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Molkerei aus BayernGropper - der Meister der Puddingschlacht

Die kaum bekannte Molkerei Gropper aus Bayern hat es geschafft, dass ihre Milchprodukte in fast jedem Kühlschrank stehen. Über das harte Geschäft mit den No-Name-Produkten.Mario Brück 01.07.2013 - 00:00 Uhr

Milchmann des Handels: Gropper-Inhaber Heinrich Gropper

Foto: Deniz Saylan für WirtschaftsWoche

Die Maschinen rattern, machen kurzen Prozess mit den Sätzen des Mannes, der im weißen Kittel und Haarnetz durch die Produktion der Molkerei Gropper stapft. "Die sind für Lidl", brüllt Inhaber und Firmenchef Heinrich Gropper gegen den Lärm an und zeigt nach rechts. Dort sausen bunte Plastikpullen mit Trinkjoghurts über die Bänder der Abfüllanlage. Links davon huschen Becher mit Schlagsahne vorbei, und auf einer anderen Linie der insgesamt 14 Anlagen flitzen Kartons mit Vanillepudding Richtung Hochregallager. Dort, auf den insgesamt 11.000 Palettenplätzen, bei drei Grad Celsius und schummrigem Licht, parken im friedlichen Miteinander Kaffeegetränke für Lidl neben Puddings für Rewe und Joghurts für Aldi.

Die Molkerei Gropper aus dem 1.300-Seelen-Dorf Bissingen bei Augsburg rüstet Aldi, Lidl, Netto, Penny, Norma, Rewe oder Edeka mit der Munition aus, mit der sie täglich in den Preiskampf ziehen: Handelsmarken. In die Öffentlichkeit geriet der Name Gropper erst durch den Rechtsstreit mit Oetker um die Puddingmarken Flecki und Paula.

Mit 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von zuletzt 300 Millionen Euro ist Heinrich Gropper, der das 1929 gegründete Familienunternehmen in dritter Generation führt, zwar im Vergleich mit großen Milchkonzernen wie Ehrmann, Danone, Nestlé, Müller oder Bauer ein kleines Licht. Doch bei der Herstellung eben dieser Handelsmarken zählt Gropper zur Spitzengruppe. Die komfortable Position hat sich die Molkerei über Jahrzehnte hinweg erarbeitet: Gropper ist nicht nur Lieferant, sondern Partner und Ideengeber der Handelsketten. Und mit ihnen ist er kräftig gewachsen, in Deutschland und Europa.

Von den 600.000 Kilogramm Milch, die täglich angeliefert und verarbeitet werden, landet fast alles als Handelsware in den Kühlregalen von Discountern und Supermärkten. Damit nimmt das Unternehmen des 47-jährigen Bayern eine Ausnahmestellung unter den großen Milchverarbeitern ein. Alle, mit Ausnahme von Oetker, die keine No-Names produzieren, fahren zweigleisig: Marke und Handelsmarke.

Mehr als nur Joghurt und Milch: Umsatzentwicklung der Molkerei Gropper.

(zum Vergrößern bitte anklicken)

Foto: WirtschaftsWoche

Ohne Markensorgen

Trotzdem ist den Markenproduzenten die Handelsware, mit denen sie ihre Kapazitäten auslasten, eher lästig. Am liebsten redet man gar nicht über sie; das schadet nur der eigenen Marke. Bei Gropper gibt es diesen Zwiespalt nicht. "Wir haben uns ganz der Handelsmarke verschrieben", sagt Gropper. Für ihn sei das der richtige Weg.

"Heinrich Gropper ist mit seiner Fokussierung auf die Handelsmarken nur konsequent", bestätigt Hermann Sievers von IPLC Deutschland aus Rinteln, einer auf Handelsmarken spezialisierten Strategieberatung. "So spart er sich Aufbau und Pflege einer Marke und vermeidet zudem häufig zu beobachtende unternehmensinterne Konflikte zwischen Marken- und Handelsmarkenabteilungen. Weiterer Vorteil ist eine gesicherte Distribution, auch bei neuen Artikeln."

Ostmann-Gewürze

Martina Schneider, Autorin des Buches "Welche Marke steckt dahinter?", schreibt, dass sich die Billig-Klone der Markenprodukte für die Unternehmen lohnen: Sie können ihre Produktionskapazitäten voll ausschöpfen und haben ein zweites Standbein. Allerdings sind die Billigmarken, oft auch vertrieben durch Tochterunternehmen, nicht das Lieblingsthema der Unternehmen. Die Gefahr, dass die Kunden statt auf das Original auf die billige Kopie zurückgreifen, ist zu hoch.

