AfD im Bundestag Anleitung zum Höflichsein

Dass sich die AfD gerne im Ton vergreift, kennt man. Entsprechend groß ist die Sorge, dass dies auch im Bundestag passiert. Aber auch andere sind nicht zimperlich. Wer im Plenum überzieht, dem drohen teils harte Strafen.

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AfD im Bundestag: Parlament stellt sich auf rauen Ton ein Quelle: dpa

Berlin Als Alexander Gauland Anfang der Woche verkündete, der Wahlkampf sei jetzt zu Ende, keimte die Hoffnung, dass es vielleicht nicht ganz so schlimm werden würde mit der AfD im Bundestag. Bestärkt wurde dieser Eindruck noch durch den Umstand, dass sich bei der Besetzung wichtiger Posten in der AfD-Bundestagsfraktion keiner der bekannten Sprücheklopfer durchsetzen konnte. Das sind keine schlechten Signale, aber was sagt das über das künftige Auftreten der AfD im Parlament aus?

Die Provokationen und Tabubrüche der AfD im Wahlkampf, aber auch manche verbalen Ausrutscher ihrer Landtagsabgeordneten lassen für die Zukunft nichts Gutes erwarten. „Wir werden eine deutlich schärfere Polarisierung erleben, und die Debatten im Bundestag werden härter werden“, sagt der Bremer Politikwissenschaftler Lothar Probst dem Handelsblatt. Das werde die politische Kultur und die politischen Auseinandersetzungen mit Sicherheit verändern. „Damit ist eine Politisierung verbunden, die auch die Gegenkräfte der AfD mobilisiert und herausfordert“, so Probst.

Im Fokus dürfte jedoch nicht nur die AfD stehen. Mit der Bundestagswahl wurde die SPD aus der Regierung katapultiert. Als größte Oppositionsfraktion werden die Sozialdemokraten nun nicht nur versuchen, der AfD das Wasser abzugraben, sondern auch die Regierung attackieren. Und das sicher nicht immer auf einem erträglichen Niveau. Einen Vorgeschmack in dieser Richtung lieferte Andrea Nahles: Nach ihrer letzten Kabinettssitzung am Mittwoch mit den Ministerkollegen der Union sei sie zwar ein bisschen wehmütig – „ab morgen kriegen sie in die Fresse“, sagte die Rheinland-Pfälzerin, die auch mal Juso-Chefin und SPD-Generalsekretärin war. Es sei nicht ganz einfach, von der Regierungs- direkt auf die Oppositionsbank zu wechseln. Nun gelte für sie persönlich und die SPD: „Einfach umparken im Kopf.“ 

Falschparken, vor allem in verbaler Hinsicht, sollten die Sozialdemokraten besser vermeiden. Aber auch andere Parteien im Bundestag sind gut beraten, die geltenden parlamentarischen Gepflogenheiten nicht aus dem Blick zu verlieren. Wer nicht oder nicht mehr weiß, was das ist, kann einen Blick in die Geschäftsordnung des Bundestages werfen. Sie enthält eine Art Anleitung zum Höflichsein für die Parlamentarier. Wer die Verhaltensregeln missachtet, bekommt es mit dem Bundestagspräsidenten zu tun.

Im neuen Bundestag wird dies Wolfgang Schäuble sein. Der CDU-Politiker wurde von der Union vorgeschlagen. „Seine Aufgabe wird sein, die Tabubrecher von links und rechts im Zaum zu halten. Dafür gibt es keinen Besseren“, kommentierte der Politikchef des Handelsblatts, Thomas Sigmund, die Personalie. Schäuble wird es obliegen, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Parlamentssitzungen sorgen. Der Bundestagspräsident „wahrt die Ordnung im Hause“, heißt es in der Geschäftsordnung des Parlaments.

Für seine neue Aufgabe stehen Schäuble eine ganze Reihe an Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann beispielsweise, ohne dass er den betreffenden Abgeordneten vorher zur Ordnung gerufen hat, ein Ordnungsgeld von 1000 Euro festsetzen (Paragraf 37), im Wiederholungsfall sogar 2000 Euro. Dass Schäuble wegen der AfD womöglich öfter mal Ordnungsmaßnahmen ergreifen muss, ist nicht ausgeschlossen. Einzelne Abgeordnete sind schon vor ihrem Bundestagseinzug unangenehm aufgefallen.

