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Gesetzliche RenteAltersarmut wirksam vorbeugen

Ein Leben lang hart arbeiten, unfreiwillig Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen und dann reicht das Geld doch nicht. Dieses Szenario haben viele Menschen vor Augen, die sich mit dem Thema befassen. Höchste Zeit also, sich ein paar Gedanken zur staatlichen Vorsorge zu machen.Harald Klein 11.11.2013 - 12:00 Uhr

Die gesetzliche Rente wird künftig immer geringer ausfallen.

Foto: imago / f. berger

Fast 28 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen zurzeit in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Doch angesichts des demografischen Wandels mit immer mehr Rentenbeziehern wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und Rente tendenziell größer. So konnte ein Standardrentner, der durchschnittlich verdient und 45 Jahre lang in die Staatskasse eingezahlt hat, bei Rentenbeginn ab 2005 noch mit fast 70 Prozent seines letzten Lohns rechnen – für die meisten eine hinreichende Versorgung. Doch bis 2030 soll die Rente auf 59 Prozent des früheren Nettoeinkommens sinken, so das Institut für Altersvorsorge in Berlin. Damit bleibt die gesetzliche Rente wichtigster Teil der Altersvorsorge, erfordert aber mehr Planung und ergänzende Maßnahmen. „Um die Rentenlücke zu schließen, müssen die vorhandenen Möglichkeiten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden“, so auch Benedikt Dederichs vom Sozialverband Deutschland in Berlin.

Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland immer mehr Menschen über 60 auf dem Arbeitsmarkt aktiv, um ihre Rente aufzubessern - vor allem Frauen. Im Jahre 2012 waren es 2,35 Millionen Erwerbstätige über 60. Zehn Jahre zuvor lediglich 1,39 Millionen. Grund für diese Entwicklung sei, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten für den Vorruhestand eingeschränkt habe. Die Erwerbslosenquote der Älteren verringerte sich von 9,5 auf 6,4 Prozent.

Die Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Informationen der „Bild-Zeitung“ im vergangenen Jahr so spät in Rente gegangen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Gleichzeitig sanken die Abschläge wegen vorgezogenen Renteneintritts auf den niedrigsten Wert seit 2003, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung.

Danach stieg das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer 2012 von 60,9 auf 61,2 Jahre. Frauen gingen mit 61 (2011: 60,8) Jahren in Rente. Das waren die höchsten Werte seit mehr als 20 Jahren. Im Jahr 2000 wechselten Männer noch im Schnitt mit 59,8 Jahren aufs Altenteil, Frauen mit 60,5 Jahren.

Foto: dpa

Frankreich

Auch in Frankreich ist das Renteneintrittsalter gestiegen: 2009 - vor der Anhebung der Altersgrenze - gingen die Franzosen noch mit durchschnittlich 59,3 Jahren in Pension, 2012 waren sie im Schnitt 62 Jahre und 2 Monate alt (2011: 61 Jahre und 11 Monate). Wer vor seinem 20 Lebensjahr angefangen hat zu arbeiten und in die Rentenkasse einzuzahlen, darf bereits mit 60 Jahren aufs Altenteil wechseln, ohne Abschläge befürchten zu müssen.

Foto: AP

Griechenland

2012 haben sich die griechische Regierung und die Troika aus Europäischer Zentralbank, Europäischer Union und Internationalem Währungsfondsdarauf geeinigt, das Renteneintrittsalter in dem Schuldenstaat anzuheben. Seit dem gehen die Griechen - zumindest nach Plan - mit 67 statt wie zuvor mit 65 Jahren in den Ruhestand. 2011 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Griechenland 61,4 Jahre.

Foto: dpa

Italien

Italienische Frauen verbringen inzwischen durchschnittlich 27,3 Jahre im Ruhestand, Männer knapp 23. In Rente gehen die Italiener im Schnitt mit 60,8 Jahren. Wenn sie keine Abschläge hinnehmen wollen, müssten sie eigentlich bis 62 arbeiten.