So spart ein Kunde, der Kräuter oder Gewürze der Marke Basta kauft, 80 Prozent gegenüber den Ostmann-Gewürzen. Dabei kommen die Würzmischungen aus dem gleichen Haus. Einziger Unterschied: Verpackung und Preis. Basta-Gewürze werden übrigens bei der Supermarktkette Norma vertrieben.

Foto: Screenshot

Gallo Cabernet Sauvignon

Ähnlich hoch ist die Ersparnis für Kunden, die statt dem "Gallo Cabernet Sauvignon" auf den Wein der Marke "Burlwood Cabernet Sauvignon" bei Aldi kaufen. Der Wein stammt vom selben Familienunternehmen in Kalifornien, kostet bei Aldi aber rund 70 Prozent weniger.

Foto: WirtschaftsWoche

Zentis

Der Marmeladen- und Konfitürenhersteller Zentis produziert auch für die Rewe-Marke "Ja!". Kunden, die zur Ja!-Marmelade oder Schokocreme greifen, bezahlen für das gleiche Markenprodukt also deutlich weniger. Der Grund für die krassen Preisunterschiede ist die starke Marktposition der Discounter gegenüber den Herstellern. Aldi, Rewe und Co können Unternehmen wie Zentis zwar nicht den Preis für die hauseigenen Marken, wohl aber den Preis für die Billigmarmelade vorschreiben.

Foto: dpa/dpaweb

Toast

So kostet das Label Golden Toast von Lieken rund 59 Prozent mehr als das Lidl-Produkt "Grafschafter Butter Toast" der Firma Kornmark - dabei ist Kornmark eine Tochterfirma von Lieken. Es handelt sich also um dasselbe Weißbrot. Unter dem Namen "Mühlengold Buttertoast" verkauft die Firma Lieken ihren Toast übrigens auch beim Discounter Aldi.

Foto: Screenshot

Dickmann's

Auch das Unternehmen Storck produziert seine "Super Dickmann's" und "Schokostrolche" nicht nur unter dem eigenen Label. Das Aldi-Produkt "Scholetta Mini Schokoküsse" kommt aus der gleichen Fabrik wie alle anderen Storck-Süßigkeiten. Zu denen gehören neben Dickmann's übrigens auch Nimm2, Werther's Echte und Storck Riesen.

Foto: Screenshot

Leibniz-Kekse & Co

Auch die Firma Bahlsen produziert zweigleisig: Hinter Aldis "Van Botta Keksen" versteckt sich der "Leibniz"-Keks, die "Bahlsen Waffeletten" tarnen sich beim Discounter als "Favorini Zartes Waffelgebäck" und auch die billigen Schoko-Waffelröllchen der Firma Choco Bistro stammen aus dem Hause Bahlsen.

Foto: dpa

Müller Milchreis

Gleiches gilt für den Milchreis der Firma Müller, der getarnt als "Gut und Günstig" bei Kaufland im Regal steht. Und auch bei Aldi gibt's den Original Müller Milchreis unter anderem Namen zu kaufen - zum halben Preis.

Foto: Screenshot

Frosta

Wer bei Aldi Tiefkühlgerichte der Marke "Eskimo" kauft, legt sich tatsächlich Frosta-Produkte in den Einkaufswagen. Die Gemüsekonserven bei Aldi stammen im Übrigen von der Firma Bonduelle.

Foto: dpa

Meßmer

Und auch die Marken der Ostfriesische Tee Gesellschaft gibt es bei Aldi deutlich günstiger. Statt Meßmers "Feinstem Earl Grey" müssen Kunden nur den "Cornwall Earl Grey" kaufen. Die Ersparnis beträgt 69 Prozent.

Foto: Screenshot

Vor Gericht gelandet: Flecki (Aldi/Gropper) darf weiterhin gegen Paula (Oetker) antreten.

Foto: dapd

Heinrich Gropper, gelernter Molkereimeister mit Realschulabschluss, hat es geschafft, sein Familienunternehmen vom bloßen Hersteller zum Partner der Händler zu machen, indem er sie mit neuen Produkten und Services bedient. Damit versucht er, seine Molkerei ein Stück weit unverzichtbar zu machen. Aber er räumt ein: "Ich bin gegenüber den großen Handelsketten immer in der schwächeren Position. Ich bin austauschbar." Denn Fruchtjoghurt oder H-Sahne ist ein Standardprodukt wie Frischhaltefolie oder eine Heftzwecke.

