Deals mit: „Menschliche Erleichterungen gegen harte D-Mark“
Staatlich organisierte Deals: Häftlinge wurden in Bussen mit westdeutschen Kennzeichen über den Grenzübergang Herleshausen/Wartha in den Westen gefahren.
Foto: REUTERSKann man einen verurteilten Mörder einfach laufen lassen? Der große Ringtausch zwischen Deutschland, den USA und Russland ist schon rechtlich äußerst problematisch. Der Einzige, der in Deutschland verurteilte Straftäter begnadigen darf, ist der Bundespräsident – und der war an dem Deal gar nicht beteiligt. Doch neben juristischen Erwägungen ist der Austausch von Gefangenen auch moralisch immer höchst umstritten, ebenso wie das Verhandeln mit Unrechtsregimen, Terroristen oder die Zahlung von Lösegeld an Rebellen für die Freilassung von Geiseln.
Der Rechtsstaat kommt in diesen Fällen schnell an seine Grenzen. Deals mit Diktaturen und Kriminellen sind juristisch eigentlich nicht vorgesehen. Diese Fälle basieren fast ausnahmslos auf politischen Entscheidungen, die höchst unterschiedlich ausfallen können. Die Kernfrage lautet: Wie weit kann man als Staat Unrechtsregimen, Terroristen oder Kriegsverbrechern auf Präsidentenstühlen entgegenkommen?
Auf dem Höhepunkt des RAF-Terrors Mitte der 1970er-Jahre lehnte der damalige Kanzler Helmut Schmidt es noch ab, die in Stuttgart-Stammheim einsitzenden Terroristen gegen den von der RAF entführten Arbeitgeberpräsidenten Hans Martin Schleyer einzutauschen. Schmidt vertrat mit Überzeugung die Prinzipien des Rechtsstaats – Schleyer bezahlte diese konsequente Haltung mit seinem Leben.
„Ben Wisch“ – der Mann für schwierige Fälle
Nur wenige Jahre später allerdings gelangte Schmidts Sonderbeauftragter Hans-Jürgen Wischnewski zu mysteriösem Ruhm, weil er in Lateinamerika und im Nahen Osten immer mehr Verhandlungen über die Freilassung von Geiseln führte. Politisch wurde das oft als „Friedensgespräch“ deklariert; aber in der Regel floss auch viel Geld an „Befreiungskämpfer“ in Süd- und Mittelamerika sowie an arabische Parteien und Splittergruppen, bei denen Wischnewski anerkennend „Ben Wisch“ genannt wurde.
Diese Art von Geiselfreikauf hat sich bis heute gehalten. Die Krisenstäbe und Diplomaten der verschiedenen Bundesregierungen sind seit Jahrzehnten mit einer steigenden Zahl dieser Probleme beschäftigt, wenn auch mit größter Diskretion. In manchen Fällen werden sogar enttarnte Spione „getauscht“ oder „zurückgekauft“. Diese delikaten Geschäfte unterliegen der höchsten Geheimhaltung und kommen nur höchst selten an das Licht der Öffentlichkeit.
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Der jüngste Ringtausch zwischen Moskau, Berlin und Washington ließ sich aber nicht verschweigen – zum einen, weil bei 16 Gefangenen aus drei Ländern immer etwas durchsickert, zum anderen, weil der Tiergartenmörder in allen Schlagzeilen war und nach seiner Überstellung an Russland von Putin in Moskau vor laufenden Kameras empfangen wurde.
Volle Gefängnisse nach dem Mauerbau
Bevor man aber jetzt über solche Deals mit Diktaturen die Nase rümpft, lohnt ein Blick in die jüngste deutsche Geschichte. Nach dem Bau der Mauer 1961 stieg in der DDR die Zahl der politischen Gefangenen sprunghaft an. Die zu dieser Zeit noch recht aktiven Kirchen in der DDR sorgten mit Hilfe der West-Kirchen dafür, dass die zunehmend schwierige Lage der Häftlinge auch in der Bundesrepublik bekannt wurde. Zuverlässige Informationen gab es damals trotz allem nur selten, man war auf wenige Kontakte im Osten angewiesen.
Das Kirchenengagement zeigte Wirkung: Durch Mauer und Stacheldraht wurde Westdeutschland in den folgenden Jahren gezwungen, die DDR als Realität zu erkennen, ohne dass damit eine politische Anerkennung verbunden war. Mehr und mehr Politikern in Bonn schwante nach 1961, dass man sich mit der DDR und dem Regime in Ost-Berlin würde arrangieren müssen. Zumal in der DDR der Wunsch nach einer Ausreise in den Westen immer größer wurde. Die Ausreiseanträge stapelten sich bei den Behörden, die dem wachsenden Druck der Auswanderungswilligen mit zunehmender Repression begegneten.
Gerade die von der DDR-Willkürjustiz verurteilten politischen Gefangenen litten oft unter sehr langen Haftstrafen und menschenunwürdigen Bedingungen. Auch Isolationshaft war an der Tagesordnung – ebenso die Zwangsarbeit für den Klassenfeind im Westen. Über 6000 Firmen im Westen bezogen Produkte, die in DDR-Gefängnissen hergestellt wurden – ein ebenfalls dunkles Kapitel der deutsch-deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Aber in den DDR-Gefängnissen saßen auch westdeutsche Fluchthelfer, die im Osten verhaftet worden waren. Der humanitäre Druck, etwas zu tun, wuchs. Gleichzeitig stieg in der DDR der wirtschaftliche Druck, denn die SED sah sich angesichts der katastrophalen Wirtschaftslage und der wachsenden Unzufriedenheit der Bevölkerung gezwungen, für Devisen zu sorgen.