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Spanien

2011 hat sich auch die spanische Regierung angesichts eines gigantischen Schuldenberges dazu entschlossen, die Altersgrenze anzuheben: Wie auch in Deutschland und Griechenland soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Zuvor gingen die Spanier im Schnitt mit 62,6 statt 65 Jahren in Rente. Beschäftigte, die bereits 38,5 Jahre gearbeitet haben, haben allerdings weiterhin ab dem 65 Lebensjahr einen Anspruch auf volle Rentenbezüge.

Foto: dapd

Großbritannien

Seit 2011 gibt es in Großbritannien kein offizielles Rentenalter mehr. Die Briten können also selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Zuvor konnten die Briten mit 60 Jahren (Frauen) beziehungsweise 65 Jahren (Männer) die Arbeit Arbeit sein lassen. Das tatsächliche Eintrittsalter lag vor der Abschaffung des Rentenalters bei 63,1 Jahren.

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Irland

Die Iren arbeiten am längsten: So müssen auf der grünen Insel Männer und Frauen noch bis 65 arbeiten und tun es auch - zumindest bis sie (im Durchschnitt) 64,1 Jahre alt werden. Wegen des Schuldenberges der grünen Insel erhöht die irische Regierung nun schrittweise das Rentenalter von 65 auf 68 Jahre.

Foto: AP

Schweden

In Schweden betrug das gesetzliche Rentenalter bisher für Männer und Frauen gleichermaßen 61 Jahre. Wer darüber hinaus länger arbeitete, wurde über einen Sonderzuschlag entlohnt, der bis zum 70. Lebensjahr kontinuierlich steigt. Tatsächlich aber arbeiten die Schweden nicht ganz so lange und treten im Durchschnitt mit 63,8 die Rente an.

Vergangenes Jahr hat der schwedische Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt die Rente mit 75 gefordert und damit bei seinen Landsleuten einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

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Niederlande

In den Niederlanden sollten Männer und Frauen bislang mit 65 den gesetzlichen Ruhestand antreten - im Durchschnitt arbeiteten sie allerdings etwas weniger und gingen mit 63,2 Jahren in Rente. 2012 beschloss jedoch die Erste Kammer des Parlaments in Den Haag, das Rentenalter stufenweise auf 67 anzuheben.

Foto: REUTERS

Rumänien

Ein ganz anderes Bild zeigt sich in Osteuropa: Im Jahr 2010 hat das rumänische Parlament das Rentenalter auf 65 Jahre erhöht. Die Rente mit 65 soll schrittweise bis 2030 eingeführt werden. Derzeit liegt das gesetzliche Rentenalter in Rumänien bei 63,5 Jahren für Männer und 59,5 Jahren für Frauen. Vorruhestandsregelungen haben jedoch dazu geführt, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter bei 55,5 Jahren liegt. In dem Balkanland stehen rund sechs Millionen Rentner 4,9 Millionen Beschäftigten gegenüber.

Foto: REUTERS

Polen

Auch in Polen lagen zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter jahrelang Welten: So betrug das gesetzliche Rentenalter für Männer im Jahre 2009 für Männer 65 und für Frauen 60 Jahre - das tatsächliche Rentenalter jedoch lag mit 56,6 Jahren weit darunter. Im Juni 2012 unterzeichnete der polnische Präsident Bronislaw Komorowski dann ein entsprechendes Gesetz, das die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorsieht.

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System verstehen

Wer sich etwas genauer mit dem System der gesetzlichen Rente befasst, kann besser planen. Denn am Ende des Berufslebens zahlt der Staat nicht irgendeinen Betrag aus, den Computer nach mirakulöser Formel berechnen.  Die Voraussetzungen, wer später wie viel erwarten kann, sollte jeder Versicherte kennen.