So hat beispielsweise nach Recherchen des Handelsblatts ein AfD-Landtagsabgeordneter aus Thüringen, der jetzt im Bundestag sitzt, im Erfurter Landesparlament binnen drei Jahren 32 Ordnungsrufe kassiert. Insgesamt zwei Mal wurde das ehemalige CDU-Mitglied aus Parlamentssitzungen ausgeschlossen, etwa im Mai 2016. Zuvor hatte der Rechtsanwalt die Grünen unter anderem als „Koksnasen“ und „Kinderschänder“ beschimpft.

Zum Vergleich: In der Statistik der Bundestagsverwaltung, die dem Handelsblatt vorliegt, werden für die vergangene Legislaturperiode insgesamt nur sieben Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete aufgeführt. Überhaupt musste das Bundestagspräsidium in den vergangenen Jahren immer seltener eingreifen. Die meisten Ordnungsmaßnahmen (226) wurden in 10. Wahlperiode von 1983 bis 1987 verhängt.

Dies dürfte vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass mit den Grünen 1983 erstmals eine Partei in den Bundestag einzog, die mit den parlamentarischen Gepflogenheiten noch nicht vertraut war – ähnlich wie die AfD heute. Überlagert wurde das Wirken der Öko-Partei von historischen Ereignissen: den Aktivitäten der Friedensbewegung und der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Für die Partei selbst waren diese Jahre auch eine Art Selbstfindungsphase mit teils heftigen Richtungskämpfen. Solche parteiinternen Auseinandersetzungen begleiten die AfD seit ihrer Gründung im Jahr 2013.


„Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!“

Den grünen Parlamentsneulingen wurden schnell Maßregelungen durch die Parlamentsspitze zuteil. Im zweiten Jahr der Legislaturperiode, im Oktober 1984, griff der damalige Bundestagsvizepräsident Richard Stücklen (CSU) zum für die damalige Zeit schärfsten Schwert, das die Geschäftsordnung hergab, weil er die Würde des Parlaments durch die Grünen infrage gestellt sah. Er verwies den damaligen Abgeordneten und späteren Bundesaußenminister Joschka Fischer wegen persönlicher Beleidigung für zwei Sitzungstage des Plenarsaals. Geldstrafen waren damals noch nicht vorgesehen. Fischer hat sich so geäußert: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!“

Erst vor sechs Jahren wurde die Geschäftsordnung verschärft. Abgeordnete, die in Bundestagssitzungen Transparente hochhalten oder anderweitig stören, können seitdem auch zur Kasse gebeten werden. Über die Sanktion bei Verstößen gegen „die Würde des Parlaments“ entscheidet der jeweilige Sitzungsleiter.

Fischer war schon eine besondere Herausforderung für das Bundestagspräsidium. Als Grünen-Fraktionschef sammelte er innerhalb von zwei Jahren gleich ein Dutzend Ordnungswidrigkeiten. Heiner Geißler titulierte er als „Eckensteher“, einen anderen CDU-Abgeordneten als „christliche Dreckschleuder“.

Die Ordnungsmaßnahmen gegen Fischer waren gewissermaßen der Beginn eines längeren Dauerkonflikts zwischen den provokanten Grünen und der Union, die die parlamentarischen Gepflogenheiten bewahren wollte. „Viele Unionsvertreter äußerten die Befürchtung, dass die Bürger der Bundesrepublik durch die ungewöhnlichen Auftritte der Grünen den Glauben an Demokratie und Parlamentarismus verlieren könnten“, schreibt der Politikwissenschaftler Christoph Weckenbrock in seinem Buch „Schwarz-Grün für Deutschland? Wie aus politischen Erzfeinden Bündnispartner wurden.“ Tatsächlich habe dann in der Folge auf allen Ebenen der parlamentarischen Arbeit eine „aggressive Atmosphäre“ vorgeherrscht, und „die Rhetorik fiel entsprechend barsch aus“.

Befeuert wurde der Grünen-Protest im Bundestag von einem außerparlamentarischen Erstarken der Öko-Partei. Bedingt durch die Friedenbewegung stieg von 1981 bis 1983 die Mitgliederzahl der Grünen um 60 Prozent an. Mit der Folge, dass sie auch auf Länderebene politisch an Bedeutung gewannen. Somit seien die Grünen schon vor der Bundestagswahl zu einem „wichtigen Faktor im politischen Machtgefüge“ geworden, urteilt Weckenbrock. Die etablierten Parteien ließen sie das auch spüren. „Nur mühsam gelang es der Anti-Parteien-Partei, sich in der alltäglichen Parlamentsarbeit zurechtzufinden, in den ersten beiden Jahren bestimmten Disharmonien und kalkulierte Tabubrüche das Erscheinungsbild der Fraktion.“

