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MietregulierungDer Staat sollte die Finger von der Indexmiete lassen

Justizminister Marco Buschmann will Indexmieten nicht kappen. Zu Recht. Vermieter und Mieter sollten selbst entscheiden, welche Verträge sie abschließen. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Martin Gerth 15.08.2023 - 15:40 Uhr

Vor allem bei neu gebauten Wohnungen bieten Vermieter Indexmietverträge an, um sich gegen die Inflation abzusichern.

Foto: dpa

Vertrag ist Vertrag. Das sollte auch für die Ampelkoalition gelten. So hatten SPD, Grüne und FDP vertraglich vereinbart, an welchen Stellen sie das deutsche Mietrecht reformieren wollen. Die Indexmieten, die mit der Inflation steigen, zählten nicht dazu. Darauf wies Justizminister Marco Buschmann (FDP) erst kürzlich hin. 

SPD und Grüne fühlen sich aber nicht an den Koalitionsvertrag gebunden. Weil Mieter zu ihrer Wählerklientel gehören, wollen sie Indexmieten regulieren. Denn zuletzt zogen sie mit der Inflationsrate deutlich an: Im Juli stieg der Verbraucherpreisindex um 6,2 Prozent. Einen solchen Anstieg will Rot-Grün in Zukunft verhindern. 

Künftig sollen die Indexmieten mäßiger steigen. Zwei Instrumente sind dabei im Gespräch. Zu einem sollen die Erhöhungen bei einem bestimmten Prozentsatz gedeckelt werden. Alternativ wird auch diskutiert, die Energiepreise aus dem Verbraucherpreisindex rauszurechnen. Zuletzt sind die Energiepreise stärker gestiegen als die für andere Waren und Dienstleistungen.

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Solche Maßnahmen lehnt Justizminister Marco Buschmann (FDP) ab. Zu Recht. Denn die Indexmiete soll eine Alternative zur stark regulierten ortsüblichen Miete sein. Sie ist an das Niveau des Mietspiegels der Kommunen gebunden. Die Gemeinden nutzen häufig ihre Gestaltungsfreiheit beim Mietspiegel, um das ortsübliche Niveau möglichst niedrig zu halten.  

Würde der Bund die Erhöhung von Indexmieten deckeln, wären sie für Vermieter keine verlässliche Option mehr. Bisher konnten sie sich sicher sein, dass sie zumindest die Inflation ausgleichen konnten. Beim Mietspiegel der Kommunen mussten sie stets damit rechnen, dass die Politik zu ihren Lasten eingreift.     

Bei ihrer Kritik an der Indexmiete vergessen SPD und Grüne zwei entscheidende Punkte. Zum einen fällt die Erhöhung in Zeiten niedriger Inflation in der Regel geringer aus als die bei der ortsüblichen Miete. Das heißt, die Indexmiete ist nicht ausschließlich zum Vorteil der Vermieter. Auch Mieter haben durch die Bindung an die Inflation eine transparentes Preismodell. 

Grüne und Sozialdemokraten unterschlagen auch, dass Vermieter bei der Indexmiete die Kosten für eine energetische Sanierung nicht auf die Miete umlegen dürfen – soweit sie der Gesetzgeber nicht zu Maßnahmen wie dem Dämmen der Fassade zwingt. Die Indexmiete schützt Mieter daher vor allzu teuren Sanierungen. Die Modernisierungsumlage von derzeit acht Prozent der Sanierungskosten pro Jahr greift dagegen immer bei der ortsüblichen Miete.

In einem Punkt gibt es jedoch Verbesserungsbedarf. Wer als Eigentümer eine Mietwohnung inseriert, sollte die Form des Mietvertrags, ob ortsübliche Miete oder Indexmiete, offenlegen. Viele Vermieter tun das bereits, doch längst nicht alle. Diese Transparenz erleichtert es Mietern schon vor der Besichtigung einer Wohnung zu entscheiden, ob diese Art des Mietvertrags für sie überhaupt in Frage kommt. Es wäre eine lohnende Aufgabe der Vermieterverbände, diese Offenheit zu propagieren. 

Lesen Sie auch: Wie verbreitet sind sie wirklich? Der Zahlenstreit um die Indexmieten.

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