Früher in Ruhestand

So schaffen Sie die Rente mit 60

von Andreas Toller

Hauptsächlich zählen für die spätere Rente die Pflichtbeiträge. Doch mit Anrechnungszeiten berücksichtigt die Rentenversicherung auch beitragsfreie Zeiten. Hierzu gehören etwa Schulbesuch und Studium: Den Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Fachhochschule oder Universität registriert die Rentenversicherung ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit. Maximal acht Jahre kommen so aufs Rentenkonto. Ob die Schule erfolgreich absolviert wurde, spielt dabei keine Rolle.

Beispiel: Kevin Meier hat im Juli 1987 seinen 17. Geburtstag gefeiert. Von Juli 1987 bis Juni 1990 ging er aufs Gymnasium. Danach studierte er bis 1996 Medizin. Von den insgesamt neun Jahren schreibt ihm die Rentenversicherung wegen der Obergrenze von acht Jahren diese als Anrechnungszeit gut.

Vollmachten, Testamente, Patientenverfügung und Co. bieten Sicherheit für den Fall eines Falles.

Eine Vollmacht sollten Sie nicht leichtfertig ausstellen: Geben Sie diese nur an Personen, denen sie wirklich zu 100 Prozent vertrauen.

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Wenn Sie die richtige Person gefunden haben, muss die Vollmacht immer auch von einem Rechtsanwalt oder einem Notar legitimiert werden. Für Immobiliengeschäfte, Darlehen und Handelsgewerbe ist die notarielle Beglaubigung zwingend notwendig, rät Margit Winkler, Inhaberin des Instituts GenerationenBeratung, die zehn Tipps zur eigenen Sicherheit bei der Vorsorge nennt.

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Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie in jedem Fall im Vorsorgeregister registrieren lassen. Das kostet zwar 15 Euro, aber so werden spätere Unklarheiten vermieden.

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Auch hilfreich: eine Patientenverfügung, die Sie bei ihrem Arzt oder beim Humanistischen Verband bekommen. Damit regeln Sie den Fall, dass Sie ihren Willen nicht mehr selbstständig erklären können. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf medizinische Maßnahmen oder ärztliche Eingriffe, sondern kann auch darüber Auskunft geben, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen sollen.

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Eine Verfügung muss alle ein bis zwei Jahre erneuert werden. Eine öffentliche Person muss außerdem Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigen. Also am besten wieder zum Notar oder Rechtsanwalt.

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Vor allem Frauen sind von Armut im Alter betroffen, insbesondere dann, wenn der Partner gestorben ist. Sie sollten deshalb Ihre Finanzen im Blick behalten und gegebenenfalls zusätzlich und individuell vorsorgen.

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Es gibt auch etwas, das Kinder beachten sollten, nämlich den sogenannten Elternunterhalt. Das bedeutet, dass die Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Lebensbedarf von Eltern, aber auch Schwiegereltern aufkommen müssen. Dabei gibt es allerdings auch einige Kniffe zu beachten: Sollten Sie davon betroffen sein, suchen Sie deshalb am besten direkt einen Anwalt auf.

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Sie sollten sich mit ihrem Testament nicht nur Zeit lassen, sondern es - einmal geschrieben - auch noch mal überprüfen. Stimmt die gesetzliche Erbfolge beziehungsweise Ihr Testament mit Ihrem eigenen Willen überein? Manchmal versteckt sich darin auch eine Überraschung, vor allem bei neuen Familienkonstellationen.

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Noch ein Tipp: Wenn der Ehepartner oder das Kind/die Kinder länger als zehn Jahre im vererbten Einfamilienhaus gewohnt haben und dieses als Hauptwohnsitz benutzt haben, entfällt die Erbschaftssteuer.

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Um keinen Fehler zu machen, sollten Sie miteinander reden. Denn wenn die ganze Familie über Wünsche und Vorgehen informiert ist, kann eigentlich nichts mehr schief gehen.