Darum muss Gropper ständig neue Ideen präsentieren, die passgenau auf den Händler zugeschnitten sind. Beispiel Aldi: Der Discountprimus bietet in seinen Läden einen Biojoghurt und ein Biomüsli an. Daraus tüftelt Gropper einen Biojoghurt mit Biomüsli im Deckel. Die Aldi-Einkäufer sind begeistert, das Produkt wird gelistet. Wenige Wochen später beschwert sich der Einkäufer eines Aldi-Rivalen, warum Gropper ihm dieses Konzept nicht angeboten habe. Groppers Antwort: "Weil ihr kein Biomüsli habt."

Groppers Geschäftsmodell basiert angesichts des knallharten Wettbewerbs der Händler untereinander auf Vertrauen. "Der Einkäufer muss wissen, dass wir nicht zum Nächsten rennen und dem dasselbe Konzept vorstellen."

Nur im Kleingedruckten

Lindt vs Haribo

Lindt wollte mit einem goldenen Schokobären das Herzen der Schokoladenliebhaber gewinnen. Doch die Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Spruengli zogen vor allem den Zorn des rheinischen Süßwarenherstellers Haribo an. Dieser verklagte die Schweizer auf Schadensersatz. Das Landgericht Köln untersagte zunächst Lindt & Spruengli den Vertrieb des Schokobären. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt, hieß es. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Köln nun aufgehoben. Die Bärchen dürfen weiter verkauft werden.

Foto: dapd

Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den „Knopf im Ohr“ eine juristische Schlappe erlitten. Steiff kann nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Teddys und Tieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Nach Ansicht der Richter fehlt die Unterscheidungskraft, da der Kunde daraus nicht den Hersteller des Tieres erkennen könne.

Steiff hatte den europaweiten Schutz beim Europäischen Markenamt beantragt - die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht Recht. Bei dem Streit geht es nur um die Positionierung des Knopfs in der Mitte des Ohres, nicht aber um den „Knopf im Ohr“ selbst.

Foto: dpa

Der fränkische Gastronom Philip-Nicholas Blank will am Ende des Maya-Kalenders am 21. Dezember gleich zweimal verdienen: Er hat sich „Weltuntergang“ beim Deutschen Patentamt als Marke schützen lassen und bittet jetzt andere Veranstalter der unzähligen "Weltuntergangs-Partys“ zur Kasse. Medien berichten etwa vom Gastwirt Peter Knura aus Mönchengladbach, dem ein Anwaltsschreiben ins Haus flatterte. 1000 Euro Schadenersatz soll er zahlen, plus knapp 850 Euro Gerichtskosten, weil er die Wortmarke „Weltuntergang“ widerrechtlich benutzt habe. Kläger Blank betont: "Der Name "Weltuntergang" ist für meine Partys geschützt, wie "Coca Cola" für das Getränk", sagt er.

Wie viele Partyveranstalter er bislang zur Kasse gebeten hat, will er nicht sagen. In Brandenburg haben sich zwei Diskothekenbetreiber an die Öffentlichkeit gewandt, Knura will von 15 weiteren in NRW gehört haben. Wenn die beklagten Partyveranstalter nicht zahlen, muss ein Gericht klären, ob sie sich vorher über den Markenschutz hätten informieren müssen, sagt Christian Menzel, Anwalt für Markenrecht. Außerdem müsse ein Gericht dann klären, inwiefern Markeninhaber Blank durch all die anderen „Weltuntergangs“-Partys Schaden genommen hat. Peter Knura selbst will sich erst einmal von seinem Anwalt beraten lassen. „Aber ich glaube nicht, dass ich zahle. Und wenn die Welt untergeht.“

Foto: REUTERS

Duff gegen Duff

Homer würde es freuen: Gleich zwei Firmen wollen Duff Beer verkaufen. Um das aus der amerikanischen Zeichentrickserie "Die Simpsons" bekannte fiktive Bier ist ein realer Rechtsstreit entstanden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte deshalb über den Markenstreit (AZ: I ZR 135/11).

Zwar wurde die Marke bereits 1999 für den älteren Anbieter eingetragen. Ein Konkurrent beantragt aber deren Löschung. Weil der ursprüngliche Markeninhaber das Etikett seines "Duff Beers" grafisch verändert habe, sei sein Recht an der Marke erloschen.

Im Juristendeutsch klingt die Herkunftsgeschichte des Duff übrigens so: "In dieser Zeichentrickserie tritt ein Herr Homer Simpson auf, und dieser Herr trinkt." Der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm betonte allerdings, Duff sei wohl "ein eher billiges Bier".

