Flut in Westdeutschland: Die Politik zaudert beim hochwassersicheren Wiederaufbau – dabei gäbe es gute Lösungen
Nordrhein-Westfalen, Erftstadt: Ein Haus steht an der Abbruchkante zum Krater neben der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem.
Foto: dpaWirtschaftsWoche: Frau Thieken, vor einem Jahr zerstörten Flutwellen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Wohnhäuser, Unternehmensgelände, Schulen, Krankenhäuer. Nun wird wieder aufgebaut – zum Großteil an Ort und Stelle. Dabei nimmt die Wahrscheinlichkeit für extremes Wetter zu. Was, wenn das Wasser wieder kommt?
Annegret Thieken: Dafür müssen wir uns deutschlandweit wappnen. Rheinland-Pfalz hat seine Gefahrenkarten vergleichsweise schnell angepasst und seine Hochwasserstatistik um historische Ereignisse und die aktuelle Flut ergänzt. In Nordrhein-Westfalen ist man jetzt erst dabei, solche Schritte zu diskutieren – bis dort Neuerungen gültig sind, ist der Wiederaufbau vermutlich zu großen Teilen abgeschlossen.
In Rheinland-Pfalz liegen allerdings nur 34 Gebäude in der gelben Zone, dem „vorläufigen besonderen Gefahrenbereich“, und dürfen nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort aufgebaut werden. Der Vizepräsident der zuständigen Behörde begründete das damit, ein größerer Gefahrenbereich hätte Konsequenzen für viele Bewohner „und die Menschen wollten ihr Tal behalten“. Birgt die Regelung nicht auch ein großes Risiko für sie?
Ja, man kann das kritisieren: Gefahrenbereiche an der Ahr sind nicht großzügig abgegrenzt worden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Betroffene ihre Häuser lieber nicht mehr am bisherigen Standort aufbauen würden. Weil sie nicht in dieser gelben Zone liegen, haben die Menschen allerdings kaum Möglichkeiten, woanders zu bauen. Die Krux ist: Staatliche Hilfen und Versicherungszahlungen sind in der Regel dafür gedacht, den Vorher-Zustand wiederherzustellen. Regeln, um die Vorsorge zu verbessern, fehlen weitgehend.
Nordrhein-Westfalen fördert einen hochwassersicheren Wiederaufbau mit, beispielsweise Rückstauklappen oder die Verlegung der Stromversorgung in ein oberes Stockwerk. Wäre es besser, das nicht nur anzubieten, sondern vorzuschreiben?
Man könnte festlegen, dass ein gewisser Anteil der für den Wiederaufbau gezahlten Hilfe in die Vorsorge fließen muss, also in hochwasserangepasstes Bauen. Für solche Regeln wären Abstufungen zwischen Gefahrenzonen hilfreich.
Wie sollten solche Abstufungen aussehen?
Wir tendieren in Deutschland sehr stark dazu, ein Schwarz-Weiß-Schema anzuwenden, bei dem Gebäude entweder innerhalb oder außerhalb des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiets liegen. In den Überschwemmungsgebieten gelten Bauverbote, außerhalb nicht. Das ist dem Problem aber nicht angemessen: Es ist daher schwer, genau einzustufen, wie oft ein Ereignis sich wiederholt. Denn die zugrunde liegende Hochwasserstatistik beruht auf Messreihen, die für die Wahrscheinlichkeitsabschätzungen zu kurz sind. Deshalb braucht es Pufferzonen.
Gebiete, die möglicherweise überschwemmt werden – vielleicht aber auch nicht. Wie bereitet man sich sinnvoll darauf vor?
Für solche Pufferzonen ließen sich dann weitere Auflagen festlegen, zum Beispiel, dass nur bestimmte Bauweisen zulässig sind oder bestimmte Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen. Oder, dass das erste Haus in einer Reihe von einer Mauer geschützt wird, um die volle hydraulische Stärke einer Flutwelle abzuhalten. Mit der Einführung von Risikogebieten im Wasserhaushaltsgesetz ist schon ein Schritt in diese Richtung erfolgt.