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Riesterrente von A bis Z
Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz soll dem sinkenden Rentenniveau entgegenwirken: Wegen der Förderung bestimmter privater Altersvorsorgeprodukte erhalten Bürger den Anreiz, in einer kapitalgedeckten Rentenversicherung für ihr Alter zu sparen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das für die Riesterprodukte zuständige Ministerium.
Für die Beantragung der Zulage werden Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug benötigt. Die Anbieter des Riesterproduktes müssen diese Daten abfragen und bearbeiten. Die Daten werden dann an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit Behörden wie Finanzämtern und Besoldungsstellen.
Die Beiträge in die Riesterrente können zwar vorteilhaft während der Ansparzeit als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Doch die Riesterrente hat auch steuerliche Nachteile: Während der Auszahlung im Rentenalter ist die Riesterrente zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist dabei nicht nur – wie bei anderen Privatrenten – der so genannte Ertragsanteil, sondern der volle Betrag der Riesterrente.
Die staatliche Förderung setzt sich aus der Zulage und einem Steuervorteil (Beiträge als Sonderausgabe) zusammen. Förderfähige Sparformen sind Banksparplan, Rentenversicherung, Fondsrentenversicherung, Fondssparplan und auch Sparleistungen für das Eigenheim.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: C-269/07) wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde, weiterhin unmittelbare Zulageberechtigung.
Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär und Politiker Walter Riester (SPD) war von 1998 bis 2002 im Kabinett Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit wurde auf seine Initiative die staatlich bezuschusste private Altersvorsorge, die „Riester-Rente, eingeführt.
Die geleisteten Beiträge und die Zulage können zusammen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung bis zu 2100 Euro pro Jahr (seit 2008) berücksichtigt werden. Zulagen und Steuereffekt werden miteinander verrechnet, wobei jeweils das für den Sparer günstigere Verfahren Anwendung findet. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Bescheid über die Einkommensteuer den Passus: „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (10 EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage trotzdem gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“
Auch für die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie kann seit 2008 das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen genutzt werden. Nach dem Wohn-Riester oder der Eigenheimrente werden eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird, die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Voraussetzung für die Förderung war nach dem Gesetz, dass die Immobilie im Inland liegt. Mit seinem Urteil vom 10. September 2009 hat der Europäische Gerichtshof gerügt, dass es Grenzarbeitnehmern nicht gestattet ist, die Zulagenförderung für eine Immobilie im Ausland zu verwenden. Dies verstößt seiner Auffassung nach gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft. Kompliziert ist beim Wohn-Riester auch die nachgelagerte Besteuerung geregelt: Über ein fiktives Wohnförderkonto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht und addiert. Zu Beginn der Auszahlungsphase wird der aktuelle Stand des Wohnförderkontos durch die Anzahl der Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Förderberechtigten geteilt. Diesen Teilbetrag muss der Förderberechtigte dann jedes Jahr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er wird dann Jahr für Jahr dem zu versteuernden Einkommen des Förderberechtigten hinzugerechnet.
Die ZfA führt als Verwaltungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen der Riesterrente durch.
Gefördert werden nur so genannte „zertifizierte Altersvorsorgeprodukte“. Voraussetzung dafür sind unter anderem, dass zu Beginn der Auszahlungsphase vom Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung und staatliche Zulage) garantiert werden, die Auszahlung nur in Form einer Leibrente (lebenslange Rente) oder eines ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbundenen Auszahlplan erfolgt und die Beiträge laufend entrichtet werden. Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr.
Die Zulage besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro pro Person und Jahr, und kann sich um eine Kinderzulage erhöhen. Ansprüche auf eine Kinderzulage haben Eltern, die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommen. Die Kinderzulage beträgt für bis einschließlich 2007 geborene Kinder 185 Euro pro Kind und Jahr, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Zulage ist jedoch ein bestimmter Eigenbeitrag der Riester-Sparer.