Foto: dapd

Unter den vielen Patentklagen ist dies eine der kurioseren: Eine kleine Firma will mindestens drei Millionen Dollar von Apple, weil es zum iPhone Ohrhörer mit Mikrofon gibt. Das Unternehmen Intelligent Smart Phone Concepts bezieht sich auf sein Patent für ein „Mobiltelefon mit Headset“ von 2008, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht.

Allerdings: Die Firma fiel bisher nicht mit weiterer geschäftlicher Aktivität auf. Sie dürfte also zu den sogenannten „Patent-Trollen“ gehören, deren einziges Geschäftsmodell es ist, große Anbieter mit Patentklagen unter Druck zu setzen. Vor allem das amerikanische Patentsystem wird oft dafür kritisiert, dass es zu abstrakte Erfindungen schützen lasse.

Foto: REUTERS

Dr. Oetker Paula vs. Aldi Flecki

Auf den ersten Blick ähneln sich Aldis Kinderpudding "Flecki" und Dr. Oetkers "Paula" natürlich. Doch sind die Gemeinsamkeiten ausreichend, um ein Verbot von "Flecki" zu rechtfertigen? Darüber hatte das OLG Düsseldorf zu befinden. Der Vorsitzende Richter referierte dazu über den „Kulminationspunkt des Puddings“ oder die Frage, ob Paula ein klassischer Kuhname sei, was das Gericht in einschlägigen Internetregistern prüfte. "An einer Nachahmung besteht kein Zweifel", erklärte das Gericht. Trotzdem unterscheide sich "Flecki" in vielen Details so sehr, dass Aldi den Pudding weiter verkaufen darf.

Foto: dpa

Kloster Andechs vs. Molkerei Scheitz

Mit der klösterlichen Frieden ist es im oberbayerischen Andechs seit geraumer Zeit vorbei. Schuld ist ein Streit zwischen den Klosterbrüdern und der ortsansässigen Andechser Molkerei Scheitz. Sie wirbt mit dem Slogan "Andechser Natur - seit 1908". Die Mönche wiederrum werben für ihr Bier mit "Kloster Andechs - Genuss für Leib & Seele". Die Mönche sehen ihre Markenrechte verletzt. Der Streit tobt seit sieben Jahren.

Foto: dpa/dpaweb

Ritter Sport vs. Milka

Der Schokoladenfabrikant Ritter Sport scheiterte in diesem Jahr mit dem Versuch, der Konkurrenz die Herstellung von quadratischen Schokoladentafeln zu verbieten. Das OLG Köln sah keine Verwechslungsgefahr zwischen quadratischen Milka-Tafeln und den Ritter-Sport-Produkten. Dass Ritter Sport seit den Siebzigern mit dem Spruch "Quadratisch.Praktisch.Gut" wirbt, spielte bei der Entscheidung keine Rolle.

Foto: dapd

Adidas versus Nike

Im Patentstreit um einen Laufschuh des Sportartikelherstellers Adidas hat Weltmarktführer Nike Ende 2012 eine Niederlage erlitten. Das Adidas-Modell "adizero primeknit" verstoße nicht gegen ein Nike-Patent, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth. Nike war gegen die weltweite Nummer zwei vor Gericht gezogen, weil es in dem Schuh eine Kopie seines seit 2002 patentierten Herstellungsverfahrens "Flyknit" sah. Adidas hielt dagegen, dass ein derartiges Verschmelzungs-Verfahren für Fasern bereits seit 1940 bekannt und daher nicht schützenswert sei. Ein von Nike erwirktes Verkaufsverbot in Deutschland ist damit hinfällig.

Foto: REUTERS

Budjovický Budvar vs. Anheuser-Busch

Der europäische Gerichtshof musste 2010 den Streit um die Marke Budweiser schlichten. Der US-Konzern Anheuser-Busch wollte sein "Budweiser" in Deutschland schützen lassen. Die kleine tschechische Brauerei Budjovický Budvar hatte ihr Budweiser jedoch schon viel früher in Deutschland und Österreich verkauft. Der EuGH entschied, dass die Brauerei aus dem böhmischen Budjovice (deutsch: Budweis) die älteren Rechte an der Marke habe - der US-Biergigant musste klein beigeben. Allerdings ist Budweiser nicht in der gesamten EU als tschechisches Bier geschützt. Außerhalb Deutschlands und Österreichs kann Anheuser-Busch sein amerikanisches Bier als "Budweiser" verkaufen.

