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Bargeld"Abschaffung wäre kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren"

Eine Bargeld-Abschaffung wäre nur mit Zustimmung aller EU-Staaten möglich und in Deutschland wohl verfassungswidrig, erklärt Währungsexperte Helmut Siekmann im Interview. Der Staat müsste dann allen Bürgern ein Bankkonto garantieren.Mark Fehr 10.02.2016 - 17:15 Uhr

Helmut Siekmann

Foto: IMFS

Foto: Presse

Professor Siekmann, Politiker wollen den Bargeldverkehr einschränken. Geht das so einfach? Schließlich ist Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel.

Helmut Siekmann: Die Politik nimmt die kleinen Münzen und besonders großen Scheine ins Visier. Gleich eine komplette Abschaffung zu fordern, würde sich in Deutschland wohl noch kein Politiker trauen. Für einen solchen Schritt müsste Deutschland das Bundesbankgesetz ändern und die Europäische Union den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das wäre nur mit Zustimmung aller EU-Staaten möglich.

Das Geschäft mit dem Versenden von Geld über Smartphone-Apps lockt jetzt auch etablierte Banken an. Die Deutsche Kreditbank (DKB) kooperiert dafür mit dem Startup Cringle. Pro Monat kann ein Nutzer bis zu 100 Euro über die Cringle-App verschicken, abgewickelt wird die Zahlung per Lastschrift von der DKB. Pro Transaktion werden 20 Cent fällig, zum Start wurde die Gebühr auf 10 Cent gekappt.

Das neue Angebot trifft bereits auf Wettbewerb im Markt. So bietet der Online-Bezahldienst PayPal seit Juli das Versenden von Geld über seine Smartphone-App in Deutschland an. Für Kunden, die ihren PayPal-Account mit einem deutschen Bankkonto verknüpft haben, ist das Angebot kostenlos, bei Kreditkarten wird eine Gebühr fällig.

In vielen europäischen Ländern tun sich moderne Bezahlsysteme jedoch noch so schwer...

Foto: dpa

Österreich

Ohne Bargeld geht in Österreich gar nichts. 86 Prozent bezahlen an der Kasse in bar, 12 Prozent mit EC-Karte. Eine Kreditkarte kommt nur in einem Prozent der Fälle zum Einsatz. Auf sonstige Alternativen wie Schecks, PayPal, Lastschrifteinzug oder Ähnliches entfällt insgesamt nochmal ein Prozent.

Quelle: Deutsche Bundesbank; Europäische Kommission; Deloitte (Stand: 2014)

Foto: dpa

Polen

In Polen werden 80 Prozent der Bezahlvorgänge an der Kasse bar beglichen. Eine EC-Karte nutzen –ähnlich wie in Österreich – 13 Prozent der Bevölkerung. Immerhin werden auch drei Prozent der Bezahlvorgänge durch Kreditkarten abgewickelt. Auf die alternativen Zahlungsmittel entfallen vier Prozent.

Foto: dpa

Deutschland

Auch die Deutschen haben ihr Geld beim bezahlen lieber in fester Form in der Hand – in 79 Prozent der Fälle wird bar bezahlt. Zwölf Prozent der Käufe werden mit der EC-Karte beglichen, weitere sechs Prozent per mit Lastschrifteinzug, Scheck und anderen alternativen Zahlungsmethoden.

Foto: dpa

Italien

Zwar ist Bargeld mit 69 Prozent noch immer das beliebteste Zahlungsmittel in Italien, aber auf Platz zwei kommen auch schon alternative Zahlungsmittel mit 17 Prozent. So sind Schecks, Kundenkarten, PayPal und andere Alternativen zusammen genommen bei den Italienern beliebter als die EC-Karte mit neun Prozent und die Kreditkarte mit sechs Prozent.

Foto: dpa

Spanien

In Spanien werden nur noch 60 Prozent der Transaktionen mit Bargeld beglichen. Die verbleibenden 40 Prozent teilen sich auf EC-Karten mit 17 Prozent, Kreditkarten mit 16 Prozent und die restlichen Zahlungsmöglichkeiten mit sieben Prozent auf. Bei der Kreditkartenzahlung ist Spanien damit führend unter den betrachteten Ländern.

Foto: AP

Großbritannien

Bei den Briten ist die EC-Karte beliebt – bei 31 Prozent der Käufe nutzen sie diese zum Bezahlen. Beliebter ist mit 56 Prozent nur noch das britische Pfund. Mit der Kreditkarte werden hier mit neun Prozent fast ein zehntel der Einkäufe bezahlt. Die verbleibenden vier Prozent entfallen auf die alternativen Zahlungsmethoden.

Foto: dpa

Platz 3 - Niederlande

Unverändert in den Top Drei: Die Niederlande. Die Lebenszufriedenheit liegt lauf "Glücksatlas 2014" bei 7,9 Punkten.

Foto: WirtschaftsWoche

Belgien

Im Nachbarland Belgien genauso oft mit Bargeld eingekauft wie bargeldlos mit EC-Karte - 44 Prozent. Die restlichen elf Prozent verteilen sich auf die Kreditkartenzahlung mit vier Prozent, und die Zahlung mit Lastschrift, Scheck und Co liegt mit sieben Prozent.

Foto: AP

Schweden
Bei den Schweden dominiert das bargeldlose Zahlen mit EC-Karte – ganze 49 Prozent macht diese Bezahlart aus. Nur 37 Prozent der Einkäufe werden mit der schwedischen Krone bezahlt. Nach den Spaniern zahlen die Schweden mit elf Prozent am zweithäufigsten mit Kreditkarte unter den betrachteten Ländern. Alternative Zahlungsmittel machen lediglich drei Prozent aus.