Eigentlicher Kern der Rentenberechnung sind jedoch die Beitragszeiten. Bei Arbeitnehmern und bestimmten Gruppen von Selbständigen zählen die an die Rentenkasse  abgeführten Pflichtbeiträge. Für jeden  Mitarbeiter überweist der Arbeitgeber zurzeit 18,9 Prozent des Lohns oder Gehalts an die Rentenkasse. Betrieb und Mitarbeiter tragen je die Hälfte. Wegen der zurzeit prall gefüllten Rentenkasse müsste der Beitrag 2014 gesenkt werden. Denn die Rentenversicherung darf gesetzlich nur eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben vorhalten. „Die Rücklage belief sich jedoch bereits Ende 2012 auf 29,5 Milliarden Euro“, so Alexander Gunkel, Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Das entspricht 1,7 Monatsausgaben, was der höchste Stand seit 20 Jahren ist.“ Allerdings wird in Berlin derzeit diskutiert, auf die an sich gesetzlich vorgeschriebene  Beitragssatzsenkung zu verzichten, um geplante weitere Ausgaben, wie etwa die erweiterte Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus der Rentenkasse, finanzieren zu können (siehe nächste Seite).

Von einem geringeren Rentenbeitrag würden die meisten Versicherten sofort profitieren. Gutverdiener jedoch, deren Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bemerken den Vorteil kaum, weil die Bundesregierung praktisch jährlich die Obergrenze anhebt und so ein größerer Teil des Monatsbezugs beitragspflichtig wird.

Beispiel: Anfang 2013 sank der Beitragssatz von 19,6 auf 18,9 Prozent. Gleichzeitig stieg jedoch die Beitragsmessungsgrenze (West) von 5.600 auf 5.800 Euro. Ein Mitarbeiter, der monatlich 5.800 Euro verdient spart seitdem lediglich 70 Cent monatlich beim Rentenbeitrag.

Durchschnittsrenten

Laut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016

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Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten Renten

Die Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten.

Aktuell bekommen männliche Rentner:

in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat

in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat

in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat

in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat

in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat

in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat

in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat

in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat

in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat

in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat

in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat

im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat

in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat

in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat

in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat

in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat

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Frauen mit deutlich weniger Rente

Frauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz.

Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente:

in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat

in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat

in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat

in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat

in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat

in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat

in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat

in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat

in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat

in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat

in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat

im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat

in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat

in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat

in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat

in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat

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Beamtenpensionen deutlich höher

Staatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent.

Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro.

Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro.

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Rentenerhöhung

Im Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent.

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Reserven der Rentenkasse

Dabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen.

Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können:

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Abweichungen vom Standardrentner

Wer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt.

Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro.

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Durchschnittsrente Ost nach Arbeitsjahren

In den neuen Bundesländern liegt die Rente nach 45 Arbeitsjahren und durchschnittlichem Lohn bei 1217 Euro.

Für 40 Jahre in Arbeit gibt es aktuell 1082 Euro. Bei 35 Jahren sind es in den neuen Bundesländern 947 Euro.

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Halbtags arbeiten erhöht das Armutsrisiko

Je nach Verdienst, kann die Rente aber stark schwanken. Wer etwa im Berufsleben auf die Hälfte vom Durchschnittsverdienst kam, dessen Rentenansprüche halbieren sich auch. In den alten Bundesländern wären das aktuell nach 45 Berufsjahren 657 Euro. In den neuen Bundesländern bei gleicher Arbeitszeit 609 Euro.

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Maximale Rentenhöhe für Gutverdiener

Umgekehrt verdoppelt sich die Rente, wenn der Lohn während des Arbeitslebens über der Bemessungsgrenze lag. In den alten Bundesländern könnte ein Vielverdiener so auf 2628 Euro kommen. In den neuen Bundesländern sind theoretisch bis zu 2434 Euro drin.