Foto: dapd

Harry Potter vs. Hari Puttar

Ein indischer Kinofilm mit einem zehnjährigen Jungen namens Hari Puttar als Filmhelden sorgte bei der US-Produktionsfirma Warner Bros. Für Ärger. Diese sah ihre Namensrechte an dem Kinohit "Harry Potter" verletzt und versuchte, durch eine Unterlassungsklage den Start der indischen Produktion zu verhindern.

Doch der indische High Court wies die Klage im Jahr 2008 ab und befand, es seien keine inhaltlichen Parallelen zu erkennen. Es geht in der der Komödie "Hari Puttar" um einen indischen Jungen, der als zehnjähriger mit seinen Eltern nach England kommt. Dort erlebt er verschiedene Abenteuer und hilft, die Welt zu retten. Das sei eine völlig andere Geschichte als die Abenteuer des Zauberschülers Harry Potter, sagten die Richter. Auch könne der Name keine Verwechslung auslösen. "Hari" sei ein gebräuchlicher indischer Name und "Puttar" bedeute auf Hindi "Sohn". Man solle die Intelligenz der Zuschauer nicht unterschätzen.

Foto: Reuters

Thor Steinar vs. Stroch Heinar

Die Satirefigur "Storch Heinar" darf weiter auf T-Shirts und Taschen prangen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies 2010 die Klage der Bekleidungsfirma Mediatex weitgehend ab. Mediatex stellt die in rechtsextremen Kreisen beliebte Kleidermarke "Thor Steinar" her. Der Storch-Heinar-Erfinder Matthias Brodkorb sah die Figur als Mittel, der Aktion gegen Rechtsextremismus eine unterhaltsam-satirische Note zu geben. Thor Steinar betrachtete den Storch als Verunglimpfung des eigenen Markennamens, wollte die Marke verbieten lassen und forderte Schadenersatz.

Foto: dpa

Apple vs. eiPott

Apple schützt seine Markenrechte mit aller Macht. Nun hat der Computerkonzern gegen die kleine deutsche Firma Koziol eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen darf keine Eierbecher unter dem Namen „eiPott“ mehr verkaufen. Das Hamburger Oberlandesgericht schloss zwar eine Verwechslungsgefahr aus, doch werde die Marke iPod von Apples Musikspieler in unerlaubter Weise ausgebeutet.

„Zwar ist die Verwendung des Zeichens „eiPott“ für einen Eierbecher in Anlehnung an die Marke der Antragsstellerin ohne Zweifel eine witzige Idee. Das reicht aber allein noch nicht, um sie mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen“, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung mit Apple sei nicht zu erkennen.

Foto: Screenshot

iPad, WePad und Fujitsu

Auch Apple machte schon öfter durch Klagen auf sich aufmerksam. Als ein deutsches Unternehmen das WePad in Konkurrenz zu Apples iPad verkaufen wollte, wurde eine Namensklage erwartet. Obwohl die Alltags-Bezeichnung Pad auch in diversen anderen Produkten wie Mousepads gebräuchlich ist, nannten die Hersteller ihren Flachcomputer vorsorglich WeTab.

Dabei zeigte sich bald, dass Apple selbst keine Markenrechte für die Bezeichnung iPad in den USA besaß: Die hatte sich Fujitsu bereits 2003 gesichert. Doch die Unternehmen einigten sich, vermutlich gegen eine Geldzahlung, inzwischen ist Apple als iPad-Markenbesitzer eingetragen.

Foto: dpa

Pudel vs. Puma

Streit um Markenparodien, wie im Falle des „eiPott“ gibt es auch immer wieder. Beliebt sind sie zum Beispiel auf T-Shirts. Analog zum Logo von Puma mit dem springenden Pudel gab es Kleidungsstücke mit dem Schriftzug „Pudel“ und einem springenden Hund. Da verschiedene Anbieter solche T-Shirts produzierten, hatte sich ein Designer das Pudel-Logo unter der Nr. 305 67 514 beim deutschen Marken- und Patentamt registriert. 2009 setzte Puma jedoch in Hamburg die Löschung der Marke „Pudel“ beim Patentamt durch. Entscheidend war hier auch, dass das Puma-Logo allein aus kommerziellen Zwecken karikiert wurde urteilten die Richter.

Protestiert hat Puma auch gegen ein T-Shirt der Firma Styleislam aus Witten. In einem ähnlichen Schriftzug hatten sie das Wort „Juma“ auf Shirts gedruckt, darüber das Piktogramm eines betenden Muslim. Jumah heißt der im Islam heilige Freitag. Nach einer Beschwerde von Puma nahm das Modelabel die Shirts freiwillig aus dem Sortiment.