Foto: REUTERS

Frankreich

Führend im bargeldlosen bezahlen ist Frankreich – nur bei jedem dritten Einkauf (34 Prozent) zahlt der Franzose noch mit echten Euros. 44 Prozent werden per EC-Karte und 21 Prozent mit alternative Zahlungsmethoden wie Kundenkarten, Schecks, PayPal, Lastschrifteinzug oder anderem bezahlt - so viel wie sonst nirgends in Europa. Nur die Kreditkarte wird mit lediglich einem Prozent geschmäht.

Foto: dpa

Was bedeutet die Definition des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel?

Diese Definition hat an erster Stelle Bedeutung für zivilrechtliche Schuldverhältnisse. Gläubiger müssen Euro-Banknoten zur Begleichung ihrer Forderungen annehmen. Lieferanten, Vermieter oder Arbeitnehmer können also keine anderen Gegenleistungen verlangen als Bargeld, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Staatliche Kassen müssen ebenfalls eine Zahlstelle anbieten, bei der öffentlich Abgaben bar und entgeltfrei geleistet werden können.

Ist Bargeld nicht genau das, was die Gläubiger wollen? Der Staat muss doch niemanden verpflichten, es anzunehmen.

Da muss ich Sie korrigieren. Längst nicht alle Gläubiger wollen Bargeld. Die meisten verlangen Banküberweisungen, weil das für sie praktischer und billiger ist. Das gilt auch für staatliche Einrichtungen. Auch bei Arbeitnehmern waren Lohntüten sehr beliebt. Die Umstellung auf bargeldlose Zahlungen wurde vor allem dadurch ermöglicht, dass die Genossenschaftsbanken mit ihrer Institutssicherung und die Sparkassen, gesichert durch die öffentlich-rechtliche Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, entgeltfreie Gehaltskonten anboten. Später kamen die ebenfalls sicheren Bankdienste der damaligen Deutschen Bundespost hinzu.

Zur Person
Helmut Siekmann ist seit 2006 Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht am Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) an der Goethe-Universität Frankfurt.

Ist der Banknotenzwang noch zeitgemäß? Gerade bei großen Beträgen und räumlicher Distanz zwischen Schuldner und Gläubiger ist Bargeld doch ungeheuer umständlich.

Richtig. Andererseits macht Bargeld die Bürger unabhängiger vom Bankensystem. Die Scheine sind ein Weg, Kontoguthaben wieder aus dem Finanzsektor abzuziehen. Und Personen, die kein Konto bekommen, ermöglicht erst Bargeld die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben. Anders als Banken diskriminieren gesetzliche Zahlungsmittel nicht. Das trifft zum Beispiel auf Geringverdiener zu oder auf Besucher, Einwanderer oder politisch missliebige Personen. Ihnen wurde und wird immer wieder die Einrichtung eines Kontos verweigert oder bestehende Konten gekündigt.

Für die vernachlässigte Zielgruppe will die Regierung den Banken sogenannte Jedermann-Konten vorschreiben.

Diese Konten gab es bereits bei der ehemaligen Bundespost und sie waren sehr kostengünstig und insolvenzsicher. Im Grundsatz waren auch die öffentlich-rechtlichen Sparkassen zur Einrichtung solcher Konten verpflichtet, sie haben es aber immer wieder auf Gerichtsverfahren ankommen lassen. Deshalb sehe ich Anzeichen, dass die Einschränkung oder Abschaffung des Bargelds von der Regierung strategisch vorbereitet ist. Denn wenn sie die Banknoten abschafft, muss sie jedem Bürger ein Konto garantieren. Anders hätte die zuvor auf Bargeld angewiesene Zielgruppe keine Chance mehr, am Finanzverkehr teilzunehmen. Aber auch dann bleibt das Insolvenzrisiko, da Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie die Bankdienste der Post abgeschafft worden sind. Die bisher geschaffenen Einrichtungen der Einlagensicherung sind kein hinreichender Ersatz dafür. Als nächster Schritt müsste zudem der Besitz von Münzen und Edelmetallen oder ausländischem Geld verboten werden. Auch das hat es in der Vergangenheit schon gegeben, vor allem in totalitären Herrschaftssystemen.

Die interessante Frage an Sie als Juristen wäre jetzt, ob aus der Definition des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel eine Verpflichtung des Staates abzuleiten ist, dessen Bestand zu garantieren?

Es ist bisher im rechtswissenschaftlichen Schrifttum kaum diskutiert worden, ob es gesetzliche Zahlungsmittel in der Form von physischen Geldzeichen, also meist Noten und Münzen, geben muss. Eine ersatzlose Abschaffung wäre jedenfalls nach meiner Auffassung kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, sofern es mit einem Verbot des Besitzes und der Verwendung von Edelmetallen und ausländischen Zahlungsmitteln verbunden wäre.

Ist denn die jüngst diskutierte Einschränkung des Bargeldverkehrs rechtswidrig, also die Abschaffung der 500er-Scheine oder der Kleinmünzen und die Limitierung von Barzahlungen auf 5000 Euro?

Die Abschaffung der 500-Euro-Scheine wäre auf den ersten Blick nicht rechtswidrig. Allerdings zielt diese Maßnahme wohl auch darauf ab, das Horten von Bargeld teurer zu machen, um damit höhere Negativzinsen durchsetzen zu können. Es stellt sich dann aber die Frage, ob die EZB ein „Inflationsziel“ verfolgen darf und ob sie nicht Wirtschaftspolitik betreibt, für die sie nicht zuständig ist. Das Verbot der Bezahlung von Forderungen über 5000 Euro ist europarechtlich und verfassungsrechtlich noch bedenklicher.

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