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Neuregelung bei Minijobs

Bis Ende 2012 waren Minijobs bis 400 Euro für Mitarbeiter beitragsfrei. Der Betrieb jedoch führte pauschal 15 Prozent an die Rentenkasse ab. Mitarbeiter konnten jedoch freiwillig  Beiträge aufstocken und so ihre Rentenanwartschaft leicht erhöhen. Seit Anfang 2013 liegt nicht nur die Obergrenze für Minijobs bei 450 Euro monatlich. Es besteht auch grundsätzlich Beitragspflicht für Mitarbeiter. 3,9 Prozent, zweigt der Arbeitgeber von ihrem Lohn als Beitrag ab. Hinzu kommt wie bisher dessen Anteil von 15 Prozent. Beides zusammen ergibt den aktuellen Beitragssatz von 18,9 Prozent. Von der Beitragspflicht können sich Mitarbeiter jedoch auf Antrag befreien lassen. Etwa jeder vierte Minijobber bleibt bei der Beitragspflicht. Die Rentenversicherung nimmt dadurch 2013 rund 300 Millionen Euro mehr ein, die den Minijobbern später zugute kommen.

Bei Midijobs zwischen 450,01 und 850 Euro monatlich wächst der Arbeitnehmeranteil an den Rentenbeiträgen sukzessive bis er bei 850 Euro die reguläre Hälfte in Höhe von derzeit 9,45 Prozent erreicht hat. Die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,9 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.

Chancen und Risiken der Betriebsrenten
Arbeitnehmer bekommen direkt vom Arbeitgeber eine Betriebsrente zugesagt. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Rutscht der Arbeitgeber in die Insolvenz, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Arbeitgeber müssen für ihre Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz bilden, was die Direktzusage zunehmend unbeliebt macht.
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab. Die Beiträge übernimmt je nach Ausgestaltung der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder aber beide zahlen einen Teil. Läuft der Vertrag lang genug, kann der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers nicht mehr widerrufen (Unverfallbarkeit). Für neu abgeschlossene Verträge, die durch den Arbeitgeber finanziert werden, ist das meist nach fünf Jahren der Fall. Bei einer Schieflage des Lebensversicherers würde die Auffanggesellschaft Protektor einspringen. In aller Regel greift der Pensions-Sicherungs-Verein nicht.
Die Pensionskassen sind eigene Versorgungseinrichtungen und ähneln Lebens-versicherern. Sie werden von der BaFin kontrolliert und müssen relativ risikoarm anlegen. In der Praxis kaufen sie vor allem Bankpapiere und Anleihen. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch gegen die jeweilige Kasse, bei Finanzproblemen der Kasse auch gegen den Arbeitgeber. Rutscht dieser in die Insolvenz, steht der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall allein da. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die Pensionskassen nicht ab.
Arbeitgeber können Ansprüche auf Pensionsfonds auslagern. Diese erst 2002 eingeführten Fonds dürfen riskanter als etwa Pensionskassen anlegen; sie können im Extremfall sogar ausschließlich in Aktien investieren. Die Finanzaufsicht BaFin überwacht die Fonds. Damit die Betriebsrenten trotz der liberalen Vorschriften ausreichend geschützt sind, springt bei Insolvenz des Arbeitgebers der Pensions-Sicherungs-Verein ein.
Läuft die Betriebsrente über eine Unterstützungskasse, hat der Arbeitnehmer keine rechtlichen Ansprüche gegen diese Kasse. Im Fall einer finanziellen Schieflage muss er sich mit Ansprüchen an den Träger, also seinen Arbeitgeber, wenden. Die Unterstützungskassen unterliegen keinen speziellen Anlagevorschriften und keiner staatlichen Aufsicht. Sie können ihr angesammeltes Kapital sogar für Darlehen an den Arbeitgeber nutzen. Rutscht der Arbeitgeber in die Insolvenz, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.

Platz 10

Von den Menschen, die im Ernährungswesen tätig sind, also zum Beispiel Bäcker, Diätassistenten oder Fitnessberater, sorgen sich 41 Prozent besonders stark um ihre finanzielle Zukunft.

