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Wohnen in der LückeJapans Mikrohäuser: Stilvoll wohnen in übervölkerten Metropolen

In Japan entstehen individuelle Einfamilienhäuser in winzigen Baulücken, die viele Deutsche nicht einmal für eine Garage in Betracht ziehen würden. Was die „Mikrohäuser“ so reizvoll macht.Christina Hollender 30.09.2023 - 08:40 Uhr
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Der Zahn der Zeit hat an dem Haus genagt, das sich einerseits wie selbstverständlich in die Nachbarschaft einer durchschnittlichen Wohngegend in Japans Hauptstadt Tokio einfügt, andererseits aber völlig aus der Reihe fällt: Denn das 2012 gebaute „NA House“ des Architekten Sou Fujimoto hat keine Wände aus Stein, Holz oder Beton, sondern aus Glas. Hier lebt – darauf lassen Kinderschuhe und -fahrräder an der Haustür schließen – eine Familie auf 85 Quadratmetern, die sich auf 21 versetzte Ebenen im Vertikalen verteilen. 

Wände gibt es weder außen noch innen, getragen wird die Konstruktion von Stahl, der sich mittlerweile kräftig verfärbt hat. Trotz des etwas vernachlässigten Äußeren wirkt das NA House noch immer radikal. Nicht nur, weil es seine Bewohner – hätten sie nicht die Vorhänge zugezogen – den Blicken aller Nachbarn und Passanten aussetzt. Sondern auch, weil die Größe des Grundstücks, auf dem es steht, nur 53 Quadratmeter beträgt.

Das NA House ist ein besonders auffälliger Typus dessen, was in Japan „(Kyosho) Jutaku“ genannt wird: Mikro-Häuser, die auf zum Teil winzigen Flächen gebaut werden. 

Foto: WirtschaftsWoche

Ein gebrauchtes Haus? Nein, danke.

Wie jeder Wohnungsmarkt verfügt auch der japanische über geographisch und kulturell geprägte Besonderheiten: Fast die Hälfte der Bevölkerung von 123 Millionen Menschen lebt in küstennahen Ballungszentren wie Tokio oder Osaka, während das bergige Inland eher dünn besiedelt ist. Über die vergangenen Jahrzehnte hat dies zu einer Extremverdichtung von Wohnraum geführt. Der Markt für „Gebrauchthäuser“ ist dabei quasi nicht-existent. Japan ist ein Land, das Traditionen schätzt und ehrt. In Bezug auf Gebäude aber ist „alt“ negativ konnotiert. Die wenigsten Japaner möchten in einem Haus leben, in dem bereits jemand anderes gewohnt hat – und womöglich sogar gestorben ist.

Hinzu kommt, dass in einem Land, das ständig von Erdbeben erschüttert wird, neue Gebäude mehr Sicherheit versprechen. Die durchschnittliche Lebensdauer eines japanischen Hauses beträgt zur Zeit 26 bis 30 Jahre, dann wird es abgerissen und ersetzt. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die veranschlagte Lebensdauer für ein Einfamilienhaus (in Massivbauweise) 100 Jahre. Was einerseits das Gegenteil von nachhaltiger Architektur ist, bietet andererseits jungen Häuslebauern die Möglichkeit, individueller und freier darüber zu entscheiden, wie sie im Momentleben möchten – ohne bereits mit Anfang 30 über die mögliche Nachrüstung von Treppenliften und bodengleichen Duschkabinen nachzudenken.

Foto: WirtschaftsWoche

Japaner wohnen anders

Da in Japan viele Baumaterialien zugelassen sind und Nachhaltigkeit eine untergeordnete Rolle spielt, kann über eine der zahlreichen Fertighausfirmen schnell und effizient gebaut werden. Zumindest theoretisch. Denn die Grundstückspreise in Metropolen wie Tokio und Yokohama sind hoch. In Kombination mit einer der weltweit höchsten Erbschaftsteuer hat das über die Jahre zu einer hohen Anzahl winziger, schmaler oder schiefer Minimalgrundstücke geführt. Und für die kommt keine Lösung über standardisierte Fertighausmodule mehr in Frage – sondern nur ein Architektenhaus. Ein Architekturbüro mit einer Individuallösung zu beauftragen, ist zwar die kostspieligere Variante des Eigenheimbaus, allerdings sind kleine und „schwierige“ Grundstücke auch günstiger zu haben.

