Rente: Debatte um unzulässige Steuerlast
Eine erst jetzt bekannt gewordene Stellungnahme von 2007 heizt die Debatte um die Rentenbesteuerung an. Seit 2005 gelten für die Besteuerung von Rentenbeiträgen und Altersrenten neue Regeln. Schrittweise werden Rentenbeiträge zunehmend steuerfrei gestellt, dafür fällt auf Renten mit jedem neuen Jahrgang mehr Steuer an. Eine von der WirtschaftsWoche veröffentlichte Studie deutet darauf hin, dass es dabei zu einer unzulässigen Zweifachbesteuerung kommt (Ausgabe 4/2016).
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 17/99) dem Gesetzgeber für seine Reform eine klare Bedingung gestellt: Rentner müssten wenigstens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie sie vorher an Beitrag steuerpflichtig eingezahlt haben. Die Studienautoren, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Günter Siepe und der Finanzmathematiker Werner Siepe, sehen diese Bedingung als nicht erfüllt an. Eine Sachverständigenkommission unter Leitung des Finanzwissenschaftlers Bert Rürup – heute Präsident des Handelsblatt Research Institutes, das, wie die WirtschaftsWoche, zur Verlagsgruppe Handelsblatt gehört – hatte 2003 im Vorfeld der Reform noch darauf hingewiesen, dass eine Zweifachbesteuerung allenfalls in zulässigem Umfang vorkomme.
Wenige Jahre später, im Jahr 2007, sah Rürup dies anders, wie die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme zeigt. In einem Schreiben von Rürup und Herbert Rische, bis März 2014 Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, an das Bundesfinanz- und Bundessozialministerium heißt es, dass die neue Besteuerung „bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt“. Eine Änderung des entsprechenden Gesetzes sei „erforderlich“.
Rürup erklärt dies mit „substanziellen Änderungen“, die es nach der Reform von 2005 gegeben habe. Dazu zählten etwa andere Renten- und Entgeltentwicklungen als unterstellt; die Einführung der Rente mit 67 Jahren oder Änderungen bei der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen. Die Stellungnahme von 2007 hatte bislang keine politischen Folgen, es blieb bei den Steuerregeln. Die Politik selbst sah offenbar keinen Handlungsbedarf. „Strittig ist weiter, wie der steuerfreie Rentenzufluss zu berechnen sei“, sagt Rürup. Erst wenn dies geklärt sei, sei ein abschließendes Urteil möglich.
Betriebsausgaben: Esszimmertisch bleibt Privatsache
Ein Bauleiter kaufte einen Nussbaumtisch mit Lederstühlen für 9927 Euro für sein Esszimmer. Die Ausgaben wollte er betrieblich von der Steuer absetzen: Nur an dem Tisch könne er Pläne bearbeiten und Besprechungen abhalten. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wies ihn ab (6 K 1996/14). Der betriebliche Nutzungsanteil des noblen Möbels liege unter drei Prozent, die sonstige Nichtnutzung des Tisches sei Privatsache. Erst ab zehn Prozent komme ein Steuerabzug in Betracht.