Foto: Screenshot

Milka vs. "Lila Postkarte"

Zu Gunsten der Kunstfreiheit hat dagegen der Bundesgerichtshof 2005 entschieden. In diesem Fall ging es um eine lila Postkarte mit der Aufschrift "Über allen Wipfeln ist Ruh, irgendwo blökt eine Kuh. Muh! Rainer Maria Milka". Das "Lila Postkarte"-Urteil wird heute in vielen ähnlichen Streitfällen zitiert, doch je nach Einzelfall entscheiden die Richter immer wieder unterschiedlich zwischen Kunstfreiheit und rein kommerziellem Missbrauch bekannter Markenrechte.

In einem anderen Fall konnte sich Milka dagegen durchsetzen. Kraft-Foods ist Inhaber der Farbmarke Nr. 2 906 959 "lila" für "Schokolade, Pralinen, Schokoladenerzeugnisse und Waren aus Schokolade (nicht für medizinische Zwecke)". Einem deutschen Gebäckhersteller untersagte der Bundesgerichtshof daher 2004 eine zum Teil mit Schokolade überzogene Gebäckmischung zu verkaufen, deren Verpackung lila war.

Foto: AP

AOL vs. Abiturienten

Oft nehmen Markenrechtsstreits absurde Züge an. Da scheint es nicht um wirkliche Konkurrenz oder eine Bedrohung legitimer Geschäftsinteressen zu gehen, sondern eher um eine ABM-Maßnahme für die hausinterne Rechtsabteilung. So auch im AOL-Abi-Shirt-Fall.

Abiturienten aus Süddeutschland hatten das Logo des Internetproviders auf ihre Abi-T-Shirts gedruckt. Dazu stand in Anlehnung an eine AOL-Werbung mit Boris Becker aus den Anfangszeiten des Internet: „Bin ich schon durch? Das war ja einfach!" und der Zusatz „Abi 2006". Für AOL Grund genug, vor Gericht zu ziehen. Doch die Beschwerde wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen und auch das Oberlandesgericht wies einen Unterlassungsanspruch zurück.

Foto: AP

Trabant vs. Abiturienten

In einem anderen Fall untersagte das Hamburger Oberlandesgericht hingegen die Nutzung einer bekannten Marke für Abschluss-T-Shirts. Sie trugen die Aufschrift „Trabi 03" – nach Einschätzung des Gerichtes ging dabei nicht eindeutig hervor, dass es sich um Abi-Shirts handelt. Eine Verwechslungsgefahr mit der Marke Trabant sei dadurch gegeben.

Foto: AP

DSDS vs. Roller

Die Möbelkette Roller nutzte die bekannte Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" für die Werbeaktion "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer". Doch das Oberlandesgerichts Köln gab einer Klage von RTL Recht und untersagte die Aktion. Das Möbelhaus habe, „die Wertschätzung der bekannten Marken der Klägerin ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt."

Foto: AP

Die Zeit vs. Brotzeit

Die Hamburger Herausgeber des Wochenmagazins „Die Zeit“ störten sich an der Cateringfirma „Brotzeit“, die für ihr Logo eine sehr ähnliche Schrift nutzte. „Die Schriftart mag zwar für sich genommen durchaus große Ähnlichkeit aufweisen. Diese Übereinstimmung geht jedoch im Gesamteindruck der gegenüberstehenden Vergleichszeichen unter“, schrieben die Richter des Landgerichts Hamburg. „Auch aufgrund der ähnlichen Schriftart der Vergleichszeichen werden die Leute nicht annehmen, es hier mit Waren oder Dienstleistungen einer einheitlichen betrieblichen Herkunft oder auch nur von miteinander wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zu tun zu haben.“

Foto: Presse

Opel vs. Spielzeughersteller

Opel versucht seine Markenrechte auch im Kinderzimmer durchzusetzen. So wollte die GM-Tochter dem Hersteller eines funkgesteuerten Spielzeugautos, dass ein Opel Astra V8 Coupé nachbildete, untersagen, den Opel-Blitz auf dem Kühler abzubilden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Klage abgewiesen und der Bundesgerichtshof hat die Auffassung bestätigt. Denn der Opel-Blitz werde nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen, die Verbraucher würden nicht darauf schließen, dass auch die Nachbildung tatsächlich von Opel gefertigt sei.

Foto: REUTERS

Telekom vs. 01051 Telecom

Gescheitert ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch sich quasi den Begriff „Telekom“ zu schützen. Sie hatte gegen den Call-by-Call-Anbieter „01051 Telecom GmbH" geklagt. Doch nachdem verschiedene Gerichte die Klage abgewiesen hatten, entschied auch der Bundesgerichtshof 2003, „Telekom“ sei eine verständliche Abkürzung der Gattungsbezeichnung "Telekommunikation".