Viele rhetorische Rundumschläge, die mit dem Erscheinen der AfD deutlich an Schärfe gewonnen haben, erinnern an die Erfahrungen mit den Grünen seit den 1980er-Jahren. Freilich mit dem Unterschied, dass beide Parteien für komplett unterschiedliche Richtungen stehen. Die Ökopartei saugte ihren Honig aus der Friedensbewegung, die AfD aus der auch in weiten Teilen der Bevölkerung ausgeprägten Ablehnung der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Am Beispiel der Grünen sieht man indes, dass eine Entwicklung weg vom reinen Protest möglich ist. Als Joschka Fischer 1998 erstmals im Bund auf der Regierungsbank Platz genommen hatte, kamen ihm barsche Töne nicht mehr über die Lippen. Überhaupt wurden nach der stark von Ordnungsmaßnahmen geprägten Zeit von 1983 bis 1987 offenbar immer weniger verbale Breitseiten verteilt. Mit Ausnahme der 13. Wahlperiode (1994 bis 1998; 81 Maßnahmen) waren die Bundestagspräsidenten laut der Statistik in den Jahren danach kaum noch gefordert. In der 14. Wahlperiode registriert die Bundestagsverwaltung nur 54 Eingriffe des Parlamentspräsidenten, danach nur noch 22, dann 19, 16 und in der vergangenen Legislaturperiode sieben.


Besonders drastische Maßnahme gegen die Linken

In der Statistik werden Ordnungsrufe, Rügen und unparlamentarische Äußerungen unterschieden. Ausschlüsse von Mitgliedern des Bundestags nicht ausgewiesen. Nach den Zahlen gab es in den bisherigen 18 Legislaturperioden insgesamt 1178 Ordnungsmaßnahmen, darunter 629 Ordnungsrufe, 135 Rügen und 414 sogenannte unparlamentarische Äußerungen. Darunter fällt etwa die  Beschimpfung von Guido Westerwelle. In der 17. Wahlperiode nannte der Abgeordnete Alexander Ulrich (Linke) den FDP-Politiker einen „Volksverhetzer“. Auch dass der Linke Jan van Aken den Abgeordneten Rolf Mützenich und die SPD als „die größten Kriegstreiber im Bundestag“ bezeichnete, dürfte in die Kategorie „unparlamentarische Äußerung“ fallen.

Die Bundestags-Geschäftsordnung unterscheidet Sach- und Ordnungsruf sowie die Wortentziehung (Paragraf 36, Absatz 1). Der Bundestagspräsident kann demnach Redner, die vom Thema abschweifen, mit einem „Ruf zur Sache“ darauf hinweisen.  Wer den Ablauf einer Sitzung stört, kann vom Präsidenten auch zur Ordnung gerufen werden. Wird ein Mitglied des Bundestags während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen, kann der Präsident ihm das Wort entziehen. Das ist auch möglich, wenn der Abgeordnete seine Redezeit überschritten hat. Bei „störender Unruhe“ im Parlament darf der Präsident die Sitzung zudem unterbrechen (Paragraf 40).

„Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung“ (Paragraf 38, Absatz 1) kann der Bundestagspräsident Abgeordnete zudem für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen. Bis zum Schluss der Sitzung muss der Präsident bekanntgeben, für wie viele Sitzungstage – erlaubt sind maximal 30 – Betroffene ausgeschlossen werden. Der Abgeordnete muss den Sitzungssaal sofort verlassen. Seit 1949 wurden mehr als 20 Abgeordnete vorübergehend von Sitzungen ausgeschlossen.

Gegen einen Ausschluss, einen Ordnungsruf oder das Ordnungsgeld können Betroffene bis zum nächsten Sitzungstag einen schriftlich begründeten Einspruch einlegen (Paragraf 39). Dieser ist auf die Tagesordnung zu setzen und wird vom Bundestag ohne Aussprache entschieden. Als problematisch aber grundgesetzkonform wird von Verfassungsrechtlern angesehen, wenn mehr als ein Zehntel der Abgeordneten oder eine ganze Fraktion ausgeschlossen werden.

Abgeordnete haben die auch Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der ergriffenen Ordnungsmaßnahme auch beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Antragsgegner ist dann der Bundestagspräsident. Der Parlamentarier kann bei einem Erfolg damit aber nur nachträglich feststellen lassen, dass die Maßnahme gegen das Grundgesetz verstieß.

Die Rüge ist in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht geregelt. Sie entspricht einem parlamentarischen Brauch. Abgeordnete riskieren eine Rüge oder einen Ordnungsruf vom Bundestagspräsidenten, wenn sie durch ihr Verhalten oder eine überzogene oder beleidigende Äußerung die parlamentarische Ordnung verletzen. So rügte der Ältestenrat des Bundestags nach SPD-Angaben 2012 zum Beispiel Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für ihre Informationspolitik. Selbst Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) traf es 2011, weil er bei der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm Abweichlern zusätzliche Redezeit gewährt hatte.

