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Gesetz für Facebook und Co.Eine große Koalition gegen den Justizminister

Soziale Netzwerke wie Facebook sollen schnellstmöglich rechtswidrige Inhalte löschen. Darin sind sich alle einig. Aber die Frage, wie das funktionieren soll, führt zu Streit.Marc Etzold 17.05.2017 - 17:27 Uhr

Heiko Maas macht beim Gesetz, das soziale Netzwerke zum Löschen verpflichten soll.

Foto: dpa

Keiner findet das Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) gut. Nicht mal sein Parteifreund Lars Klingbeil, Netzpolitiker der Sozialdemokraten. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist jetzt im Parlament und wird es anders verlassen, als es eingebracht wurde“, versicherte Klingbeil am Dienstagabend bei einer Veranstaltung zum Thema "Recht & Unrecht im Internet" vom Verband der Internetwirtschaft (Eco) in Berlin. Und damit steht Klingbeil nicht alleine. Auch Union, Grüne und Linke finden das sogenannte NetzDG problematisch.

Mit dem Gesetz sollen Facebook, Twitter und Co. verpflichtet werden, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. In allen anderen Fällen soll die Frist sieben Tage betragen. Renate Künast von den Grünen und ehemalige Verbraucherschutzministerin warnte vor einem Schnellschuss. „Ich will nicht, dass wir einen Löschwahn auslösen“, sagte Künast. Die Meinungsfreiheit sei im Zweifel wichtiger.

Petra Sitte von den Linken ist überzeugt, dass eine „digitale demokratische Debattenkultur“ fehle. Überhaupt wüssten wir noch zu wenig über die Ursachen, Gründe und Wirkungen von Fake News. „Wir sollten die Forschung zu dem Thema vertiefen“, sagte Sitte bei der Eco-Veranstaltung. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken will den Providern nicht zu viel Macht im Kampf gegen die Fake News gewähren. „Die leiten Inhalte durch. Sie sollten sie aber nicht prüfen.“

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Langfristig, ist Nadine Schön von der CDU überzeugt, müsse ein System von Selbstregulierung und Beschwerdestellen greifen. „Der Gesetzgeber sollte nur den Rahmen vorgeben“, sagte Schön. In der Branche ist die Sorge vor einem Wahrheitsministerium groß, in dem womöglich Beamte und Staatsbedienstete Inhalte von sozialen Netzwerken prüfen.

Einig war sich die Runde auch in der Frage, dass die Strafverfolgungsbehörden ausreichend Mittel haben müssen, um im digitalen Zeitalter Straftaten verfolgen zu können. Es geht um eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung. Lars Klingbeil will zudem „keine Privatisierung“ der Strafverfolgung. Er schlägt vielmehr Spezialkammern an Landgerichten vor, die sich speziell mit möglichen Straftaten in sozialen Netzwerken beschäftigen.

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Am Freitag wird sich der Bundestag erstmals mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschäftigen. Dann können die Kritiker parteiübergreifend – Union, SPD, Grüne und Linke – ihre Änderungswünsche formulieren. Der Minister will das Gesetz möglichst rasch durch den Bundestag bekommen. Doch auch da sind sich die Parteienvertreter einig: Lieber ein gründliches als ein schnelles Gesetz.

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