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Spark NetworksZum Schnäppchenpreis: Hedgefonds übernimmt deutsche Dating-Plattform

Die MGG Investment Group wird alleiniger Aktionär von Spark Networks. Das hat ein Berliner Gericht entschieden. Für Anleger des Digital-Unternehmens bedeutet das einen Totalverlust.Florian Weyand 09.01.2024 - 16:33 Uhr

Hedgefonds schluckt deutsche Datingplattform.

Foto: Getty Images

Der in wirtschaftliche Schieflage geratene deutsche Anbieter für Online-Dating Spark Networks darf auf eine Sanierung hoffen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat einem Restrukturierungsplan zugestimmt. Eine Entscheidung, die schwere Folgen für die Aktionäre des Digital-Unternehmens hat: Sie werden damit per Gerichtsbeschluss enteignet - und zahlen den höchsten Preis für die Rettung.

Spark Networks hat sich mit Online-Seiten wie Edarling, Elitesingles und JDate auf ein besonderes Publikum spezialisiert: Viele der Mitglieder der Portale sehnen sich nach Partnern mit dem gleichen Glauben. Während auf JDates jüdische Nutzer nach Partnern suchen, hoffen Christen bei Christian Mingle auf ein Date. Doch in den vergangenen Jahren geriet das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Seit 2020 summieren sich die Verluste auf mehr als 150 Millionen US-Dollar. Hintergrund dafür sollen unter anderem Cyber-Angriffe sein, mit denen man beim Digital-Konzern zu kämpfen hatte. Aber auch die Registrierung von Betrugsprofilen soll Umsätze gekostet haben. 

Digital-Unternehmen für 164.000 Euro

An der NASDAQ notiert, wurde die Aktie zwischenzeitlich für 14,80 Euro gehandelt. Doch dann begann die Talfahrt und im September 2023 wurde das Papier beim Kurs von 13 Cent von der Börse genommen. Das Unternehmen sei „drohend zahlungsunfähig“, schrieb Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner an das Amtsgericht Charlottenburg. Die Lösung, um die Dating-Plattform wieder auf Kurs zu bringen: das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG. 2021 eingeführt, können sich Firmen vor einer drohenden Pleite in ein Restrukturierungsverfahren flüchten. Ein Vorteil für Unternehmen: Das Verfahren erlaubt mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger die Durchsetzung weitreichender Eingriffe – gegebenenfalls auch zum Nachteil anderer Gläubiger oder Aktionäre. 

Spark Networks

So wehren sich Aktionäre der Dating-Plattform gegen eine mögliche Übernahme

von Florian Weyand

Der konkrete Plan für Spark Networks sieht vor, dass nach einem Kapitalschnitt der US-Hedgefonds MGG Investment Group alle Anteile am Digital-Unternehmen übernimmt – und das zum Spottpreis von nur etwas mehr als 164.000 Euro. Die Aktionäre würden dagegen alles verlieren. Mit Zustimmung des Gerichts ist der Plan nun Realität geworden. Zwölf Seiten lang ist der Beschluss, der das von Aktionären im Vorfeld kaum für möglich gehaltene Szenario einer Enteignung vorerst zementiert. Tobias Fuchs von der WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft, der Anleger in dem Verfahren vertritt, ist entsetzt. „Berlin ist schon immer wieder für eine Überraschung gut“, sagt der Jurist.

Um den Restrukturierungsplan hat es im Vorfeld bereits juristische Scharmützel gegeben. In einer Sitzung Mitte Dezember standen sich im Charlottenburger Gerichtssaal zahlreiche Rechtsanwälte gegenüber. Die Stimmung sei „laut und angespannt“ sowie „emotional aufgeheizt“ gewesen, berichtete damals ein Zeuge. Zoff gab es während der mehr als zwei Stunden andauernden Sitzung mehrfach. Aktionärsanwalte vermuteten unter anderem, dass Spark Networks bewusst in wirtschaftliche Schieflage gebracht worden sein könnte. Um das Unternehmen finanziell zu stützen, half die amerikanische MGG Investment Group im März 2022 mit einem Kredit von 100 Millionen US-Dollar aus. So weit, so gut. Doch was Aktionäre und Anlegerschützer stutzig machte: Einige Monate nach der Unterzeichnung des Darlehens wurde der Vertrag zwischen Spark Networks und der MGG Investment Group plötzlich um einige Passagen ergänzt. 

Rätsel um Marketingklausel

Besonders ein Aspekt stößt bei den Aktionären auf große Kritik. So hatte sich Spark Networks verpflichtet, mindestens 80 Millionen US-Dollar pro Jahr für Marketing auszugeben  – bei einem Gesamtumsatz von 188 Millionen US-Dollar in 2022. Der Vorwurf vonseiten einiger Aktionäre: Die hohen Marketingkosten hätten die finanzielle Situation noch verschlimmert. Im zwölfseitigen Beschluss des Amtsgerichts spielt dieser Punkt aber keine Rolle. „Die Hintergründe für die aus Sicht der Aktionäre absichtlich geschaffenen Sanierungsbedürftigkeit, nämlich die Verpflichtung zur Zahlung von jährlich 80 Millionen US-Dollar für Werbung durch die einzige Gläubigerin, den US Hedgefonds MGG, hat die Amtsrichterin nicht interessiert“, kritisiert Fuchs.

