Mietpreisbremse Nur jeder Dritte checkt Mietvertrag

Damit die Mietpreisbremse auch bremsen kann, müssen Mieter erst einmal wissen, ob sie zu viel zahlen. Klagen würden die allerwenigsten gegen ihren Vermieter - aus den unterschiedlichsten Gründen.

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Nur knapp jeder dritte Mieter in Deutschland hat schon einmal mithilfe des Mietspiegels geprüft, ob er zu viel für seine Wohnung zahlt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Falle einer überhöhten Miete würden demnach nur 13 Prozent der Befragten gegen den Vermieter klagen. 62 Prozent sagten: „Kommt darauf an.“

Gemäß der vor gut einem Jahr eingeführten Mietpreisbremse darf bei neuen Verträgen die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bislang nutzen aber nur sehr wenige Mieter ihr Klagerecht und gehen gerichtlich gegen ihre Vermieter vor.

Die Gründe dafür sind laut der Umfrage vielfältig. Unter den Mietern, die nicht oder nur vielleicht klagen würden, sagten 35 Prozent, sie hätten kein Geld für eine juristische Auseinandersetzung. 15 Prozent gaben an, sie scheuten die Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Und 13 Prozent schreckten wegen fehlender Gerichtserfahrung vor einem Prozess zurück.

In Hamburg, München, Frankfurt am Main und Stuttgart waren bis Anfang Oktober keine einschlägigen Klagen an Amtsgerichten eingegangen, wie eine dpa-Umfrage ergeben hatte. In Berlin waren es zu dem Zeitpunkt sechs - dort war eine Entscheidung bekannt: Eine Mieterin erhält zu viel gezahlte Miete zurück. Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Mietpreisbremse bereits als wirkungslos und forderte eine „Nachschärfung“.

Viele Gemeinden - darunter auch solche, in denen die Mietpreisbremse gilt - haben gar keinen Mietspiegel. Und dort, wo es einen gibt, wird dieser oft von der Realität überholt. Michael Voigtländer, Immobilienexperte beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, sagte: „Die Mietspiegel basieren oft auf veralteten Daten und liegen zum Teil deutlich unter den Marktmieten.“

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