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  4. Krankenhausreform: Was bringt die geplante Reform der Kliniken?

GesetzentwurfBundestag beschließt Lauterbachs umstrittene Krankenhausreform

Nach viel Streit ist die Klinikreform der Ampel auf dem Weg. Die Zahl der Krankenhäuser im Land wird sinken. Die Qualität soll sich aber verbessern. 17.10.2024 - 15:15 Uhr aktualisiert Quelle: dpa

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, im Deutschen Bundestag.

Foto: Rabea Gruber/dpa

Deutschlands Kliniken stehen vor einer umfassenden Neuordnung. Nach zwei Jahren Vorbereitung hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform der Ampel-Koalition beschlossen. Die Häuser sollen von finanziellem Druck entlastet werden und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Die Opposition lehnte das Vorhaben ab.

Krankenhausreform: Was ist geplant?

Vorgesehen ist, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, mit der Reform werde die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern gesteigert und ein flächendeckendes Netz guter Kliniken im Land erhalten. „Gleichzeitig werden nicht notwendige Krankenhäuser abgebaut oder umgewandelt.“ Die konkrete Umsetzung der Reform soll Schritt für Schritt über mehrere Jahre erfolgen, wird also für Patienten nicht sofort spürbar sein.

Wofür braucht es überhaupt eine Krankenhausreform?

Deutschland hat nach Experteneinschätzung im Vergleich zu Nachbarländern zu viele Kliniken. Es gibt große Probleme: finanzielle Schwierigkeiten, Personalengpässe, ein Drittel der 480.000 Betten sind laut Gesundheitsministerium nicht belegt. 

Lauterbach sieht die Reform denn auch als eine Notbremse: Ohne Änderungen drohten Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege. Dabei sei klar, dass Deutschland nicht den medizinischen Bedarf und nicht das Personal für 1.700 Krankenhäuser habe. Ziel sei daher, den wirklich benötigten Häusern eine auskömmliche wirtschaftliche Basis zu sichern.

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Welche Fehlanreize gibt es bisher?

Aktuell bekommen Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag (Fallpauschale). Das führt laut Lauterbach zu einem „Hamsterrad-Effekt“, möglichst viele Behandlungen auf möglichst günstige Weise zu machen, oder schafft sogar Anreize zu unnötigen Behandlungen. Als Beispiel wird gern die Knieprothese genannt, die eingebaut wird, wo es vielleicht gar nicht nötig ist. 

Dem Gesetzentwurf zufolge besteht auch ein Risiko, dass manche Kliniken schwierige Behandlungen vornehmen, für die ihnen die Erfahrung fehlt, oder vermeintlich weniger lukrative medizinische Leistungen nicht mehr anbieten.

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Was soll sich bei der Behandlungsqualität der Kliniken tun?

Die neue Fix-Vergütung soll eine Klinik für „Leistungsgruppen“ bekommen, die ihr das Land zuweist. Sie bilden medizinische Leistungen ab, und zwar präziser gefasst als grob benannte Fachabteilungen. Ausgangspunkt sollen 65 Gruppen sein, die maßgeblich auf ein Modell aus Nordrhein-Westfalen zurückgehen – etwa „OPs an der Wirbelsäule“ oder „Leukämie“. 

Mit definiert werden jeweils einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung. Lauterbach machte wiederholt klar, da keine Abstriche zu machen. Denn dies soll bewirken, dass etwa Krebsbehandlungen in Kliniken mit Spezialkenntnissen gemacht werden.

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Was bedeutet das für das Netz der Kliniken?

Steuern sollen den Wandel die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder. Sie könnten beispielsweise sagen, ob es in einer Region zwei oder vier Standorte für Wirbelsäulenchirurgie gebe, erläuterte Lauterbach. 

Die neue Vorhaltevergütung soll eine Existenzsicherung gerade für kleinere Häuser auf dem Land schaffen. Die Länder sollen Standorte zu „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ erklären können, die „wohnortnah“ stationäre Behandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden, wie es im Entwurf heißt. Generell sollen Qualitätskriterien auch in Kooperationen zu erfüllen sein.

Sind Finanzhilfen geplant?

Vorgesehen sind auch Finanzspritzen: Angesichts von Finanznöten vieler Kliniken sollen die Lohnkosten für alle Beschäftigten schon von diesem Jahr an nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Um den großen Wandel zu den neuen Strukturen zu unterstützen, soll zudem ein „Transformationsfonds“ kommen, aus dem von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro fließen könnten – sofern sich Länder in jeweils gleicher Höhe beteiligen. Kommen soll das Geld aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und – entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen – der privaten Krankenversicherungen. 

Lohnt sich der große Umbau?

Im Entwurf weist das Ministerium auf „Effizienzgewinne und Minderausgaben“ durch eine stärker koordinierte, hochwertigere Versorgung hin. Die Jahresausgaben für Kliniken stiegen zuletzt schon auf 94 Milliarden Euro. Das war ein Drittel der gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Kassen. 



Diese befürworten eine stärkere Spezialisierung für mehr Qualität – warnen aber vor einer weiteren „Kostenlawine“ in einer ohnehin angespannten Finanzsituation. Die Kliniken und die Länder fordern auch schon schnellere Finanzspritzen, da manche Krankenhäuser die erst in einigen Jahren greifende Reform sonst gar nicht mehr erreichen könnten.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat. Dabei ist es nicht mehr so angelegt, dass es dort zustimmungsbedürftig ist. Die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und so ausbremsen. 

Umgesetzt werden soll die neue Struktur später Schritt für Schritt. So soll die neue Vorhaltevergütung ab 2027 „budgetwirksam“ werden.

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dpa
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