In diesem Umfeld kamen die ersten Verhandlungen über mögliche Kredite durch die Bundesrepublik in Gang – und damit auch erste gedankliche Verbindungen zwischen der Entlassung politischer Häftlinge und ökonomischen Gegenleistungen. Eine tatsächliche Routine begann aber erst 1963, mit dem ersten ausdrücklich durch die Bundesregierung initiierten Freikauf. Acht Häftlinge wurden in die Bundesrepublik entlassen, gegen insgesamt etwa 200.000 DM in bar.
Zwar hatte sich die Bundesregierung stets gegen Barzahlungen gestemmt. Wenn möglich sollten der Bevölkerung Waren zugutekommen, was 1964 beim zweiten Freikauf im großen Stil auch gelang. Es wurde dann nicht mehr Bargeld transferiert, sondern begehrte Lebensmittel wie Kaffee, Butter, Südfrüchte und andere Waren.
Der Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel.
Foto: dpa Picture-AllianceGefangene gegen Westwaren
Doch damit gab sich die SED-Führung nicht lange zufrieden. Ende der 1960er-Jahre verlangte die DDR hochwertige Industriegüter: Erdöl, Rohdiamanten, Kupfer, Silber – Waren, die dann am Weltmarkt in Devisen umgewandelt werden konnten.
Zeitaufwändig gestaltete sich das Feilschen um die Menschen und deren „Preis“. Die Bundesregierung erstellte Listen mit Namen von politisch Inhaftierten, von denen sie durch Freunde, Verwandte oder kirchliche Stellen Kenntnis erhalten hatte. Die Listen gelangten dann über politische Kanäle von Bonn aus in die DDR an den Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, der sie dann der Stasi übergab.
Gefangenenaustausch auf der Glienicker Brücke 1986
Foto: Pro Imago LifeDort wurden die Listen geprüft und mit Kommentaren an den Westen zurückgereicht. Daraus konnte man in Bonn rückschließen, welche Häftlinge die DDR bereit war, zu entlassen und welche nicht. Das Feilschen begann, denn nachdem man sich verständigt hatte, wer freigekauft werden sollte, wurde über den Preis verhandelt. Anfangs standen etwa 40.000 DM pro Häftling als Durchschnittspreis im Raum, aber die DDR forderte manchmal auch bis zu 200.000 DM.
Die Bundesrepublik wollte nur dann höhere Sätze zahlen, wenn jemandem damit eine lange Haftstrafe erspart würde. Die DDR aber machte den Preis auch abhängig von der Ausbildung, deren Kosten man zurückhaben wollte. Im Durchschnitt war ein Menschenleben in Freiheit 96.000 DM wert, wie später errechnet wurde.
So wurde aus dem Häftlingsfreikauf im Laufe der Jahrzehnte ein Milliardengeschäft. Über 33.000 politische Gefangene kaufte die Bundesrepublik von den SED-Herrschern frei, rund 3,4 Milliarden D-Mark brachte Bonn dafür auf. Das Geld hat den Untergang der chronisch unterfinanzierten DDR zwar nicht verhindert, aber immerhin verlangsamt – ebenso wie die Milliardenkredite, die die Bundesrepublik der DDR für den Bau von Transitwegen und gegen Erleichterungen bei der Familienzusammenführung gewährte.
Bei den Häftlingen handelte es sich meist um Menschen, die wegen Republikflucht verurteilt wurden. Nach erfolgreichem Freikauf brachte man sie in das Chemnitzer Kaßberg-Gefängnis, von wo aus sie schließlich in Bussen mit westdeutschen Kennzeichen über den Grenzübergang Herleshausen/Wartha in den Westen gefahren wurden.
Schillernde Figur: Wolfgang Vogel
Im Mittelpunkt dieses Geschäfts mit den politischen Gefangenen stand der DDR-Anwalt Vogel. Als Jurist mit besten Beziehungen zur SED-Führung war er für viele Ausreisewillige die letzte Hoffnung. Vogel verhandelte nicht nur den Freikauf der 33.000 Inhaftierten, sondern vermittelte auch bei der Übersiedlung von mehr als 250.000 DDR-Bürgern in den Westen sowie bei rund 150 Agenten. Auch der über der damaligen Sowjetunion abgeschossene amerikanische Pilot Gary Powers kam mit seiner Hilfe frei: Vogel führte für die Sowjetunion die Verhandlungen über die Freilassung ihres in den USA inhaftierten Top-Agenten Rudolf Abel. 1962 wurde Abel gegen Powers bei einer Übergabe an der Glienicker Brücke zwischen Potsdam und Berlin ausgetauscht.
Vogel nahm zuletzt den Rang eines „persönlichen Beauftragten“ des damaligen DDR-Staats- und Parteichefs Erich Honecker ein. Er handelte bei seinen Geschäften, für die er nach DDR-Maßstäben fürstlich entlohnt wurde, nach der von der DDR-Regierung vorgegebenen Devise „Menschliche Erleichterungen gegen harte D-Mark“.
Helfer oder Menschenhändler?
Nach der Wende kam der Anwalt selbst auf die Anklagebank. 1992 begannen Ermittlungen wegen des Verdachts der Erpressung. Der Vorwurf lautete, Vogel habe ausreisewillige DDR-Bürger unter Druck gesetzt, ihre Häuser an Günstlinge des SED-Regimes abzugeben. Ein Staatsanwalt sah in Vogel gar „den größten Menschenhändler unseres Jahrhunderts“. Die Gerichte folgten dem nicht.
Nach neunjähriger Verfahrensdauer sprach ihn der Bundesgerichtshof endgültig frei. Vogel selbst stand zu dem, was er im staatlichen Auftrag getan hatte. „Meine Wege waren nicht weiß und nicht schwarz“, sagte er, „sie mussten grau sein.“
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