Börse für Einsteiger – Teil 5 Direktanlagen in Aktien und Anleihen

Börse: Was Anleger über die Direktanlage in Aktien und Anleihen wissen müssen Quelle: imago images

Wer sich für Geldanlagen interessiert, kann aus einem breiten Angebot wählen. Hier ein Überblick über die besonderen Vor- und Nachteile von Direktanlagen in Aktien und Anleihen. Besonders wichtig dabei: Steuern.

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Viele Sparer in Deutschland machen aus Angst einen großen Bogen um die Börse. Das muss nicht sein, denn Börsengeschäfte sind gar nicht so kompliziert und bieten in Zeiten von Nullzinsen die besten Renditechancen. Karl Balz, Experte in der Anlegerschutz- und Investmentfirmen-Gruppe der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, legt selbst seit 20 Jahren an der Börse an und kennt die Irrtümer und Fallstricke. In seinem Börsen-1x1 für Privatanleger erklärt er leicht verständlich, was Sparer bei ihren ersten Schritten an der Börse wissen müssen und welche Fehler es zu vermeiden gilt. Sein Anlegerleitfaden erscheint in acht Teilen auf wiwo.de - und ist für Abonnenten hier auch vollständig als Dossier abrufbar.

Günstige Direktanlagen in Aktien

Der unmittelbare Kauf von Aktien, das heißt der Direkterwerb ohne Fondsmantel, ist die Anlageform mit den geringsten Kosten (weder Produkt- noch Vertriebskosten, nur Depot- und Transaktionskosten). Wenn Du ein Depot bei einer Direkt- oder Online-Bank hast, zahlst Du nur einmal beim Kauf und einmal beim Verkauf Transaktionskosten. Weitere Kosten fallen während der ganzen Haltedauer nicht an.

Außerdem sind Aktien ein relativ einfaches Produkt. Aktienrechtler mögen hier widersprechen, aber in jedem Fall wirst Du direkter Miteigentümer eines Unternehmens, ohne dass ein Fonds oder sonst ein Konstrukt zwischen Dir und Deinem Eigentumsrecht steht. Die Aktie ist kein strukturiertes Finanzprodukt.

Der Nachteil ist, dass sich der direkte Aktienerwerb wegen der Transaktionskosten erst ab 5.000 Euro pro Transaktion lohnt. Vor dem Hintergrund, dass Du direkte Aktienanlagen unbedingt breit streuen musst (wer weiß schon, wann die Kanzlerin den Atomausstieg beschließt, der Dieselskandal aufgedeckt wird, Flugzeuge abstürzen oder welches Medikament Krebs verursacht), ist die direkte Aktienanlage erst ab einem Anlagevolumen von 100.000 Euro sinnvoll. Denn erst dann kannst Du Dir 20 Werte à 5.000 Euro ins Depot legen. Wenn Du weniger Geld hast, fressen Dich entweder die Transaktionskosten (hohe Transaktionskosten in Relation zu den kleinen Kaufbeträgen) auf oder Du erzielst keine ausreichende Streuung.

Beachte bei der direkten Aktienanlage auch das Sprichwort „Hin und her macht Taschen leer“. Handele und „zocke“ deshalb nicht zu viel, sondern suche Dir Werte, mit denen Du Dich grundsätzlich auf lange Zeit wohlfühlst und halte daran fest. Sonst fallen nur Transaktionskosten und Steuern an.

Ich selbst erwerbe deutsche und europäische Aktien möglichst direkt und weiche für meine U.S.- und Emerging Markets-Investments auf kostengünstige ETFs und Indexfonds aus.

Lästig: Quellensteuer zurückholen

Solange Du nur deutsche Aktien kaufst, wovon ich Dir abrate, braucht Dich das Kapitel Quellensteuer nicht zu interessieren. Denn auf Deine heimischen Aktien wird keine Quellensteuer erhoben. Stattdessen zahlst Du die Abgeltungssteuer.

Wenn Du aber ausländische Aktien hast, erhebt der ausländische Staat oft auf Dividenden, die ins Ausland (also zu Dir) gehen, eine Quellensteuer und behält diese auch gleich ein.

Wenn Du zum Beispiel Schweizer Aktien hast, behält die Schweiz auf Dividenden 35 Prozent Quellensteuer ein (obwohl die Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland von deutschen Anlegern nur 15 Prozent einbehalten dürfte). Wenn das Schweizer Unternehmen Dir also eine Dividende von 100 Euro zahlt, bekommst Du nur 65 Euro. 35 Euro behält die Schweiz ein. Zudem besteuert Deutschland die 100 Euro mit der Abgeltungssteuer.

Einziger Trost ist, dass bis zu 15 Prozent Quellensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer angerechnet werden. Behält ein Land also nur 15 Prozent oder weniger Quellensteuer ein, besteht für Dich kein Nachteil. Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird bis zu dieser Höhe von Deiner Bank automatisch auf die Abgeltungssteuer angerechnet.

Beträgt die Quellensteuer aber, wie in der Schweiz, mehr als 15 Prozent, schaust Du mit dem darüber liegenden Anteil in die Röhre. Zwar kannst Du Dir die über 15 Prozent hinaus einbehaltene Quellensteuer wiederholen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Du Dir eine Wohnsitzbescheinigung von Deinem Finanzamt holst, diese Deiner Bank schickst und diese die Erstattung der Quellensteuer für Dich beim ausländischen Staat beantragt. Dafür nimmt die Bank eine Gebühr, und überhaupt macht sie das nur, wenn der zu erstattende Betrag einen Mindestwert erreicht. Kurzum, das Ganze ist äußerst lästig.

Nur am Rande sei erwähnt, dass Banken Dir diese Arbeit bis vor ein paar Jahren abnehmen durften. Du brauchtest nur zu bestätigen, dass Dein Wohnsitz in Deutschland liegt, und Deine Bank konnte die Quellensteuererstattung ohne weiteres Zutun von Dir beantragen. Dem hat das Bundesfinanzministerium einen Riegel vorgeschoben, als es die Beantragung der Erstattung der Quellensteuer als Steuerberatung einstufte, die Banken nicht erteilen dürfen. Dazu sage ich jetzt nichts weiter….

Nun aber die gute Nachricht: Viele Länder erheben gar keine Quellensteuer (so zum Beispiel Großbritannien) oder nur eine, welche die anrechnungsfähigen 15 Prozent nicht überschreitet (so zum Beispiel die USA und die Niederlande).

In manchen anderen Ländern ist die Erstattung der Quellensteuer mühsam, aber möglich. Dazu gehören Frankreich und die Schweiz.

In weiteren anderen Ländern siehst Du Dein Geld nie wieder. Dazu gehört zum Beispiel Italien. Investitionen in Aktiengesellschaften dieser Länder sollten entweder gar nicht oder nur über Fonds getätigt werden, die vielleicht bessere Chancen haben, die Quellensteuer erstattet zu bekommen.

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