Einspeisevergütung PV 2025: Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell und was ändert sich?
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Foto: Jens Büttner/dpaDie gescheiterte Ampelkoalition hatte für 2025 umfangreiche Änderungen für die Einspeisung von Solarstrom vorgesehen. Diese Pläne lagen bis zuletzt auf Eis. Nun hat der Bundestag eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sollen die geplanten Anpassungen noch in dieser Woche von der Fraktion verabschiedet werden.
Der Hintergrund: Die zunehmende Anzahl negativer Strompreisstunden aufgrund eines zu großen Stromangebots an sonnigen oder windigen Tagen führt auch bei privaten Solarstromerzeugern zu einem deutlichen Anstieg staatlicher Förderungen. Dabei ließe sich dieser Strom zum Beispiel durch das Mining von Bitcoin ohne großen Aufwand monetarisieren. Staatliche Förderungen könnten massiv abgebaut und gleichzeitig der Ausbau von Speichermöglichkeiten durch die aus dem Mining erzielten Gewinne finanziert werden.
Die Einspeisevergütung, die kleinen privaten Solarbetreibern für überschüssigen Strom gezahlt wird, blieb bis zuletzt von den negativen Strompreisen unberührt. Das soll sich nun ändern. Doch was genau ist die Einspeisevergütung, wem wird sie ausgezahlt und wie hoch ist sie im Jahr 2025? Alle wichtigen Informationen zur Einspeisevergütung auf einen Blick.
Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen erhalten für den ins Netz eingespeisten Strom einen staatlich festgelegten Vergütungssatz. Dieser Satz wird in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und soll sicherstellen, dass die Investitionen in solche Anlagen rentabel sind.
Ziel der Einspeisevergütung ist es, den Ausbau grüner Energien zu beschleunigen, indem sie wirtschaftliche Anreize schafft, in diese Technologien zu investieren. Der Mechanismus garantiert Betreibern für einen bestimmten Zeitraum stabile Einnahmen, was die Finanzierung solcher Projekte erleichtert, den Ausbau dieser Anlagen beschleunigen soll und zur Energiewende beiträgt.
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Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2025?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland hängt von der Anlagengröße und der Art der Einspeisung ab. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Sätze für die Höhe der Einspeisevergütung im Jahr 2025:
Quelle: Bundesnetzagentur
Die Einspeisevergütung sinkt alle sechs Monate um ein Prozent aufgrund der sogenannten Degression des EEG. Die Degression beschreibt die stufenweise Senkung der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Diese Vergütungen sinken kontinuierlich, um den Anreiz für kostengünstigere und effizientere erneuerbare Energieprojekte zu erhöhen und die Technologie weiter zu fördern.
Konkret bedeutet dies, dass Anlagenbetreiber, die ihre Photovoltaikanlagen zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb nehmen, eine geringere Einspeisevergütung pro eingespeiste Kilowattstunde erhalten als frühere Betreiber, da diese durch den technischen Fortschritt effizienter arbeiten. Die Degression dient dazu, die Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien zu senken und gleichzeitig den Marktanreiz für effizientere Technologien aufrechtzuerhalten.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG – geregelt und betrifft den Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Der Typ der Anlage und deren Leistung sind entscheidend: Kleinere Anlagen erhalten in der Regel eine höhere Vergütung pro kWh als größere. Für größere Anlagen besteht oft die Pflicht zur Direktvermarktung des Stroms, wobei eine zusätzliche Marktprämie zum Börsenstrompreis gezahlt werden kann.
Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen spielt eine zentrale Rolle, da die Vergütungssätze durch die Degression über die Jahre sinken, um den technologischen Fortschritt und die reduzierten Kosten zu reflektieren. Frühere Inbetriebnahmen werden meist mit höheren Sätzen belohnt. Der Standort der Anlage kann ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere bei Windkraftanlagen, die an weniger windreichen Orten höhere Vergütungen erhalten, um den geringeren Ertrag auszugleichen.
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Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die Einspeisevergütung in Deutschland wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Diese Zeitspanne beginnt ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, die Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz einspeist. Das bedeutet, dass Anlagenbetreiber, die ihre Anlage beispielsweise im Jahr 2004 in Betrieb genommen haben, seit 2025 keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Nach diesen 20 Jahren muss der erzeugte Strom entweder direkt vermarktet oder anderweitig genutzt werden.
Die Einspeisevergütung wird auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegt, wobei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend für die Höhe der Vergütung ist. Da die Vergütung über die Jahre sinkt, erhalten Betreiber, die ihre Anlage früh in Betrieb nehmen, in der Regel höhere Sätze als spätere Inbetriebnahmen.
Wer erhält die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung erhalten alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die ihren erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Dies betrifft vor allem Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen. Betreiber derartiger Anlagen haben Anspruch auf eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des EEG, das in Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien fördert.
Was ändert sich bei der Einspeisevergütung 2025?
Seit 2024 gelten neue Regelungen für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. Eine der wesentlichen Änderungen ist die halbjährliche Reduzierung der Vergütungssätze um ein Prozent, die seit dem 1. Februar 2024 in Kraft ist. Diese Regelung betrifft vor allem Neuanlagen, die nach dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn kWp betrug die Einspeisevergütung nach dem 1. Februar 2024 bei Teileinspeisung 8,11 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 12,87 Cent pro kWh. Zum 1. August 2024 wurden diese Vergütungssätze auf 8,03 Cent beziehungsweise 12,73 Cent pro kWh reduziert. Diese Anpassungen gelten sowohl für Anlagen, die überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, als auch für solche, die den gesamten erzeugten Strom einspeisen.
Ab dem 1. Februar 2025 erfolgen weitere Senkungen: Für Anlagen bis zehn kWp beträgt die Einspeisevergütung dann 7,94 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,6 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 kWp erhalten ab diesem Datum 6,88 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 10,56 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
Die Ampelkoalition konnte vor ihrem Bruch kein Maßnahmenpaket zur Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2025 beschließen. Ein Gesetzesentwurf sah jedoch vor, kleinere Solar- und Windanlagen stärker an den Bedarf und Marktpreise anzupassen. Bei negativen Strompreisen, die 2023 an 514 Stunden auftraten, sollte die Einspeisevergütung entfallen.
Zuletzt der Bundestag in diesem Kontext eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Die Novelle sieht vor, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) künftig in Zeiten negativer Energiepreise keine Einspeisevergütung mehr erhalten – allerdings gilt dies nur für neu errichtete Anlagen. Als Ausgleich ist vorgesehen, dass die betroffenen Betreiber am Ende der 20-jährigen Förderperiode eine Kompensation erhalten, bei der alle Stunden mit negativen Strompreisen summiert werden. Darüber hinaus wird Haushalten mit kleineren Solaranlagen künftig die Möglichkeit geboten, ihren erzeugten Strom direkt an der Strombörse zu vermarkten.
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