Luftverkehr: Gewerkschaften fordern EU-Zustimmung zu ITA-Übernahme durch Lufthansa
Gewerkschaften aus Deutschland und Italien drängen die EU-Kommission zur Freigabe des geplanten Einstiegs der Lufthansa bei der italienischen Staatsairline ITA Airways.
Im Brief von knapp einem Dutzend Gewerkschaften heißt es, eine positive Entscheidung der europäischen Wettbewerbsaufsicht wäre ein Signal, dass die EU-Kommission auf Stärke und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt in einem fairen Marktumfeld setze. Der Brief liegt der Nachrichtenagentur Reuters vor. Zu den Unterzeichnern gehören die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Flugbegleitergewerkschaft UFO aus Deutschland sowie mehrere italienische Gewerkschaften.
Sie mahnen in dem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die EU dürfe bei ihrer Prüfung die globale Marktlage nicht außer Acht lassen.
Konkret setzen sie sich dafür ein, dass ITA auf Nordatlantik-Langstreckenflügen in das Netzwerk von Lufthansa und den amerikanischen Partnern United Airlines und Air Canada integriert werden kann. Verbände von Reisebüros, Flughäfen und Verbrauchern hatten von der EU harte Auflagen für Airline-Fusionen gefordert, um dominante Marktpositionen und steigende Ticketpreise zu verhindern.
Die EU-Kommission lehnt eine Aufnahme von ITA in ein Joint Venture zum gemeinsamen Betrieb der Routen Insidern zufolge ab. Offiziell äußert sich die Behörde nicht zu Details, betont aber das Ziel, steigende Ticketpreise durch zu wenig Wettbewerb verhindern zu wollen. Die Gewerkschaften argumentieren, die kommerzielle Integration auf der Langstrecke sei für den geschäftlichen Erfolg von ITA und die Sicherheit der Arbeitsplätze bei der Airline wichtig.
ITA Airways ist die gründlich sanierte Nachfolgerin der chronisch defizitären früheren Staatsairline Alitalia. Die Lufthansa hatte mit der italienischen Regierung Ende Mai 2023 den Kauf von zunächst 41 Prozent an ITA für 325 Millionen Euro vereinbart und könnte sie später ganz übernehmen. Der Zusammenschluss braucht die Zustimmung der EU-Kommission. Die Behörde muss sicherstellen, dass keine zu starke, dem Wettbewerb und letztlich dem Verbraucher schadende Marktposition entsteht. Eine Entscheidung soll bis zum 4. Juli fallen.