Projekt in Kassel: Hier macht das Finanzamt die Steuererklärung für Sie
Für viele Deutsche ist die Steuererklärung eines der lästigsten Rituale des Jahres: stundenlang Formulare ausfüllen, Belege zusammensuchen, Zahlen ins Elster-Portal tippen. Manche zahlen lieber den Steuerberater, andere geben erst gar nichts ab. Wie bequem wäre es, wenn das Finanzamt diese Arbeit einfach übernehmen könnte? In Kassel wird genau das nun erprobt.
Rund 6000 Steuerpflichtige, die ihre Erklärung bis zum Stichtag 31. Juli nicht eingereicht haben, nehmen in diesem Jahr am Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ teil. Ausgewählt wurden Arbeitnehmer und Rentner ohne weitere Einkünfte aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Verpachtung und ohne Unterstützung durch einen Steuerberater.
Diesen Bürgern schickt das Finanzamt in den nächsten Wochen einen Entwurf ihrer Einkommensteuerveranlagung zu. Grundlage sind Daten, die der Behörde ohnehin vorliegen – etwa Lohn, Rentenbezüge oder Versicherungsbeiträge. Die Betroffenen können den Vorschlag einfach akzeptieren, Änderungen innerhalb einer Frist beantragen oder wie bisher eine eigene Erklärung abgeben. Wer zustimmt, erhält ohne weiteren Aufwand binnen vier Wochen seinen Steuerbescheid. Zusätzliche Aufwendungen – etwa für Handwerkerleistungen oder Spenden – lassen sich weiterhin über das Elster-Portal angeben.
„Was wir in diesem Projekt testen, bringt Vorteile auf beiden Seiten: Die Bürgerinnen und Bürger ersparen sich die Steuererklärung – und unsere Verwaltung steigert ihre Effizienz“, sagte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) bei der Vorstellung, bei der er sogar von einer „kleinen Revolution“ sprach. Für Bürger soll es eine spürbare Erleichterung sein – weniger Formulare, weniger Aufwand.
Frank Urich, Präsident des Steuerberaterverbands Hessen, sieht das Projekt als Schritt in die richtige Richtung und begrüßt den Bürokratieabbau. „Es wäre für alle, die es nutzen können, eine Erleichterung“, kommentiert Urich. Allerdings warnt er davor, dem Vorschlag des Finanzamtes einfach unbesehen zuzustimmen: „Es muss jedem klar sein, dass weiterhin Einkünfte erklärt werden müssen, die dem Finanzamt nicht vorliegen. Sonst sind wir sehr schnell bei Steuerhinterziehung.“
Ganz ähnlich bewertet Daniela Karbe-Geßler, Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler Deutschland, die Risiken. Sie fürchtet, dass viele Steuerzahler die Angaben des Finanzamtes ungeprüft übernehmen – „möglicherweise aus Vergesslichkeit oder weil es schnell gehen soll“. Dadurch könnten steuermindernde Ausgaben unberücksichtigt bleiben, was zu einer zu hohen Steuerlast führt. In einem solchen Fall bleibt dann nur der Einspruch.
Problematisch sei zudem, dass sich manche durch das automatisierte Verfahren weniger intensiv mit ihrer Steuer auseinandersetzen. Allerdings, meint Karbe-Geßler, könne der endgültige Steuerbetrag am Ende auch als Warnsignal wirken – viele würden sich dadurch vielleicht doch noch einmal genauer mit ihren Angaben befassen.
Nicht zuletzt setzt das Verfahren voraus, dass die Betroffenen mit dem Onlineportal Elster umgehen können. Wer keinen Zugang oder nur geringe digitale Kenntnisse hat, könnte schnell an seine Grenzen stoßen.
Weitere Vereinfachungen notwendig
Von Vorteil soll das Projekt nicht nur für Bürger, sondern vor allem für das Finanzamt sein – denn es soll die Arbeitsbelastung senken, erklärt der Pressesprecher des hessischen Finanzamtes: „Es hat den entscheidenden Vorteil, dass Folgemaßnahmen, wie Erinnerungsläufe, Zwangsgeldverfahren oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, wegfallen.“ Diese müssen eigentlich immer dann angestoßen werden, wenn der Steuerzahler keine Erklärung einreicht.
Es wäre ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung, so Daniela Karbe-Geßler, durch den Ämter effektiver und schneller arbeiten könnten. Dadurch könnten Beamte in anderen Bereichen wie etwa bei Betriebsprüfungen eingesetzt werden.
Aus Sicht des Steuerberaterverbands greift diese Rechnung zu kurz. Die erhoffte Zeitersparnis in den Finanzämtern werde sich nicht automatisch einstellen, meint Frank Urich. „Solange wir keine prinzipielle Steuervereinfachung haben und mit Pauschalierungen im Steuerrecht arbeiten können , wird es weiterhin zur Einreichung von Belegen kommen.” Deren Bearbeitung kostet ebenfalls Zeit und fast jeder habe etwa eine Schornsteinfegerrechnung oder eine Nebenkostenabrechnung mit haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier sei die Politik gefordert, weitere Vereinfachungen umzusetzen, fordert Urich.
Er verweist dabei auf die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“, die der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner 2023 eingesetzt hatte. Diese schlug unter anderem eine stärkere Pauschalisierung von Werbungskosten, vereinfachte Regeln für Rentner oder eine automatisierte Amtsveranlagung – also Steuerbescheide, die das Finanzamt eigenständig erstellt – in einfachen Fällen vor.
Bislang ist von diesen Vorschlägen allerdings nichts umgesetzt worden. Auch das hessische Finanzministerium betont, dass eine weitere grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts zur Entlastung von Ämtern und Bürgern notwendig ist – etwa durch mehr Pauschalierungen und Typisierungen. Zudem brauche es verbindliche elektronische Abgabepflichten für Steuererklärungen, um Daten automatisch prüfen und verarbeiten zu können.
Sollte das Pilotprojekt in Kassel erfolgreich verlaufen, will die CDU/SPD-Landesregierung das Modell zunächst in ganz Hessen ausrollen. Langfristig wäre auch eine bundesweite Ausweitung denkbar, zumal die schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls weitreichende Steuervereinfachungen angekündigt hat. Ein erklärtes Ziel dort ist es, in einfachen Fällen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen deutlich auszuweiten. In anderen europäischen Ländern wie Österreich oder Schweden ist das längst gängige Praxis.
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