Und wo sollte überhaupt nicht mehr aufgebaut werden?
Anstatt das pauschal geographisch festzulegen, empfehlen sich Regelungen, wie wir sie aus den USA kennen: Dort durften zeitweise Häuser nicht wieder an derselben Stelle errichtet werden, wenn sie zu 80 Prozent und mehr geschädigt wurden. Heutzutage müssen Häuser, die zu 50 Prozent und mehr geschädigt wurden, nach dem Wiederaufbau gewisse Standards für hochwasserangepasstes Bauen erfüllen. Der Vorteil ist, dass mit einer solchen Vorgabe die Entscheidung unabhängiger von der Wiederkehrperiode wird und Schadensschwerpunkte gezielt reduziert werden.
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Wäre das ein gutes Modell für Deutschland?
In den USA hatte sich gezeigt, dass 80 Prozent Schädigung für einen Wiederaufbau an anderer Stelle ein recht hoher Anteil ist und es weiterhin viele Häuser gab, die immer wieder, aber nicht in dieser Höhe, geschädigt wurden. Daher hat man die Regeln geändert. In Deutschland sollte man die Schadensdaten von Wiederaufbauhilfen und Versicherungen auswerten, um auf dieser Basis zu analysieren, welche Schadensschwerpunkte sich ergeben – und wie man diesen gezielt durch einen resilienten Wiederaufbau begegnen könnte. Klar ist aber: Am wirksamsten wäre eine bundesweite Regelung.
Was sicher nur schwer zu erreichen wäre. Warum wäre sie trotzdem wichtig?
Vor dem Juni-Hochwasser 2013 hatte es in Bayern und Sachsen schon die Diskussion gegeben, eine neue Regelung einzuführen: Dann hätten nur noch Betroffene einer Flut staatliche Aufbauhilfe erhalten, die hätten nachweisen können, dass sie keinen Versicherungsschutz bekommen konnten. Für das Hochwasser 2013 hat Sachsen dies wieder außer Kraft gesetzt – mit der Begründung, man wolle die sächsische Bevölkerung nicht schlechter stellen als Betroffene in anderen Bundesländern. Das ist verständlich, aber kontraproduktiv für die Eigenvorsorge.
Bleibt die Frage: Wenn nun feststeht, dass ein bestimmtes Gebäude nicht mehr aufgebaut werden darf – was bedeutet das für die Eigentümer?
Meist ist die Frage ungelöst, wer für ein neues Grundstück aufkommt oder wie viel für das gefährdete Grundstück bezahlt wird. Das zeigt: Wir müssen im Vorfeld klar regeln, was wieder aufgebaut wird – und wie Betroffene entschädigt werden, wenn ihr Haus nicht dazugehört. Bekommen sie im Tausch ein neues Grundstück? Wie werden diese neuen Grundstücke gefunden? Oder gibt es eine monetäre Entschädigung? Dabei muss man mitdenken, dass es Gemeinden gibt, die keine Ausweichmöglichkeiten haben. Dann braucht es überörtliche Konzepte oder im Gewerbebereich beispielsweise einen Steuerausgleich, wenn Kommunen Unternehmen und damit Gewerbesteuer verlieren.
Das alles klingt nach langen Planungsprozessen. Müssen wir uns also eingestehen: Der Wiederaufbau an Ahr und Erft nach der Flut im vergangenen Jahr kann gar nicht angemessen auf das Ereignis reagieren?
Man kann bereits Betroffenen nicht zumuten, auf solche Entscheidungen zu warten. Gerade in dieser Situation kann man auch nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden. Deshalb brauchen wir dringend im Vorhinein Regeln, wie nach dem nächsten Ereignis resilient wieder aufgebaut werden soll. Und das nächste Hochwasser wird kommen. Dann müssen wir wirklich vorbereitet sein – in allen Bereichen, das heißt von der Warnung bis zu den Wiederaufbaukonzepten.
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