Legalisierung von Marihuana: Cannabis-Clubs stecken im Papierkram fest
Anbauvereinigungen pflanzen ihr Cannabis selbst an, besorgen auch die Technik mit eigenen Mitteln. Die getrockneten Blüten werden dann zum Selbstkostenpreis an die Mitglieder weitergegeben.
Foto: Jörn Hüneke/dpaVon außen sieht der Cannabisverein unscheinbar aus. Ein stillgelegter Landwirtschaftsbetrieb mit riesigen Hallen und hohen Silotürmen, früher stand hier einmal eine Mühle. Jahrzehntelang wurde in der Schlutter-Mühle Mehl gemahlen, später Futtermittel hergestellt. Heute lagert hier Marihuana. An einer Landstraße außerhalb der Kleinstadt Ganderkesee, zwischen Oldenburg und Bremen, wurden Anfang November die ersten Cannabisblüten legal in Deutschland verkauft.
Im Frühjahr brachte die Ampel-Koalition unter kritischen Blicken das Konsumcannabisgesetz durch, die Säule eins. Seit April dürfen Privatkonsumenten in der Öffentlichkeit Joints rauchen und selbst Pflanzen anbauen – immer unter gewissen Auflagen. Im Juli war es in einem zweiten Schritt Anbauvereinigungen erlaubt, Genehmigungen für nicht-kommerzielle Plantagen und Clubs einzureichen. Ziel von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen und Cannabis unter kontrollierten Bedingungen in den Umlauf zu bringen. Qualitativ hochwertig und unter Aufsicht.
Kritiker erwarteten einen Anstieg des Cannabiskonsums, bekiffte Angestellte und einen zu lapidaren Umgang mit dem Betäubungsmittel. In der Realität blockiert jedoch die Bürokratie die Legalisierung. Die Anbauvereinigungen kommen nur schwer voran.
Eine alte Mühle im niedersächsischen Ganderkesee wurde zum Vereinsheim für den lokalen Cannabis Club umgebaut. Seit Anfang November können die 500 Mitglieder dort legal Cannabis beziehen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpaWas in der Branche schon von Anfang an vermutet wurde, bestätigt sich auch viereinhalb Monate nach der Legalisierung der sogenannten Cannabis-Clubs. Das Konsumcannabisgesetz sei nur halbherzig umgesetzt worden, monierten Experten schon im Frühjahr. An vielen Stellen wurde daher im Laufe der vergangenen Monate nachjustiert, etwa bei den Zuständigkeiten der Länder oder der Vereinsstruktur.
Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben. Die müssen sich in einem eingetragenen Verein versammeln, inklusive Präventions- und Jugendschutzbeauftragten. Für die Anbauflächen gelten strenge Auflagen: ein Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen oder Spielplätzen, die Einhaltung des Düngegesetzes, Grenzen beim THC-Gehalt – um nur einige zu nennen. Um Cannabis anbauen zu können, müssen die Clubs einen umfangreichen Antrag stellen. Die Verantwortung für diesen Genehmigungsprozess hat die Regierung direkt an die Länder weitergegeben. Die Bundesländer betreten mit dieser Aufgabe aber Neuland, sie mussten sich erst einmal selbst organisieren und das Gesetz an ihre regionalen Gegebenheiten anpassen.
Während in Ganderkesee in Niedersachsen also die ersten Mitglieder frisch geerntetes Cannabis rauchen dürfen, hat Berlin vor zwei Wochen erst seine Zuständigkeiten geregelt – und ist viereinhalb Monate nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes endlich bereit für das Genehmigungsverfahren. Ausgerechnet in der Bundeshauptstadt, wo Experten zufolge die größte Nachfrage besteht, müssen Konsumenten noch mehrere Monate warten. „Das Gesetz ist beschlossene Sache und es ist daher auch verpflichtend, es umzusetzen – egal ob in Bayern oder Berlin“, ärgert sich Daniel Keuner, Vorstandsvorsitzender des Cannabis-Clubs in Ganderkesee.
Welche Behörde sich um die Kontrollen kümmert, variiert in Deutschland. Mal ist das Gesundheitsamt für die Antragstellung zuständig, mal sind es die Bezirksregierungen oder das Amt für Landwirtschaft. Die meisten Bundesländer sind direkt zum 1. Juli gestartet. Einige Regierungen, nicht nur Berlin, waren mit dem Cannabisgesetz jedoch überfordert. „Da es sich um eine gänzlich neue Aufgabe handelte, konnten wir nicht auf geeignete Personalressourcen zurückgreifen“, verteidigt sich etwa das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Brandenburg. Die Behörde nahm Anfragen daher erst Ende Juli an.
Unvollständige Anträge für Cannabisanbau
Die zuständigen Ämter sind dazu verpflichtet, das Genehmigungsverfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Von den Hunderten Anträgen, die deutschlandweit eingegangen sind, gab es bislang allerdings nur für wenige Anbauvereinigungen eine Zusage. Der Großteil der Vorgänge befinde sich noch in Überprüfung, heißt es von mehreren Bundesländern.
„Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen zeigten, dass in der Anfangsphase die Anträge nicht vollständig waren“, schreibt das dortige Gesundheitsministerium. Ein Problem, das auch andere Länder schildern. Erst, wenn alle Dokumente eingereicht sind, beginnt die dreimonatige Frist. Was genau die Ämter verlangen und wie kulant sie sind, unterscheidet sich ebenfalls. Müssen die Cannabis-Clubs Formulare nachreichen, verzögert sich der Prozess entsprechend.
Michael Jaskulewicz (rechts) erhielt als Mitglied des Cannabis-Clubs Ganderkesee die ersten Gramm. Neben ihm steht Vorsitzender Daniel Keune.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpaDas Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit spricht von einer „umfangreichen und zeitaufwändigen Prüfung der Antragsunterlagen. Das Konsumcannabisgesetz eröffnet ein völlig neues Rechtsgebiet ohne bislang etablierte Verwaltungspraxis.“ Die bayrische Behörde beispielsweise habe von 28 eingegangenen Genehmigungsverfahren bisher kein einziges abgeschlossen.
Anders ist es in Niedersachsen. Von bislang 42 eingereichten Anträgen von Cannabis-Clubs wurden 16 genehmigt und fünf abgewiesen. Die Landwirtschaftskammer beschäftige sich hauptsächlich mit Genehmigungen und Kontrollen etwa im Düngerecht oder der Agrarförderung, kenne sich mit den Prozessen und Vor-Ort-Kontrollen also gut aus, schreibt die Behörde. Ein Grund, wieso sie die Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen rasch bearbeiten kann.
Cannabis-Flickenteppich Deutschland
Die Geschwindigkeit in der Bearbeitung und auch das Know-how der zuständigen Sachbearbeiter unterscheidet sich regional stark. Deutschland ist auch in Sachen Cannabis-Legalisierung ein Flickenteppich.
Das musste auch der Cannabis-Club Blütezeit schmerzlich erfahren. Ursprünglich wollte der Verein in Berlin an den Start gehen, hat mit großflächiger Plakatwerbung nach Mitgliedern gesucht. Weil sich der Senat nicht über die Zuständigkeiten einig wurde und aufgrund der Sommerpause E-Mails teils wochenlang unbeantwortet gelassen habe, sei Blütezeit im September kurzerhand nach Sachsen-Anhalt umgezogen, erzählt der Vorsitzende Nikolaos Katsaras. Dort hatte sich der Verein bereits im Vorfeld um eine Halle für die Pflanzenzucht gekümmert. „Wir sind mit der Behörde in Sachsen-Anhalt höchst zufrieden“, lobt der Chef des Cannabisvereins die neuen Sachbearbeiter.
Binnen vier Wochen habe Blütezeit eine Genehmigung erhalten. Nun sei der Cannabis Club damit beschäftigt, die Plantage fertig zu bauen – erst einmal auf eigene Kosten. Für Katsaras seien die Flächen ein „Testlabor“, mittelfristig möchte er kommerziell Cannabis verkaufen – sollte das geplante Säule-2-Gesetz überhaupt kommen.
Frühestens im April sei das Marihuana fertig für die Mitglieder, berichtet Katsaras. Dann erst wolle der Club Geld von seinen Mitgliedern verlangen und damit auch die Technik finanzieren. Fünf Euro soll ein Gramm Cannabis kosten. Ob das Rauschmittel nur vor Ort in Sachsen-Anhalt abgegeben wird oder auch in Berlin ein Vereinsheim möglich ist, darüber mache sich Katsaras im Frühjahr Gedanken. „Wir sind gedanklich in zwei Welten unterwegs“, ärgert sich der Clubchef über die regionalen Gesetzesunterschiede.
Dass das Antragsverfahren auf beiden Seiten Missmut verursacht, kann der Unternehmer nicht nachvollziehen: „Es ist nicht komplizierter als bei anderen Amtsanträgen.“ Blütezeit habe die Vereinssatzung eingereicht, Führungszeugnisse und Personalausweiskopien der Vorsitzenden, ein Konzept für den Präventions- und Jugendschutz inklusive eines Nachweises für die Schulung, ein Sicherheitskonzept für die Anlage und eine kurze Projektbeschreibung.
„Anlass für die Versagung einer Genehmigung sind häufig nicht erfüllte Auflagen zum Gesundheits- und Jugendschutz, etwa ein zu geringer Abstand zwischen der geplanten Cannabis-Ausgabestelle und einer Schule oder einem Spielplatz“, schreibt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Ein Problem, das der Cannabis-Club Ganderkesee nicht hatte. Rekordverdächtige sieben Tage nach der Antragstellung, also am 8. Juli, überreichte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) die Genehmigung persönlich. „Ich spreche immer davon, wie viel Glück wir mit den niedersächsischen Behörden haben und, dass wir nicht in einem Bundesland wie Bayern registriert sind.“
Dass das Team rund um Vereinschef Keuner jetzt bereits die nächste Ernte einfährt, liegt an der Vorbereitung. Während viele Clubs erst dann ihre Hallen anmieten und Technik besorgen, sobald sie die Zusagen haben, installierte die Anbauvereinigung in Ganderkesee bereits im Frühjahr sämtliche Anlagen. Einen „sechsstelligen Betrag“ haben die Vorsitzenden ausgelegt. Summen, mit denen Clubs neben dem bürokratischen Aufwand ebenfalls rechnen müssen.
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