Bundestag Die drei letzten großen Rentengesetze

Am Donnerstag beschließt die Koalition im Bundestag ihre letzten drei großen Rentengesetze dieser Legislaturperiode. Die Regierung Merkel ist auch eine Regierung der Rentenreformen. Doch was kommt dann?

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Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles Quelle: dpa

Sozialministerin Andrea Nahles argumentiert gegen „unsachliche Ängste“ an. „Das Gesicht der Armut ist ein Kindergesicht“, sagt die SPD-Ministerin. Und was ist mit der Altersarmut? Die Gewerkschaften laufen derzeit Sturm für einen Kurswechsel und eine Stärkung der gesetzlichen Rente.

Sozialverbände warnen vor Verarmung im Alter. Doch tatsächlich sind derzeit 1,9 Millionen Minderjährige von Hartz IV abhängig - also deutlich mehr als die 737.000 Menschen ab 55 Jahren. Sind die Rufe nach umfassenden Rentenreformen gerechtfertigt?

Die Zukunft der Rente sieht nicht unbedingt rosig aus. Die gesetzliche Rente hinkt den Löhnen in den kommenden Jahrzehnten immer weiter hinterher, wenn die Politik nicht gegensteuert: Bis 2045 dürfte das Rentenniveau laut Regierung von heute 47,8 Prozent dann auf 41,6 Prozent sinken.

Deshalb sagt Nahles bei einem Auftritt vor Vertretern der betrieblichen Altersvorsorge Mitte Mai auch, „dass in der nächsten Legislaturperiode noch einiges zu tun sein wird, was das Rentenniveau angeht“. An diesem Donnerstag beschließt die Koalition im Bundestag ihre letzten drei großen Rentengesetze dieser Legislaturperiode - die zuständige Ministerin blickt aber auch schon intensiv auf den aufziehenden Rentenwahlkampf.

Erstmal beschlossen werden sollen nun Schritte für eine weitere Verbreitung der Betriebsrenten auch bei Geringverdienern und in kleineren Unternehmen - sowie für höhere Bezüge für all jene, die aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können. Bessergestellt werden soll hierbei, wer ab 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente geht. Beides ist als Abmilderung des wachsenden Problems der Altersarmut gedacht.

Und Union und SPD wollen ein altes Versprechen einlösen: die Ost-West-Angleichung bei der Rente. Die Ostrenten sollen bis zum 1. Januar 2025 voll an die Bezüge im Westen angeglichen werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Im Gegenzug soll die derzeitige Höherwertung der Ostlöhne bei der Ermittlung der Renten abgesenkt werden - was Ost-Arbeitnehmern, die neu in Rente gehen, etwas geringere Bezüge bringt.

Doch der Übergang soll schonend sein. Auch hier sind sieben Schritte geplant.

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