BGH-Urteil: Müssen Betriebsräte jetzt um ihren Nachwuchs fürchten?
Betriebsräte wie der ehemalige Gesamtbetriebsratsvorsitzende von VW, Bernd Osterloh, werden künftig deutlich weniger verdienen.
Foto: REUTERSHeiko Lossie sorgt sich um den Nachwuchs. Bislang hatten er und seine Kollegen vom Konzernbetriebsrat bei Volkswagen (VW) keine Probleme, junge Talente für die Arbeitnehmervertretung zu begeistern. Doch das könnte sich nun ändern, fürchtet Lossie. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres die bisherige Vergütungspraxis kassiert. Denn vor allem für langjährige Betriebsräte, die herausragende Aufgaben übernehmen, wurde bislang eine hypothetische Karriere im Unternehmen angenommen, nach der sie bezahlt wurden. Bernd Osterloh, der bis April 2021 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats bei VW war, bedeutete das zeitweise ein Jahresgehalt von mehr als einer halben Million Euro.
Doch damit ist jetzt Schluss. Der BGH stellte klar: Betriebsräte dürfen nur so viel verdienen, wie die Kollegen mit gleichem Job, die nicht in die Arbeitnehmervertretung gewechselt sind. „Nach diesem Urteil dürfen individuelle Weiterentwicklungen nicht mehr berücksichtigt werden. Weder Erfahrungszuwachs noch Verantwortungszuwachs zahlen sich aus“, bemängelt Michael Kramarsch von der Unternehmensberatung hkp. Bedeutet im Alltag: Übernimmt jemand im Betriebsrat neue Aufgaben, wie den Vorsitz in einem Gremium, oder bildet sich etwa zum Experten für Tariffragen weiter, würde das bei der Bezahlung nicht mehr berücksichtigt.
„Wenn eine Produktionsmitarbeiterin in den Betriebsrat einsteigt, wird sie immer nur so viel verdienen können wie die anderen Produktionsmitarbeiter, die mit ihr gemeinsam angefangen haben“, erläutert Kramarsch. „Selbst wenn sie irgendwann mit dem Topmanagement eines Konzerns auf Augenhöhe über komplexe Sachverhalte diskutieren muss.“
Natürlich ist eine solche Entwicklung eher die Ausnahme als die Regel, bei VW werden 98 Prozent der Betriebsräte nach Tarif vergütet. Trotzdem glaubt Lossie, dass die Arbeit im Betriebsrat dadurch unattraktiver werde. „Mit dem Eintritt in den Betriebsrat ist dann beruflich in vielen Fällen das Ende der Fahnenstange erreicht. Sich für die Belange der Belegschaft einzusetzen, wird somit in der Regel quasi zur Karrieresackgasse“, sagt er. „Gerade die jungen Menschen sehen, dass sie im Unternehmen selbst mehr und vor allem klarere Entwicklungsmöglichkeiten haben.“
Mit seiner Einschätzung steht er nicht alleine da. Der US-amerikanische Finanzdienstleister Stifel kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. „Junge und talentierte Menschen kündigen“, heißt es in einer Analyse zum BGH-Urteil. Vor allem talentierte Mitarbeiter, die eine bessere Karriere hinlegen würden als die Kollegen und Kolleginnen aus ihrem direkten Umfeld, würden sich nicht mehr für den Betriebsrat bewerben. Weniger ambitionierte und politisch motivierte Mitarbeiter hingegen würden bleiben.
Die Rache der Betriebsräte
Das dürfte auch den Unternehmen nicht gefallen, meint Kramarsch von hkp. „Die Geschäftsführung hat natürlich ein Interesse daran, dass sich die guten für den Betriebsrat entscheiden“, sagt er. Schließlich seien sie die verständigeren Verhandlungspartner in all den komplexen Konflikten, die derzeit in Unternehmen auf der Tagesordnung stehen. „Mit ihnen muss man über Matrixorganisationen im Betrieb sprechen können, aber auch über Menschenrechte entlang der Lieferkette. Je größer das Unternehmen umso professioneller muss die Mitbestimmung sein“, resümiert der Experte. Auch Rechtsanwalt Bernd Weller von der Kanzlei Heuking Kühn sieht Ungemach auf die Unternehmen zukommen. Die betriebliche Atmosphäre würde durch die Gehaltskürzungen belastet. „Es besteht die Gefahr, dass Betriebsratsgremien aus Rache viele betriebliche Projekte blockieren“, sagt der Jurist.
Doch weder Arbeitnehmervertretungen noch Unternehmen haben bislang Ideen entwickelt, wie sie solchen Entwicklungen vorbeugen. Die großen Konzerne geben sich schmallippig, wenn es um den Umgang mit dem Urteil geht. Es werde analysiert und geprüft, heißt es aus vielen Firmenzentralen. Auch müssten die Unternehmen nun Rückforderungen der zu viel gezahlten Vergütung prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen, empfiehlt Weller.
Und die Betriebsräte? Wer von dem Urteil betroffen ist, werde dagegen klagen, sagt Lossie. Was die Talentgewinnung angeht, seien die Möglichkeiten eines Betriebsrats aber „relativ limitiert. Wir sind da schon auf einem hohen Niveau unterwegs und können nicht plötzlich noch ein paar Schippen drauflegen.“
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