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Strafe in SpanienWas die Kartellstrafe gegen Booking.com für Verbraucher bedeutet

Das spanische Kartellamt hat Booking.com wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens verurteilt. Das Hotelportal muss 413 Millionen Euro Strafe zahlen. Der Chef des Hotelverbands über Konsequenzen für Markt und Verbraucher.Lisa Ksienrzyk 31.07.2024 - 16:19 Uhr

Das Buchungsportal Booking.com verstoße gegen Wettbewerbsklauseln, rügt die spanische Kartellbehörde.

Foto: imago images

WirtschaftsWoche: Herr Luthe, das Urteil der spanischen Kartellbehörde gegen Boooking.com sorgt gerade für Aufsehen. Was genau wurde beschlossen?
Markus Luthe: Mit den Spaniern geht eine weitere europäische Kartellbehörde gegen das Marktgebaren von Booking.com vor. Die Wettbewerbsbehörde hat drei Aspekte gerügt. Das eine ist die Ratenparitätsforderung: Laut Booking.com darf ein Hotel auf der eigenen Homepage keine günstigeren Preise anbieten, das Portal nimmt sich aber das Recht heraus, selbst günstiger sein zu dürfen. In Deutschland wurde diese Klausel zum Beispiel 2015 verboten.

Und was noch?
Dann wurde ein Bußgeld verhängt, weil den spanischen Hotels die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt wurden. In Deutschland sind die Texte mittlerweile auf Deutsch. Der dritte Punkt, den die Kartellbehörden in Spanien kritisiert haben, bezieht sich auf die Bonusprogramme für Hotelbetreiber. Ein Hotel wird dadurch verleitet, möglichst viele Umsätze mit Booking.com zu machen. Wettbewerber werden vom Markt also faktisch ausgeschlossen. Für die kleineren Portale und fairen Wettbewerb besteht kein Raum.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde auf den deutschen Markt?
Direkte Auswirkungen sehe ich für Deutschland nicht. Wir haben seit 2015 eine geklärte Rechtslage. Einige Nuancen wie beispielsweise die Bonusprogramme befinden sich auch in Deutschland noch in der rechtlichen Klärung. Wir als Hotelverband begrüßen, dass nun neben dem Bundeskartellamt auch eine zweite Kartellbehörde so entschieden gegen Booking.com vorgeht. Die Italiener sind im März übrigens auch mit einem Verfahren tätig geworden.

Zur Person
Markus Luthe ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Als Präsident der Hotelstars Union AISBL ist er außerdem für die Vergabe von Hotelsternen verantwortlich. Die gleiche Aufgabe hatte er zuvor auch als Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA im Fachbereich Hotellerie.

Diese Bestpreisklausel ist demnach Ländersache?
Die Forderung ist in etwa der Hälfte der europäischen Länder per Gesetz verboten oder per Beschluss untersagt worden, in Spanien bislang aber offensichtlich noch nicht. Das Bundeskartellamt war die erste Wettbewerbsbehörde, die diese Klausel moniert hat. Andere Kartellbehörden haben das in einer Variante in einer abgeschwächten Form durchgehen lassen.

Booking.com wurde von der EU-Kommission als sogenannter Gatekeeper eingestuft. Die Macht der Plattform ist demnach zu groß. Mit dem Digital Markets Act sind solche Klauseln seit März ohnehin verboten.
Spanien hatte noch eine Schlacht aus der Vergangenheit offen. Das Verfahren geht auf eine Klage des spanischen Hotelverbandes zurück. Die Ermittlungen wurden vor fünf Jahren aufgenommen hat, erst jetzt fiel die Entscheidung. Booking.com hat Mitte Juni bereits allen Hotels in Europa mitgeteilt, dass sie auf solche Klauseln ab dem 1. Juli komplett verzichten werden.

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Booking.com muss nun eine rekordverdächtige Strafe von 413 Millionen Euro zahlen. Zum Vergleich: Der Gewinn im ersten Quartal 2024 lag konzernweit bei umgerechnet rund 720 Millionen Euro. Ist die Summe gerecht?
Die Geldbuße wird schon in einer Relation stehen, die ich nicht zu kommentieren wage. Ich gebe zu, wir hätten uns auch gewünscht, dass damals das deutsche Bundeskartellamt eine Strafe gegen Booking verhängt hätte. Die Behörde hat das damals nicht getan. Wir vermuten, weil es ein Pionierverfahren war.

Einer Auswertung des Hotelverbands zufolge sind Hotelbuchungen über Onlineportale im Verlauf der letzten zehn Jahre um 50 Prozent gestiegen. Die Nachfrage aufseiten der Kunden steigt also. Den Hotels bleibt demzufolge keine andere Wahl, als ihre Zimmer online zu inserieren.
Richtig, ich nenne das gern eine Hassliebe. Wir können nicht ohneeinander, wir können aber auch nicht richtig miteinander. Deswegen sind wir als Interessensvertretung der Hotellerie auf die Kartellbehörden angewiesen. Es werden allerdings noch immer gute 60 Prozent der Buchungen direkt über das Hotel getätigt. Das ist im Vertrieb deutlich günstiger und dadurch der bevorzugte Buchungsweg des Hoteliers.

Laut dem Deutschen Reiseverband wächst der Gesamtumsatz des Reisemarkts mehr als erwartet. Dieses Jahr soll er bei 80 Milliarden Euro liegen. Trotz gestiegener Preise wollen die Deutschen nicht auf ihren Urlaub verzichten.
Die Deutschen sparen in der Tat nicht am Urlaub, sondern im Urlaub. Das ist ein Phänomen, das wir seit vielen Jahren beobachten. Wir merken das vor allem in der Gastronomie: Dann wird am Aperitif gespart oder am Dessert. Der Kostendruck ist enorm und wir befinden uns noch immer in den Coronajahren.

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