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Platz 9

Bei Bank- und Versicherungsfachleuten glauben 42 Prozent, dass ihre gesetzliche Rente später nicht zum Leben reichen wird.

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Platz 8

43 Prozent der Bürger, die in sozialen Berufen beschäftigt sind, also zum Beispiel Pädagogen oder Sozialarbeiter, fürchten um ihre Versorgung im Alter.

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Platz 7

Von den Beschäftigten in der Metallkonstruktion (z.B. Industriemechaniker) oder Installation (z.B. Heizungsinstallateur) glauben 45 Prozent nicht, dass ihre Rente später ausreichen wird.

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Platz 6

Wer als Hilfsarbeiter, also etwa als Kellner, tätig ist, sorgt sich oft um seine Zukunft; 46 Prozent fürchten um ihre finanzielle Absicherung im Rentenalter.

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Platz 5

Ebenfalls 46 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitsdienst, also etwa Kranken- oder Altenpfleger, sorgen sich um ihre gesetzliche Rente.

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Platz 4

Von den Bürgern, die in Hotels, Gaststätten, oder in der Hauswirtschaft arbeiten, glauben 49 Prozent nicht an eine ausreichende gesetzliche Altersvorsorge.

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Platz 3

52 Prozent der Beschäftigten in Bereichen wie Lager, Warenprüfung und Versand sind sich sicher, dass ihre Rente nicht zum Leben reichen wird.

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Platz 2

58 Prozent der im Einzelhandel Beschäftigten denken, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird.

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Platz 1

An der Spitze der Umfrage stehen Reinigungs- und Entsorgungskräfte. Hier sind ganze 66 Prozent der Befragten davon überzeugt, dass ihre gesetzliche Rente zu gering sein wird.

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Wer Kinder erzieht, bekommt einen Bonus von der Rentenversicherung. Bei Geburten ab 1992 schreibt die Kasse bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten von zurzeit 34.071 Euro (West) oder 28.955 Euro (Ost) im Jahr gut. Das bedeutet konkret je Jahr und Kind 28,14 Euro (West) oder 25,74 Euro (Ost) mehr Rente. Für Kinder mit Geburtsjahr bis 1991 gibt es diesen Bonus nur für ein Jahr. Nach den politischen Diskussionen in Berlin sollen deren Eltern bis zu zwei Jahre Pflichtbeiträge angerechnet bekommen. Ob Vater oder Mutter den Bonus nutzen, bleibt ihnen überlassen. Sie dürfen auch in der Erziehungszeit noch Geld verdienen, um so die künftige Rente weiter zu steigern.

Selbständige in der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Deutschland ist hauptsächlich für Arbeitnehmer eingerichtet worden. Selbständige können sich jedoch freiwillig versichern. Und in manchen Berufszweigen sind auch sie pflichtversichert. Zum Beispiel in Handwerksbranchen, bei denen grundsätzlich der Meisterbrief Zugangsvoraussetzung ist. Hier müssen Selbständige mindestens 18 Jahre in die Rentenkasse einzahlen. Pflichtbeiträge, etwa aus der Zeit der Lehre und Gesellenzeit zählen bereits mit. Franz Falk, Betriebsberater der Handwerkskammer Stuttgart, ist kein Freund der Handwerkerpflichtversicherung.  „Wenn man jedoch sieht, dass Gründer sonst zunächst gar nichts für ihre Altersvorsorge unternehmen, bietet dieses Instrument zumindest eine gute Grundsicherung.“

Rentenlücke erkennen

Wie hoch die Rente im Alter oder bei Erwerbsminderung schon früher sein wird, erfahren die Versicherten mit der jährlichen Renteninformation. Jeder der mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, bekommt die detaillierte Übersicht von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt. Sie bietet wichtige Informationen und Daten, die bei der Planung der zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge wichtig sind.

