Umstrittenes Analyseportal: Urteil gegen AlleAktien: Verbraucherschützer bekommen Recht
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mit ihrer Klage gegen das Aktienanalyseportal AlleAktien.de vorläufig Recht bekommen. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass Nutzer bei AlleAktien bis vor einiger Zeit ein kostenpflichtiges Abonnement für Aktienanalysen abschlossen, indem sie auf einen Button mit der Beschriftung „Jetzt Mitglied werden“ klickten. Darüber hinaus habe das Portal Verbrauchern nicht genügend Informationen über Mindestlaufzeit, Preis und Kündigungsmodalitäten der kostenpflichtigen Abos zur Verfügung gestellt.
Das Landgericht München I schloss sich am Montag den Verbraucherschützern an. AlleAktien darf in Zukunft keinen „Jetzt Mitglied werden“-Button mehr für Abobestellungen verwenden und muss umfangreiche Informationen über seine Bezahlabonnements bereitstellen. Diesen Forderungen kam das Portal zuletzt bereits nach. „Das Urteil betrifft eine veraltete Version der Webseite, die längst überarbeitet wurde“, teilt die Betreiberin des Analyseportals, die AlleAktien GmbH, auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit.
Ein weiterer Punkt in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil: Das Analyseportal darf nicht mehr mit Bewertungen angeblicher Kunden werben, ohne zu erklären, wie es sicherstellt, dass die Bewertungen von echten Nutzern stammen. Auch hier folgten die Richter der Verbraucherzentrale. AlleAktien hatte beantragt, die Klage abzuweisen, war damit aber gescheitert. Die Unterlassungsansprüche der Verbraucherschützer seien in vollem Umfang gerechtfertigt, so die Richter.
Weitere Abmahnungen
AlleAktien und sein Gründer Michael Jakob stehen seit längerem in der Kritik. Jakob werbe allzu vollmundig mit der Qualität seiner Analysen und angeblichen beruflichen Erfolgen, sagen Kritiker. Eine Recherche der Zeitung „Die Welt“ hatte im vergangenen Jahr Ungereimtheiten ans Licht gebracht. So hatte AlleAktien unter anderem damit geworben, dass bekannte Unternehmen die Analysen des Portals nutzten. Offenbar hatten aber nur einzelne Mitarbeiter dieser Unternehmen Abonnements abgeschlossen.
Zahlreiche Verbraucher hätten sich über AlleAktien beschwert, heißt es von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kunden von AlleAktien prüfen könnten, ob bereits gezahlte Abo-Entgelte zurückgefordert werden können. Nicht in allen Fällen sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Die Verbraucherzentrale hat mutmaßlichen Betroffenen einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.
Überdies gehe man weiteren Beschwerden gegen AlleAktien nach. Im Mai habe man das Portal per Abmahnung unter anderem dazu aufgefordert, E-Mail-Werbung ohne Einwilligung zu unterlassen sowie mutmaßlich irreführende Werbung für spezielle Angebotspreise mit Formulierungen wie „letzte Chance“.
Darüber hinaus werfen die Verbraucherschützer dem Portal irreführende Werbung mit Positiv-Erwähnungen in diversen Zeitungen vor. Damit dürfte auch die WirtschaftsWoche gemeint sein: Sie soll AlleAktien bescheinigt haben, „Deutschlands beste Aktienanalysen“ zu bieten. Diese Aussage ist aber so nie gefallen.
Lesen Sie auch: „Bei fast neun Prozent Rendite sind Risiken eingepreist“ – Anleiheexperte David Butler von Allianz Global Investors im Interview