Vorhaben der Ampelkoalition Gründung in 24 Stunden? „Das wäre bloß Kosmetik“

Bürokratierepublik Deutschland: So schwer wird es Gründern gemacht. Quelle: imago images

Die Ampelkoalition will Firmengründungen in nur einem Tag ermöglichen. Exklusive Zahlen zeigen, wie viel Geduld Start-ups heute noch mitbringen müssen – und dass sich das zumindest nicht allzu leicht ändern lässt.

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Das Versprechen, das SPD, Grüne und FDP Gründern geben, könnte kaum plakativer sein: Unternehmensgründung in nur 24 Stunden! Es ist eines der vielen Ziele, die sich die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag setzen. In dem 177-seitigen Dokument heißt es, dass sie „Voraussetzungen für flächendeckende [...] Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung“ schaffen wollen. Ziel sei es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Bürokratieabbau also: Gründung innerhalb eines Tages – und auch noch an einem einzigen Ort.

Die Ampel dürfte damit einen Nerv bei Gründern treffen – angesichts der Geduld, die ihnen ein solcher Schritt heute noch abverlangt. Der WirtschaftsWoche liegt eine exklusive Erhebung des Branchendienstes Startupdetector vor, die zeigt, wie viele Tage vergehen, bis ein Start-up nach dem Termin beim Notar von den deutschen Amtsgerichten ins Handelsregister eingetragen wird. Firmengründung binnen 24 Stunden? Das klingt im Lichte dieser Zahlen, die sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 19. November 2021 beziehen, ziemlich weit weg von der Realität. 

Die Wartezeiten reichen von gut einer Woche bis zu fünf Monaten. Die regionale Unterschiede zwischen den verschiedenen deutschen Registergerichten sind enorm. Wer wenig Geduld mitbringt, der findet in den Daten Inspiration für die Wahl des Firmensitzes. Besonders flott geht es demnach bei fünf Amtsgerichten aus Bayern, die die vordersten Plätze belegen: In Passau, Landshut, Kempten, Memmingen und Amberg erfolgt die Eintragung im Median in weniger als zwei Wochen (siehe Tabelle). Median bedeutet, dass die Eintragung bei der Hälfte der Start-ups schneller erfolgte, bei der anderen Hälfte mehr Zeit in Anspruch nahm.



Allerdings gilt es zu beachten, dass am Amtsgericht in Passau, dem absoluten Spitzenreiter in diesem Jahr erst ein Start-up eingetragen wurde. Nach dem Notartermin vergingen demnach nur acht Tage. Deutlich aussagekräftiger ist die Statistik also für Städte, in denen viel mehr Start-ups gegründet werden. Unter den großen Städten, mit mehr als 100 Gründungen bislang, liegt Stuttgart ganz vorne, mit 24 Tagen zwischen Notartermin und Veröffentlichung im Handelsregister. Dahinter folgen München (26 Tage), Hamburg (28), Mannheim (32), Berlin und Köln (jeweils 39). Bei der reinen Anzahl der Neugründungen liegt das Berliner Amtsgericht in Charlottenburg wenig überraschend an der Spitze: 639 Start-ups gründeten sich im Laufe des Jahres bislang in Berlin. Dahinter folgen München (308) und Hamburg (187).

Für seine Auswertungen hat Startupdetector eine eigene Definition des Start-ups, damit nicht jede neu gegründete Firma in die Statistik fließt: Demnach besitzt ein Start-up „ein möglichst skalierbares, meist produktbasiertes Geschäftsmodell mit großem Wachstumspotenzial und ist möglicherweise auf die Finanzierung durch Risikokapital (bzw. Eigenkapital von Investoren) ausgerichtet“. Klassische Gründungen im Handwerk und Einzelhandel schließt Startupdetector ebenso aus wie Holdinggesellschaften, Vermögensverwalter und Grundstücksgesellschaften. Diese Start-ups machen an den deutschen Amtsgerichten nach den Daten von Startupdetector gerade mal drei Prozent aller Neueintragungen aus.