Die Renteninformation zeigt gleich auf der ersten Seite, die wichtigsten Punkte und Beträge:

* Datum des Beginns der Regelaltersrente

* Rente wegen voller Erwerbsminderung

* bereits erreichte Rentenanwartschaft

* Altersrente, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter bis zum Rentenbeginn Beiträge wie in den vergangenen fünf Jahren überweisen.

Rechner

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Spielen Sie Ihre Zusatzrente durch: Sparrate, Zins, Inflation, Anspardauer sowie Auszahlungszeitraum und Höhe der monatlichen Rente können einfach variiert werden. So sehen Sie sofort, was Sie im Alter erwarten dürfen - sogar...

Was die laufenden Renteninformationen nicht enthalten, sind sämtliche rentenrelevante Details des Versicherungskontos, wie etwa Anrechnungszeiten für Schule und Hochschule. Um ganz sicher zu gehen, dass diese auch wirklich gespeichert sind und bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, sollten Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung ihren Versicherungsverlauf anfordern. Weist dieser Lücken auf, Antrag auf Kontenklärung stellen – am besten gleich mit Kopien von Zeugnissen etc. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung, online unter deutsche-rentenversicherung-bund.de zu finden, helfen dabei. Mit einem Bescheid bestätigt die Kasse dann, dass alle Angaben im Versicherungskonto enthalten sind und bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.  

Wie die Beträge konkret aussehen können, zeigen zwei Beispiele der Deutschen Rentenversicherung. In beiden Fällen ist der Arbeitnehmer am 22.7.1983 geboren und seit 1. Januar 2003 in den alten Bundesländern beschäftigt. Die Renteninformation in Variante 1 geht davon aus, dass er den Durchschnittsverdienst bekommen hat. In Variante 2 verdiente der Mann exakt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Variante 1: Durchschnittsverdienst

Für die Jahre 2003 bis Ende 2012 weist die Renteninformation beitragspflichtige Entgelte zwischen knapp 29.000 und fast 32.500 Euro jährlich aus. Arbeitgeber und –nehmer haben in dieser Zeit von zehn Jahren jeweils fast 30.000 Euro Beiträge an die Rentenkasse abgeführt. Das ergibt bis jetzt zehn Entgeltpunkte und eine bereits erreichte Rentenanwartschaft von 281,40 Euro. Fließen bis zum Rentenbeginn weiter gleich hohe Beiträge, kann der heute junge Mann als Rentner mit 67 Jahren 1.339 Euro monatlich bekommen.  Bei voller Erwerbsminderung bekäme er rund 816 Euro monatlich. In diesen Beträgen sind künftige Rentenanpassungen, die erhöhend auf die zu erwartende Rente wirken, noch nicht mit eingerechnet.

Variante 2: Höchstverdienst

Hier weist die Renteninformation Jahresbezüge zwischen gut 61.000 und 67.200 Euro aus. Arbeitgeber  und –nehmer haben in den zehn Jahren bis Ende 2012 jeweils fast 63.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt. Das entspricht gut 21 Entgeltpunkten und einer Rentenanwartschaft von rund 593 Euro. Bei weiter gleich bleibenden Beiträgen kann der Rentner mit 67 gut 2.800 Euro einnehmen. Im Fall voller Erwerbsminderung bekäme er über 1.719 Euro. Auch hier sind künftige Rentenanpassungen noch nicht mit eingerechnet.

Jetzt selbst rechnen

Mit den Angaben in der Renteninformation können und sollten Versicherte selbst rechnen, ob ihnen aus heutiger Sicht die Rente im Alter reicht, ob sie zusätzlich vorsorgen sollten – auch für den Fall der Berufsunfähigkeit. Der Rentenrechner der Wirtschaftswoche Online hilft dabei.

Kostenlose Tipps gibt es in Beratungsstellen, telefonisch und online von der Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) .Für die private Vorsorge sind die Verbraucherberatungsstellen neutrale und kompetente Ansprechpartner. Auch ein professioneller Rentenberater kann gegen Honorar gut helfen.

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