Leitungspositionen EU-Staaten wollen Geschlechterquote für Aufsichtsräte

Die Länder haben den Weg für verbindliche Frauenquoten für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen freigemacht. Staaten sollen zwischen zwei Modellen wählen.

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Das Parlament zusammen mit Kommissionspräsidentin von der Leyen am Weltfrauentag. Quelle: dpa

Nach jahrelanger Blockade haben die EU-Länder den Weg für verbindliche Frauenquoten in der EU für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen freigemacht. Maßgeblich war auch der Regierungswechsel in Deutschland, die Regierung unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte einer Einigung im Weg gestanden.

Konkret sollen die Staaten zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein, wie die EU-Staaten am Montag mitteilten. Die andere Möglichkeit sieht vor, einen Frauen-Anteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen.

In diesen Gremien sitzen bislang im Schnitt deutlich mehr Männer als Frauen. Sollten mehr Frauen als Männer entsprechende Führungsposten besetzen, gilt die Quote auch für Männer. Die neue Quote gilt also immer für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht. Mit der Einigung folgen die EU-Staaten einem Vorschlag der EU-Kommission von 2012.
Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) bezeichnete den Schritt als Meilenstein, auch wenn es ihrem Ministerium zufolge konkreten Handlungsbedarf gibt. „Wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken“, teilte Spiegel mit. In Ländern mit solchen Vorgaben seien teils doppelt so viele Frauen in Vorständen.
„Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen“, heißt es. Damit falle für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.

Verhandlungen mit dem EU-Parlament

Seit 2015 gibt es in Deutschland eine Frauenquote für Aufsichtsräte – 30 Prozent für besonders große Unternehmen. Zudem einigte sich die frühere große Koalition aus Union und SPD kurz vor der Sommerpause vergangenes Jahr auf eine Quote für Vorstände. Es gibt jedoch Kritik, dass Unternehmen diese Quote durch eine Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft umgehen können.

Bereits vor zehn Jahren hatte die EU-Kommission versucht, verbindliche Regeln einzuführen. Unter der damaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding gab einen entsprechenden Vorstoß, der jedoch von der Bundesregierung unter Merkel abgelehnt wurde. Damals waren in Deutschland nur 15,6 Prozent der Aufsichtsräte weiblich. Eine ausreichende Mehrheit unter den EU-Ländern kam nicht zustande.

Damit eine EU-Regelung Realität werden kann, muss noch in Verhandlungen mit dem EU-Parlament eine Einigung auf die konkrete Ausgestaltung gefunden werden.

Mehr: Neue EU-Frauenquote setzt deutsche Konzerne unter Druck

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