Bundesrat Gesetzesänderung schützt EU-Symbole und ausländische Flaggen

Eine von Sachsen angestoßene Initiative des Bundesrates sieht eine härtere Strafe für die Verunglimpfung von EU-Flaggen und Flaggen anderer Staaten vor.

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Öffentliches Verbrennen der Flagge der Europäischen Union oder der Flagge eines ausländischen Staates kann künftig bis zu drei Jahre Gefängnis kosten. Quelle: dpa

Wer öffentlich die Flagge der Europäischen Union oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung am Freitag verabschiedet.

Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur demjenigen, der die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der EU galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Gesetzesänderung geht auf eine von Sachsen angestoßene Initiative des Bundesrates zurück. Auslöser war die Zerstörung von EU-Flaggen bei rechten Protestkundgebungen.

Dass neben der EU-Flagge nun auch Flaggen anderer Staaten ausdrücklich geschützt werden, hatte der Bundestag dem ursprünglichen Entwurf hinzugefügt. Anlass für diese Ausweitung waren Vorfälle im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstört hatten.

Kritik an dem Vorstoß kam vor allem von der AfD. Sie stellte die Europäischen Union in der Debatte im Bundestag als ein Bürokratiemonster dar, das die Macht der nationalen Parlamente beschneidet.

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