Die Gründe für die Warterei

Die Amtsgerichte sind tatsächlich nur das letzte Glied in der Bürokratiekette. Das Aufsetzen der Verträge, die Übermittlung ans Gericht, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals sind zeitintensiv. Und nicht Aufgaben der Amtsstuben. Das Gericht kann nur Prüfung und Eintragung beeinflussen. Und das auch erst, wenn die Anträge eingetroffen sind. Immerhin gehen die Dokumente seit Jahren ausschließlich digital über eine Software ein. „Erfahrungsgemäß entstehen die meisten Verzögerungen aber durch fehlende oder nicht vollständige Dokumente, also Umstände, welche der zuständige Notar oder dessen Mandantschaft zu verantworten und letztendlich zu beheben haben“, so eine Sprecherin des Amtsgerichts Frankfurt am Main auf WirtschaftsWoche-Anfrage im Mai. Schon damals lag das Amtsgericht in einer früheren Auswertung auf einem der hinteren Plätzen. Auch in diesem Jahr benötigen Gründer in der deutschen Finanzhochburg gute Nerven: Im Median mussten sich die 91 Start-ups in diesem Jahr 57 Tage gedulden.

Voraussetzungen für eine schnelle Bearbeitung: Die notwendigen Dokumente sind vollständig, das Gericht hat nichts zu beanstanden, der Umfang der zu prüfenden Dokumente ist nicht außergewöhnlich groß und der Notar übernimmt Kostenhaftung für die Gerichtskosten. Gerade bei Fragen oder Anmeldungen mit Auslandsbezug könnte im Einzelfall auch eine weitaus zeitintensivere Prüfung vonnöten sein, heißt es vom Amtsgericht.

Am längsten dauerte die Eintragung ins Handelsregister in diesem Jahr übrigens am Amtsgericht im hessischen Wetzlar: Bei bislang drei Start-up-Gründungen in diesem Jahr vergingen im Median 160 Tage bis zur Veröffentlichung. Das sind fast doppelt so lang wie im ebenfalls hessischen Eschwege, das den vorletzten Platz im Ranking belegt.



Doch auch zwischen den einzelnen Bundesländern zeigen sich deutliche Unterschiede (siehe Tabelle). Sachsen-Anhalt führt das Ranking der 16 Bundesländer mit einer Wartezeit von drei Wochen an, allerdings basiert diese auf nur 29 Gründungen. In Bayern ist die Datenbasis mit 516 Start-ups deutlich größer. Das flächenmäßig größte Bundesland der Republik belegt in dieser Auswertung den zweiten Platz mit 25 Tagen, Berlin (39 Tage) und Nordrhein-Westfalen (40) reihen sich im Mittelfeld ein. Am längsten dauert die Eintragung in Brandenburg (52), Hessen (52) und dem Saarland (54).

Da klingt das 24-Stunden-Vorhaben der Ampel nach echter Erleichterung für Gründer. Doch Arnas Bräutigam, Gründer und Geschäftsführer von Startupdetector, hält den Vorstoß höchstens für „Kosmetik“. Ob der Gründungsprozess nun 24 Stunden oder drei Wochen dauere: „Das wird den Start-up-Standort Deutschland nicht langfristig stärken“, sagt Bräutigam. Wenn überhaupt, habe die Beschleunigung einen psychologischen Vorteil: „Gründer, die schon vor der Gründung Geldgeber gefunden haben, könnten sich sicher sein, viel schneller loslegen zu können und das Geld auch wirklich zu erhalten“, sagt der Branchenkenner. Der großen Masse an Gründern sei damit jedoch nicht geholfen. Denn in Anbetracht der gesamten Lebensdauer eines Start-ups sei die Dauer des Gründungsprozesses zu vernachlässigen. „Die eigentliche Bürokratie beginnt erst im Nachhinein“, sagt Bräutigam. In der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur oder dem Finanzamt etwa.

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Zwar zog sich auch Bräutigams eigene Gründung. Allerdings scheiterte diese weniger an bürokratischen Hürden als an menschlichen: „Unser Notar hat es versäumt, die Unterlagen zur Unternehmensgründung ans Amtsgericht zu schicken“, erinnert er sich. Als Bräutigam dann vom Finanzamt eine Steuernummer haben wollte, um endlich loszulegen, wurde er enttäuscht: „Das Finanzamt wollte mit der Bearbeitung der Vergabe der Steuernummer erst beginnen, sobald unser Unternehmen im Handelsregister eingetragen war. Immerhin hätte es ja passieren können, das unser Firmenname nicht akzeptiert wird. Dadurch hingen wir die ersten Wochen unternehmerisch in der Schwebe“, erzählt Bräutigam. Gegen solche Fälle wird auch die künftige Ampelregierung wohl nur wenig ausrichten können.

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