So sind in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche „Kyosho Jutaku“ entstanden: Individuelle Tiny-House-Perlen, die kreative Lösungen für wenig Platz bieten. Dabei sind beschränkte Flächen für Japaner von jeher kein Hindernis: Eine repräsentative Empfangsräumlichkeit oder Platz für Partys benötigen sie nicht, da sie zuhause keine Gäste empfangen. Kleinere Zimmereinheiten, die multifunktional nutzbar sind, werden gegenüber großen Flächen bevorzugt. Auch ausgedehnte Gärten oder Terrassen, die im Westen beim Bau oder Erwerb einer Immobilie oft priorisiert werden, sind eine Seltenheit. Balkone werden in Japan nicht zum Verweilen, sondern zum Wäschetrocknen benutzt. 

Foto: WirtschaftsWoche

Ein Modell auch für Deutschland?

Aus deutscher Sicht, wo Einfamilienhäuser im Durchschnitt eine Größe von 140 Quadratmetern Wohnfläche zuzüglich Grundstück haben, klingt das ungewöhnlich. Es ist aber nicht nur die wohnkulturelle Prägung, die ähnliche Vorhaben hierzulande seltener und schwieriger macht als in Japan: „Grundsätzlich ist die Bebauung von Kleinstflächen und Baulücken in Städten auch hierzulande für derartige Projekte möglich“, erklärt Gabriela Böhm, Fachanwältin für Baurecht. Allerdings: „Erforderlich ist dabei die Beachtung der entsprechenden in Deutschland geltenden Vorschriften“. Und hier wird es schnell knifflig, etwa bei Form und Fassade. Grundsätzlich kann ein Bauwerk, wenn die erforderliche Baugenehmigung vorliegt, zwar frei gestaltet werden.

Allerdings gibt es in Deutschland auch den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch. „Das heißt, dass ein Baugebiet bestimmte Festsetzungen vorgibt und ein Bauwerk diesen entsprechen sollte“, sagt Böhm. In Japan gibt es derartige Bestimmungen nur in wenigen historischen Stadtvierteln, etwa in Kyoto. In der Gestaltungsfreiheit beschränkt werden Bauherren und -frauen primär durch die sogenannten „Sunshine Laws“ (nisshōken), die festlegen, dass das Sonnenlicht auch an den kürzesten Tagen des Jahres die Straße berühren muss. Diese Gesetze sind ein Erbe aus den Jahren des rasanten wirtschaftlichen Aufschwungs, als in den japanischen Metropolen zahlreiche Wolkenkratzer aus dem Boden schossen, die den benachbarten Anwohnern in ihren niedrigen Häuschen vollständig das Sonnenlicht nahmen.

Gesetzeslage in Deutschland

Der deutsche Nachbarschaftsschutz geht deutlich weiter: „Wird eine Baugenehmigung erteilt, kann ein Nachbar sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlen. Die individuelle Ausgestaltung sollte in einem gewissen Rahmen daran angepasst werden, um Streitigkeiten zu vermeiden“, so die Fachanwältin.

Sind die Ansprüche mit denen der Nachbarn sowie der deutschen Baugesetze vereinbar und ist ein geeignetes Restgrundstück gefunden, steht dem eigenen „Kyosho Jutaku“ nichts mehr im Weg. Und es gibt hierzulande sogar bereits Häuser, die in diese Kategorie passen. Zum Beispiel in Frankfurt: Dort ist 2008 auf einem nur 29 m² kleinen, innerstädtischen Restgrundstück ein fünfstöckiges Einfamilienhaus mit mehr als 150 Quadratmetern Wohnfläche entstanden – ein Paradebeispiel dafür, wie Nachverdichtung in Metropolen funktionieren kann. Allerdings wurde beim „Minimal Impact House“ auch auf Nachhaltigkeit Wert gelegt: Es ist als Passivhaus konzipiert. Und wird 26 Jahre sehr wahrscheinlich überdauern.

Hier finden Sie unsere Bildergalerie zu Japans Mikro-Häusern: Japanische Architekten zaubern viel Raum auf wenig Fläche

Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien im Mai 2023 erstmals bei der WirtschaftsWoche. Wir zeigen ihn aufgrund des hohen Leserinteresses erneut.

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