Streit gab es auch um den tatsächlichen Wert des Unternehmens.  In einer „Indikativen Berechnung“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young heißt es, „dass nach Abzug der Verbindlichkeiten, die auf Ebene der Spark Networks SE bestehen, der Wert des Eigenkapitals im Insolvenzverfahren hoch negativ ist und die Aktionäre im Insolvenzfall unter keiner denkbaren Annahme eine Zahlung aus der Insolvenzmasse erhalten würden“. Aufseiten der Anleger sieht man das naturgemäß anders. Neben mehreren Schriftsätzen legte einer der Aktionärsanwälte dem Amtsgericht ein Gutachten des Beratungsunternehmens Value Trust vor. Dieses kommt zu dem Urteil, dass Spark Networks derzeit einen Wert im unteren dreistelligen Millionenbereich hat. Für den Beschluss spielte das zweite Gutachten aber keine Rolle. Die Richterin habe sich mit dem von den Aktionären vorgelegten Wertgutachten von Value Trust in der Begründung ihrer Entscheidung im Grunde überhaupt nicht auseinandergesetzt, kritisiert Fuchs. „Das ist ein Skandal“, ergänzt er. 

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren (StaRUG)

Was kann das neue Sanierungs-Verfahren?

von Henryk Hielscher

Aufseiten von Spark Networks ist man über die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg natürlich erfreut. „Der heutige Meilenstein ist ein wichtiger Schritt, um ein neues Kapitel für Spark Networks aufzuschlagen. Die Genehmigung unseres Plans durch das deutsche Gericht im Rahmen dieses wichtigen StaRUG-Verfahrens wird es uns erlauben, unsere Mission, Menschen auf der ganzen Welt dabei zu helfen, gehaltvolle Beziehungen zu finden und bedeutsame Verbindungen zu knüpfen, auf einer nachhaltigeren Grundlage fortzusetzen“, sagt Colleen Brown, die Vorsitzende des Spark-Verwaltungsrats.

Neu-Eigentümer MGG Investment Group versüßt die Entscheidung zudem mit einem Präsent.  Wie Spark Networks mitteilt, wird nicht nur „ein Teil der Verbindlichkeiten des Unternehmens erlassen, wodurch Verbindlichkeiten in Höhe von über 45 Millionen US-Dollar mit verbesserten Bedingungen für die verbleibende Darlehensfazilität mit MGG gestrichen werden“. Zudem stellt der neue Eigentümer etwa 24 Millionen US-Dollar zur Verfügung, „um den Geschäftsbetrieb und die strategischen Initiativen des Unternehmens zu unterstützen“, heißt es weiter. Auch die Marketingklausel in Höhe von 80 Millionen US-Dollar pro Jahr ist gestrichen.

Frust bei den Anlegern

Bei den Aktionären ist der Ärger dagegen groß. Tobias Fuchs hat bereits angekündigt, das Einlegen einer Beschwerde zu prüfen. Das Problem: Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. „Das hier vorgesehene Rechtsmittel der Beschwerde ist insbesondere weniger effektiv im Vergleich zu einem regulären Insolvenzverfahren“, sagt der Rechtsanwalt. Fuchs sieht zudem grundlegende Probleme beim StaRUG-Verfahren. „Der Staat kann eine solche Aufgabe nicht auf die Schultern ohnehin schon überforderter Amtsgerichte legen, die unter der Last der ihnen zugeteilten Fälle zusammenbrechen und denen ja auch die wirtschaftliche Kompetenz für die Entscheidung solcher komplexen Fragen fehlt. In einem Schnellverfahren sollen sie innerhalb kürzester Zeit entscheiden, ohne dass die Betroffenen wirksam geschützt werden. So kommt der Rechtsstaat unter die Räder“, sagt er.

Spark Networks ist nicht der erste Fall, bei dem das StaRUG-Verfahren für heftige Kritik von Anlegern gesorgt hat. Mittlerweile gibt es einige prominente Beispiele: wie im Fall des kriselnden Autozulieferers LeoniEin Restrukturierungsplan veränderte auf einen Schlag die Struktur des Unternehmens. Nach einem radikalen Kapitalschnitt und einer Kapitalspritze von Stefan Pierer über 150 Millionen Euro wurde der österreichische Unternehmer als neuer Alleineigentümer von Leoni ins Handelsregister eingetragen. Pierer war im Jahr 2020 bei Leoni eingestiegen und hatte seinen Anteil an dem Unternehmen sukzessive auf 20 Prozent ausgebaut. Auf sein Betreiben hin flüchtete sich der angeschlagene Autozulieferer dieses Jahr in ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren. Der Wert der Leoni-Aktien wurde im Zuge dessen auf null gesetzt. Pierer allein zeichnete eine Kapitalerhöhung, sicherte sich so alle neuen Aktien und ist nun alleiniger Besitzer des Unternehmens. 

„Das Modell hat schon Schule gemacht“

Fälle wie Leoni oder auch Spark Networks, in denen Unternehmen und große Gläubiger Kleinaktionäre mit Hilfe des StaRUG-Verfahrens aus dem Spiel nehmen, könnte es demnächst häufiger geben, befürchten Experten. „Das Modell hat schon Schule gemacht“, sagt Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. In den Jahren 2024 und 2025 werde man weitere Fälle sehen, prognostiziert er.

Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt und Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, sieht das Verfahren ebenfalls kritisch. „Wir halten diese Anwendung des StaRUG zur kalten entschädigungslosen Enteignung der freien Aktionäre für verfassungswidrig. Das Gesetz enthält insofern einige Lücken, die der Gesetzgeber nicht gesehen hat. Da ist drängender Änderungsbedarf geboten“, sagt er.

Lesen Sie auch: Diese Probleme bringt das StaRUG für Anleger mit sich

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