Fluggast selbst übernommen werden.
Firmen wie EUclaim, Flightright, Fairplane und refund.me bieten Fluggästen die Möglichkeit, sie bei Entschädigungsforderungen zu unterstützen. Sie erheben - anders als Anwälte - keine Kosten, wenn die Klage erfolglos bleibt. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Provision. Quelle: Stiftung Warentest

„Etwa eine Handvoll Menschen arbeiten derzeit beim Bodenpersonal, das sind vor allem Führungskräfte“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Enrico Rümker in Tegel. An dem Warnstreik beteiligten sich seinen Angaben zufolge an den beiden Hauptstadt-Flughäfen rund 550 Mitarbeiter.

Auch in Stuttgart kam es zu Einschränkungen. Mehrere Flüge wurden dort am Morgen gestrichen, viele andere waren verspätet. Der Betreiber rief die Passagiere auf, mehr Zeit einzuplanen, möglichst online einzuchecken und sich auf Handgepäck zu beschränken. Die Arbeitsniederlegungen starteten hier mit der Frühschicht um 3.30 Uhr.

In Hamburg begann der Verkehr trotz des Ausstands laut Verdi nach dem Start der Frühschicht um 4.00 Uhr zunächst planmäßig. Die ersten Flieger seien pünktlich abgehoben. Der Airport wolle die Auswirkungen auf den Flugverkehr so gering wie möglich halten, hieß es. Um den Personalmangel auszugleichen, seien Leiharbeiter eingesetzt worden. Laut Verdi nahmen rund 100 Mitarbeiter an den Aktionen teil. Dazu aufgerufen waren Beschäftigte der Flugzeug- und Gepäckabfertigung, des Terminal-Busverkehrs sowie der Reinigungsdienste.

Grundsätzlich gibt es nur dann Geld, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätungen, Umbuchungen oder Flugannullierungen selbst verantwortlich ist. Beispiele sind etwa technische Probleme oder Schwierigkeiten, rechtzeitig Crews vor Ort zu schaffen.

Foto: REUTERS

Doch nicht für alles können die Airlines in die Pflicht genommen werden. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht etwa bei Streiks oder Verzögerungen durch Wetter.

Foto: WirtschaftsWoche

Vorhersehbare Folgen der Witterung, auf die Airline reagieren kann, setzen die Fluggastrechte nicht außer Kraft. Kommt es zum Beispiel bei der Enteisung der Maschinen zu Verzögerungen, müssen die Fluggesellschaften zahlen.

Foto: WirtschaftsWoche

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Strecke, die geflogen wird. Das meiste Geld gibt es bei Langstrecken ab 3500 Kilometern. Dann kann der Fluggast 600 Euro fordern. Bei Strecken zwischen 1500 und 3500 Kilometern werden 400 Euro fällig, darunter 200 Euro.

Foto: dpa

In allen Fällen gilt: Geld gibt es erst dann, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt.

Foto: WirtschaftsWoche

Auch bei Verspätungen etwa wegen des Wetters oder wegen eines Streiks haben bestimmte Fluggäste Rechte. So müssen sie ausreichend mit Essen und Getränken versorgt werden. Zudem haben sie das Recht auf ein kostenloses Telefonat. Bei sehr langen Wartezeiten muss sogar eine Hotelübernachtung gestellt werden.

Foto: AP

Die genannte Unterstützung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Die Regel greift bei Kurzstrecken unter 1500 Kilometern erst ab einer Wartezeit von zwei Stunden, zwischen 1500 bis 3500 Kilometern ab drei Stunden und bei noch längeren Flügen nach vier Stunden.

Foto: WirtschaftsWoche

Passagiere brauchen häufig viel Geduld und starke Nerven, um ihre Forderung durchzusetzen. Die Airlines zahlen nur sehr ungern, vor allem wenn die Verantwortung für die Verspätung nicht ganz eindeutig ist. Manchmal hilft nur der Gang zum Anwalt.

Foto: WirtschaftsWoche

Unterstützung bieten auch Portale wie flightright.de an, deren Spezialisten bei einer erfolgreichen Durchsetzung der Forderung allerdings ein Drittel der Entschädigung als Honorar kassieren.

Foto: Handelsblatt Online

Hintergrund ist ein Tarifkonflikt um bessere Bezahlung, Arbeitszeiten und Aufstiegsmöglichkeiten. Vor der nächsten Verhandlungsrunde am kommenden Freitag will Verdi Druck aufbauen. „Der letzte gültige Tarifvertrag stammt aus dem Jahr 2013, jetzt haben wir 2017“, meinte Rümker. Verdi fordert unter anderem einen Euro mehr Geld pro Stunde.

Der Chef des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, nannte die Aktionen unangemessen: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Verdi die Flughäfen als öffentlichkeitswirksame Bühne zur Durchsetzung ihrer Forderungen schädigt und die Belange der Reisenden dabei völlig ausblendet.“

Dank besser gefüllter Haushaltskassen gönnen sich viele Bundesbürger laut einer Umfrage wieder mehr Urlaub. 2017 dürften noch mehr Deutsche unterwegs sein als im Vorjahr.

dpa
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