Zu einer besonders drastischen Maßnahme sah sich der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert Anfang 2010 veranlasst. Vor der Abstimmung über die Afghanistan-Mission der Bundeswehr im Plenum protestierten rund 50 der insgesamt 76 Abgeordneten der Linken-Fraktion mit Plakaten gegen den Einsatz. Daraufhin verwies Lammert die Abgeordneten aus dem Sitzungssaal. Die Linke verließ geschlossen den Raum. Dass so viele Politiker einer Fraktion ausgeschlossen wurden, hatte es bis dato in der Geschichte des Bundestags noch nicht gegeben.

Von der SPD bekam Lammert Zustimmung für sein Vorgehen: „Der Präsident hat richtig entschieden. Das Parlament ist Ort der Debatte, nicht der Demonstration. Im Parlament zählt das Argument, nicht das Transparent“, sagte Thomas Oppermann, damals Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.  Dabei dürfte Oppermann wissen, dass ausgerechnet ein Sozialdemokrat Rekordhalter in Sachen Ordnungsrufe ist: Herbert Wehner.


Als sich FDP und CSU als „Wildsau“ und „Gurkentruppe“ beschimpften

Der langjährige Fraktionsvorsitzende der SPD kam im Bundestag auf 57 Verwarnungen. Dahinter finden sich Heinz Renner (KPD) mit 47 und Ottmar Schreiner (SPD) mit 40 Ordnungsrufen. Letzterer habe es sich sogar zum „erklärten Ziel“ gemacht, Wehner zu übertreffen, sagt der vor allem durch seine „Parlamentarischen Schimpfbücher“ bekannte Journalist und Sachbuchautor Günter Pursch. In seiner Sammlung der verbalen Entgleisungen im Plenum seit 1949 kommt der ebenfalls als Schimpfer berüchtigte Franz Josef Strauß (CSU) überraschend gut weg. Nur einen Ordnungsruf hat Pursch gezählt. Der Grund: „Der polterte eben mehr auf Parteiveranstaltungen als im Plenum.“

Es spricht einiges dafür, dass das Poltern in der neuen Legislaturperiode deutlich zunehmen wird und der bisherige Tiefststand bei den Ordnungsmaßnahmen bald der Vergangenheit angehören wird. Das zeigen bereits die ersten Auslotungsversuche für eine Jamaika-Koalition. Mancher politischer Beobachter fragt sie schon jetzt, wie das funktionieren soll. Und richtet dabei einen Blick in die Vergangenheit. So galt schon die schwarz-gelbe Bundesregierung, die von 2009 bis 2013 Deutschland regierte, nicht unbedingt als Musterbeispiel für Harmonie. FDP und CSU beschimpften sich gegenseitig als „Wildsau“ und „Gurkentruppe“.

Hinzu kommt die unberechenbare AfD. Von einigen Abgeordneten wie dem Richter Jens Maier weiß man, dass sie sich daneben benehmen können. Maier gehört zum Rechtsaußen-Flügel der Partei um Björn Höcke. Gegen ihn läuft ein Parteiausschlussverfahren. Nach einer umstrittenen Rede in Dresden erteilte ihm der Präsident des Dresdner Landgerichts einen disziplinarischen Verweis, weil er nach dessen Überzeugung gegen das sogenannte Mäßigungsgebot für Richter verstoßen hatte. Maier hatte als Vorredner von Höcke unter anderem das Ende des deutschen „Schuldkults“ gefordert und über die „Herstellung von Mischvölkern“ orakelt.

Oder Wilhelm von Gottberg. Der 77-Jährige aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg war bis 2012 Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen. 2001 schrieb er im „Ostpreußenblatt“ über den Holocaust: „Als wirksames Instrument zur Kriminalisierung der Deutschen und ihrer Geschichte wird immer noch ... der Völkermord am europäischen Judentum herangezogen.“ Als Abgeordneter will er sich dafür stark machen, den „Kult mit der Schuld“ zu beenden.

Von Gottberg hätte gute Chancen gehabt, Alterspräsident des Bundestages zu werden. Um das zu verhindern, änderte der Bundestag eigens seine Geschäftsordnung: Jetzt wird nach Dienstjahren entschieden, nicht mehr nach Lebensalter. Damit fällt Schäuble die Aufgabe zu, die erste Parlamentssitzung zu eröffnen. Und danach wird er sie gleich leiten – in seiner neuen Funktion als Bundestagspräsident.

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