Foto: dapd

StudiVZ vs. BörseVZ, BewerberVZ, MatheVZ und PokerVZ

Erfolgreich untersagten es die Betreiber des sozialen Netzwerkes StudiVZ, anderen Unternehmen Seiten mit dem Kürzel VZ – für Verzeichnis – anzubieten. Obwohl VZ auch im Duden als Kürzel für Verzeichnis eingetragen ist, setzte sich die VZ-Gruppe mit Abmahnungen und Klagen unter anderem gegen die Online-Plattformen BörseVZ, BewerberVZ, MatheVZ oder PokerVZ durch.

Foto: dapd

Die hohe Nachfrage der Verbraucher bestärkt Groppers Ausrichtung: In den Kühlregalen der deutschen Handelsketten wird schon jeder zweite Joghurt, Milchdrink oder Pudding als Handelsmarke verkauft, unter Namen wie Elite, Ja, Desira, Belarom, Landfein oder Milbona. So wundert es kaum, dass die Bayern bei Endverbrauchern nahezu unbekannt sind; der Name Gropper taucht allenfalls klein gedruckt auf Becher oder Flasche auf.

Das ändert sich schlagartig zu Beginn des vergangenen Jahres: Als Hersteller von Aldis Schoko-Vanille-Pudding Flecki wird Gropper öffentlichkeitswirksam in einen juristischen Clinch mit Oetkers Puddingpendant Paula verstrickt. Vorwurf seitens der Oetker-Anwälte: Flecki sehe Paula zu ähnlich. Möglich also, dass Kunden Flecki kaufen, obwohl sie eigentlich Paula wollen.

Fast ein Jahr lang beschäftigt der Puddingkrieg die Gerichte. Dann entscheidet das Landgericht Düsseldorf, dass Flecki das technische Patent von Oetker nicht verletze. Nach drei Niederlagen vor Gericht kommt Oetker zu der Erkenntnis, den Streit nicht weiterzuführen.

Platz 10 - Transgourmet - 2,59 Milliarden Euro Umsatz mit Lebensmitteln (Stand: 2012)

Die Großhandelsgruppe der gehören mittlerweile vollständig der Schweizer Supermarktkette Coop. Zu den Marken von Transgourmet gehört unter anderem die Marke Fegro/Selgros. Deutschlands zweitgrößter Cash & Carry-Anbieter.

Quelle: Statista/TradeDimensions

Foto: Presse

Platz 9 - Bartels-Langness - 2,8 Milliarden Euro Umsatz

Mit der Pleite von Schlecker rückt der Kieler Einzelhandelsriese in die Top Ten der größten Lebensmittelhändler auf. Zum Imperium gehören unter anderem die 81 Famila-Märkte im Nordosten Deutschlands und mehrere Markant-Supermärkte.

Foto: dpa

Platz 8 - Rossmann - 4,4 Milliarden Euro Umsatz

Die Drogeriekette kann den Umsatz mit Lebensmitteln im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern. Auch dafür ist die Schlecker-Pleite mitverantwortlich. Die Drogeriekette von Dirk Roßmann verkauft vor allem Bio-Lebensmittel und Wein.

Foto: dapd

Platz 7 - dm - 4,6 Milliarden Euro Umsatz

Noch etwas besser schneidet Deutschlands größte Drogeriemarktkette dm ab. Die Karlsruher Kette von Götz Werner vertreibt unter dem Markennamen Alnatura eigene Biolebensmittel in den Märkten, vertreibt aber auch weitere Markenprodukte.

Foto: dpa

Platz 6 - Lekkerland - 8,1 Milliarden Euro Umsatz

Der Handelsriese mit Sitz in Frechen beliefert vor allem die Shops von Tankstellen und kleine Büdchen. Das Geschäft mit dem Spontan- und Spätkauf katapultiert Lekkerland unter die größten Händler.

Foto: Presse

Platz 5 - Metro-Gruppe - 11,3 Milliarden Euro Umsatz

Zum Dax-Konzern gehört mit Metro Cash&Carry nicht nur der führende Lebensmittel-Großhändler, sondern auch Kaufhof und die real-Supermärkte. Damit nehmen die Düsseldorfer unter Deutschlands Lebensmittelhändlern eine führende Position ein.

