
Abdella Hussein und Daniel Yasser Mohibi sind auf ihrem Weg aus Eritrea und Afghanistan dort gelandet, wo Schafferei und Tüftlergeist noch etwas gelten. Die beiden 25 Jahre alten Männer stehen im Stuttgarter Stammwerk des Autozulieferers Mahle, sie feilen und bohren im dunkelblauen Firmenshirt mit dem Mahle-Aufdruck.
Derzeit arbeiten sie als Praktikanten, im Frühsommer soll sich entscheiden, ob sie als Lehrlinge beim Mittelständler mit weltweit 75 000 Mitarbeitern anfangen können. Man könnte auch sagen: ob sie wirklich ankommen und nicht nur gelandet sind.
An der Motivation der beiden wird es nicht scheitern. Ihr Deutsch ist manchmal noch holprig, in der Berufsschule können sie nicht mithalten. Aber ihr Ausbilder Hans Jikeli, der fünf Flüchtlinge neben den jüngeren deutschen Lehrlingen anleitet, ist voll des Lobes: „Sie sind hoch motiviert. Ich muss sie manchmal zwingen, Pause zu machen oder nach Hause zu gehen.“ Der Afghane Mohibi sieht seine Chance gekommen: „Ich habe fast zwei Jahre auf einen Deutschkurs gewartet und mich um Kontakt zu einer Firma gekümmert.“ Nun will er endlich beweisen, was er kann.
Mohibi klingt fast neun Monate nach dem berühmten „Wir schaffen das“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel weiter so optimistisch wie damals Deutschlands führende Wirtschaftsbosse. Dax-Vorstände zeigten sich als Verfechter der „Willkommenskultur“, manche beschworen einen regelrechten Boom durch die Flüchtlinge herauf. Daimler-Chef Dieter Zetsche schwärmte von einer „Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder“, Post-Chef Frank Appel erkannte „Mehrwert für unser Land“. Die Wirtschaft ließ keinen Zweifel daran, dass sie das schaffen kann.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
2015 kamen mehr als eine Million Menschen nach Deutschland, viele werden dieses Jahr Arbeit suchen. Doch die Euphorie der Wirtschaft ist längst verflogen, und das Engagement vieler Dax-Unternehmen bleibt höchst bescheiden, wie Anfragen der WirtschaftsWoche bei den 30 größten Konzernen ergeben. Der Siemens-Konzern will 2016 zumindest Praktika für 166 Flüchtlinge anbieten. Softwareriese SAP erklärt, 64 Praktikanten und zwölf Azubis anzuheuern. Autogigant Daimler gewährt 300 Asylbewerbern ein Praktikum und 50 zusätzliche Lehrstellen. Chemieriese BASF hat 53 sogenannte „Förderplätze“ vergeben. Andere Konzerne mochten sich auf Nachfrage nicht zu Flüchtlingen als Beschäftigte äußern.