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AtomausstiegDeutschland exportiert trotz Verbotsplänen Brennelemente in Grenzregionen

Umweltministerin Svenja Schulze fordert ein Verbot für Brennelement-Exporte an grenznahe Atomkraftwerke. Doch in der Bundesregierung gibt es Bedenken. 22.03.2020 - 10:08 Uhr

Das Gesetz zum Atomausstieg beendet zwar das Zeitalter der Atomkraft in Deutschland, nicht aber die Produktion von Brennelementen für ausländische Kraftwerke.

Foto: dpa

Ein Verbot umstrittener Brennelement-Exporte an alte Atomkraftwerke nahe der deutschen Grenze ist auch mehr als drei Monate nach einem Vorstoß von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) nicht in Sicht. Am vergangenen Mittwoch seien Exportgenehmigungen für das französische AKW Dampierre 2 und die belgischen AKW Doel 1 und 2 erteilt worden, sagte ein Sprecher Schulzes der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.

„Mit der vom Bundesumweltministerium angestrebten gesetzlichen Regelung eines Exportverbots wäre eine Belieferung der grenznahen belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 nicht mehr möglich.“ Die Gespräche dazu dauerten an.

Im Dezember hatte das Umweltministerium einen Arbeitsentwurf vorgelegt, wonach es keine Genehmigungen mehr für die Ausfuhr geben soll, wenn ein Atomkraftwerk weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt steht und vor 1989 in Betrieb gegangen ist. Lieferungen zum Beispiel an die umstrittenen AKW Tihange und Doel in Belgien sowie nach Cattenom in Frankreich wären damit nicht mehr erlaubt.

„Wir haben den Gesetzesentwurf im Dezember vom BMU (Bundesumweltministerium) erhalten und prüfen ihn“, hieß es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Innerhalb der Koalition gibt es Bedenken, dass Schulzes Plan nicht mit Europarecht vereinbar sein könnte.

Deutschland hat zwar den Ausstieg aus der Atomkraft bis Ende 2022 beschlossen, das umfasst aber nicht die Urananreicherungsanlage Gronau im Münsterland und die Brennelementefabrik in Lingen im Emsland. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart zu prüfen, wie rechtssicher zu verhindern sei, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland eingesetzt werden, an deren Sicherheit es Zweifel gibt.

Im Arbeitsentwurf heißt es zur Begründung eines Verbots, Kernkraftwerke bärgen „das Risiko schwerer Unfälle, Störfälle oder sonstiger für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamer Ereignisse mit möglicher katastrophaler Auswirkung“, und die möglichen Auswirkungen seien „auch grenzüberschreitend“.

Mehr: Das goldene Zeitalter der Atomkraft in Fraknreich endet. Der Ausbau der Erneuerbaren wurde verschlafen. Die Zukunft der Energieversorgung ist unklar, berichtet Handelsblatt-Korrespondent Thomas Hanke.

dpa
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