Ex-Verfassungsschutzchef Seehofer prüft Disziplinarverfahren gegen Maaßen

Nach Hans-Georg Maaßens Versetzung in den Ruhestand droht dem Ex-Verfassungsschutzchef neuer Ärger: Am Ende könnten ihm Bezüge aberkannt werden.

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Der Innenminister prüft ein Verfahren gegen den Ex-Verfassungsschutzhef. Quelle: Reuters

Berlin Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen droht nach einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ein Disziplinarverfahren. Die Einleitung eines solchen Verfahrens werde geprüft, sagte am Freitag ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer in Berlin. Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

Aus Sicherheitskreisen hieß es, es gehe um die Veröffentlichung des Manuskripts seiner Rede vor dem „Berner Club“ im Intranet der Behörde. Geprüft werde, ob Maaßen gegen das für Beamte geltende Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot verstoßen habe. Am Ende eines solchen Verfahrens kann die Verringerung oder Aberkennung von Ruhestandsbezügen stehen.

Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) wies Maaßen persönlich am 24. Oktober einen Mitarbeiter seiner Behörde an, das Manuskript seiner umstrittenen Rede vor den europäischen Geheimdienstchefs ins Intranet zu stellen. In dieser Rede vom Oktober in Warschau hatte er unter anderem von „linksradikalen Kräften“ in der SPD gesprochen, die versuchten, ihn als Vehikel zum Bruch der Koalition zu benutzen. Zudem sprach er von einer „deutscher Medienmanipulation“ und einer „neuen Qualität der Falschberichterstattung“.

Im Sommer hatte Maaßen die große Koalition an den Rand des Bruchs geführt, nachdem er öffentlich davon gesprochen hatte, dass es bei den Ausschreitungen in Chemnitz keine „Hetzjagden“ gegeben habe. In der Folge wurde Maaßen eine zu große Nähe zu rechtspopulistischen Strömungen vorgeworfen. Die SPD forderte daraufhin seine Entlassung. Eigentlich hatte Maaßen als Sonderbeauftragter ins Innenministerium wechseln sollen.

SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sagte dem RND, er begrüße es, dass das Ministerium die Einleitung eines Disziplinarverfahrens prüfe. „Denn aus Sicht der SPD hat Maaßen gegen das Beamten auferlegte Gebot zur Mäßigung bei politischen Äußerungen klar verstoßen.“

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