Foto: dpa

Platz 4 - Aldi - 20,9 Milliarden Euro Umsatz

Beim Lebensmittelabsatz landet der Discounter nicht einmal auf dem Treppchen. Aldi Nord und Aldi Süd wollen darum bald auch Markenprodukte in ihr Sortiment aufnehmen und die Märkte umbauen.

Foto: dpa

Platz 3 - Schwarz-Gruppe - 24,1 Milliarden Euro Umsatz

Bei Lebensmitteln hat Lidl dem Konkurrenten Aldi mittlerweile den Rang abgelaufen. Die Discountmarke der Schwarz-Gruppe kommt in Deutschland auf 3200 Filialen. Auch die 580 deutschen Kaufland-Supermärkte gehören zur Schwarz-Gruppe.

Foto: AP

Platz 2- Rewe-Gruppe - 26,2 Milliarden Euro Umsatz

Der Revisionsverband der Westkauf-Genossenschaften oder kurz: Rewe hat in Deutschland 3.300 Märkte, hinzu kommen die Filialen des Discounters Penny. Damit sind die Kölner Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler

Foto: dapd, dapd

Platz 1- Edeka - 44,5 Milliarden Euro Umsatz

Deutschlands größter Lebensmittelhändler blickt auf eine lange Geschichte zurück. Aus der 1898 gegründeten „Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler“ ist mittlerweile Edeka geworden. Seit der Übernahme der Spar-Märkte hat keine Kette mehr Filialen in Deutschland.

Foto: dpa

Flecki, seinerzeit nur testweise in einigen Regionen von Aldi Süd im Regal, ist mittlerweile ein Renner und flächendeckend beim Discountkonzern gelistet, bei dessen österreichischer Tochter Hofer und sogar in einigen Regionen von Aldi Nord.

Mit Aldi und Lidl ist Gropper gewachsen – im In- und im Ausland. Seit er 2001 seinen Vater an der Firmenspitze beerbte, hat der Junior den Umsatz fast verdreifacht. Auch weil sich Gropper in neue Kategorien vorgearbeitet hat und in Sachen Verpackung so ziemlich alles herstellen kann, was heutzutage machbar ist: 200 verschiedene Artikel in PET-Flaschen, Bechern oder Giebel-Packs mit oder ohne Schraubverschluss, in 2er-, 4er- oder 6er-Gebinden. Seit 2006 produziert Gropper auch Frucht-Smoothies, seit 2007 gekühlte Kaffeegetränke und seit 2010 Säfte.

Eine weitere Wachstumsquelle ist der Export. Denn der Markt für Milchprodukte in Westeuropa ist nahezu gesättigt. "Auch der deutsche Markt stößt langsam an seine Grenzen", sagt Gropper. "Daher werden wir verstärkt das Auslandsgeschäft ausbauen."

Mit der Verpflichtung von Stanislaus Syryca, der bis Ende 2012 Deutschland-Chef des französischen Milchriesen Lactalis war, treibt Gropper seine Expansionspläne voran. Der erfahrene Manager verantwortet seit Februar den neu geschaffenen Bereich Export und Expansion. Er soll sich verstärkt um neue Handelskunden in Großbritannien, Polen und Skandinavien kümmern. Ob dann in Bissingen oder eher im Norden oder Westen Deutschlands eine neue Fabrik gebaut werden soll, ist noch offen. Oder vielleicht doch im Ausland? "Nicht alles und jeder lässt sich aus Bissingen beliefern", sagt Gropper.

Wettbewerber wie Ehrmann oder Müller sind Gropper da einen Schritt voraus. Ehrmann aus dem Allgäu zieht im US-Staat Arizona derzeit seine zweite Fabrik in den USA hoch. Und auch Müller wagte den Schritt in die USA: Gemeinsam mit dem Cola-Konzern Pepsico baute die Molkerei aus dem bayrischen Aretsried ein 200 Millionen Dollar teures Joghurtwerk im Bundesstaat New York.

Joghurt ist die am schnellsten wachsende Kategorie - Jahresvolumen von 6,2 Milliarden Dollar - in der US-amerikanischen Molkereiindustrie. Dabei ist der Pro-Kopf-Verbrauch immer noch weniger als halb so groß wie in Europa. Doch auch in Deutschland sieht Gropper Wachstumschancen. Denkbar sei etwa der Einstieg in für das Unternehmen neue Segmente wie Käse oder ultrahocherhitzte Produkte wie H-Milch.

Apropos Hitze: Wenn in diesen Tagen die Deutschen wieder ihre Grills anwerfen, ist auch Gropper dabei. Anonym natürlich - mit einer Grillcreme aus dem Kühlregal in Geschmacksrichtungen wie Meerrettich oder Curry.

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