Amerika, du hast es besser: Gründe ein Unternehmen, gehe an die Börse, sacke Milliarden ein, aber behalte auf ewig die Kontrolle über deinen Laden. Mark Zuckerberg hat sich daran gehalten. Der Gründer von Facebook gab zum größten Technologiebörsengang aller Zeiten Mitte Mai zwar Millionen an Aktien ab, seine Macht hat der 28-Jährige dabei aber nicht geschmälert: Er besitzt mehr als 57 Prozent der Stimmrechte. Weil ihm Altaktionäre ihre Stimmen überschrieben haben. Vor allem aber, weil er zwei verschiedene Arten von Aktien eingeführt hat.
Abgeguckt hat er sich den Trick beim Konkurrenten Google. Der Suchmaschinenriese teilte beim Börsengang 2004 sein Grundkapital in A- und B-Aktien auf. Die A-Aktien mit einfachen Stimmrechten gingen an Privatanleger, B-Papiere mit zehnfachem Stimmrecht behielten vor allem die Gründer Larry Page und Sergey Brin. Um das Kapital noch weiter zu dehnen und die Macht zu zementieren, gibt es bei Google mittlerweile sogar C-Aktien völlig ohne Stimmrechte. Beim Online-Spieleanbieter Zynga sind dagegen die bei den Gründern liegenden C-Aktien 70 Stimmen wert, hinter B-Aktien stehen immerhin noch sieben Stimmen. Und die Inhaber von A-Aktien für den Privatgebrauch haben nur eine Stimme. Auch vom Berufsnetzwerk LinkedIn oder der Rabattplattform Groupon existieren zwei Güteklassen.
Glossar
Aktionäre mit Vorzügen erhalten eine höhere Dividende oder alternativ ein Nachbezugsrecht. Sie können also im Nachhinein eine Dividende kassieren, auch wenn aufgrund schlechter Ertragslage zunächst kein Gewinn ausgeschüttet wurde. Dafür verzichten sie aufs Stimmrecht.
Mindestens 50 Prozent des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft müssen auf Stammaktien entfallen. Das schreibt das deutsche Aktiengesetz vor. Vor allem Gründer bunkern die Stämme mit vollem Stimmrecht, um nicht die Kontrolle über ihr Unternehmen zu verlieren.
Zweiklassengesellschaft
Fast wie ein Computervirus hat sich diese Zweiklassengesellschaft zuletzt vor allem in der amerikanischen IT-Branche verbreitet. „Zu allen Nachteilen für die Anleger“, beklagt Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut (DAI). „Der Gründer kann durch seine Aktienmehrheit zum Teil allein über so wichtige Entscheidungen wie Fusionen, Unternehmenskäufe oder auch die Besetzung des Aufsichtsrats bestimmen. In Deutschland gibt es das so nicht.“
Aber auch deutschen Anlegern sind verschiedene Aktiengattungen desselben Unternehmens geläufig. Viele Konzerne sind mit zwei unterschiedlichen Papieren an der Börse notiert: den Stamm- und den Vorzugsaktien. Wie groß der Unterschied in der Kursentwicklung sein kann, kennen am besten VW-Aktionäre. Ende Oktober 2008 kletterten Stammaktien um mehr als 300 Prozent, als Porsche überraschend bekannt gab, Zugriff auf inzwischen gut 74 Prozent der auf der Hauptversammlung stimmberechtigten VW-Stammpapiere zu haben. Die Vorzugsaktien von VW verloren dagegen seinerzeit sogar an Wert.
Anleger können aber mit den zweitklassigen, weil ohne Stimmrecht ausgestatteten Vorzugsaktien dennoch gut abschneiden. In einigen Fällen sind sie sogar den stimmrechtspotenten Aktien vorzuziehen: Welche Gattung attraktiv ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.
So können sich etwa Anleger freuen, die vor Kurzem beim Küchenwarenhersteller WMF die Stamm- den Vorzugsaktien vorgezogen hatten. Dort deutete sich an, dass der Schweizer Finanzinvestor Capvis sein WMF-Aktienpaket (52 Prozent der Stämme und fünf Prozent der Vorzüge) bald abgeben könnte. Für eine Wette auf ein Übernahmeangebot sollten also die stimmberechtigten Stammaktien erste Wahl sein, weil hier ein satter Aufschlag auf den Kurs winken könnte. Ein attraktives Angebot für die Vorzüge zeichnete sich dagegen nicht ab.