Große Koalition Union und SPD debattieren über Gesetz zur Lohngleichheit

Die Groko streitet über die Wirksamkeit ihres zwei Jahre alten Gesetzes. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sollte verringert werden.

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Im Durchschnitt verdienen Männer in Deutschland 21 Prozent mehr als Frauen. Quelle: dpa

Berlin Zwei Jahre nach Einführung neuer Regeln für mehr Lohntransparenz streiten Union und SPD über weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. „Wir müssen die Instrumente des Gesetzes deutlich schärfen“, forderte SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast am Dienstag.

Das vor zwei Jahren eingeführte individuelle Auskunftsrecht in Betrieben mit über 200 Mitarbeitern müsse auf kleine und mittlere Betriebe ausgeweitet und praxistauglicher ausgestaltet werden. Unions-Vizefraktionschefin Nadine Schön lehnte Verschärfungen dagegen als übereilt ab. Sinnvoll seien weitere, von der Bundesregierung vorgeschlagene Informations- und Beratungsangebote.

Die Bundesregierung berät am Mittwoch in der Kabinettssitzung über ein Gutachten zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes, das im Juli 2017 in Kraft getreten war. Durch eine Stellungnahme des Deutsches Gewerkschaftsbundes (DGB) wurden zentrale Ergebnisse bereits bekannt. „Alle drei Kernelemente des Gesetzes – Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht – entfalten in der jetzigen Form nicht die beabsichtigte Wirkung“, heißt es im DGB-Papier.

Weniger als die Hälfte der dazu aufgeforderten Unternehmen in der Privatwirtschaft hätten ihre Entgeltstrukturen überprüft, im öffentlichen Dienst sei es nur ein Viertel gewesen. Daher müsse es künftig eine Pflicht für solche Prüfverfahren und Sanktionen bei Verstößen geben.

Dies forderte auch die SPD-Politikerin Mast. Ihre CDU-Kollegin Schön indes erklärte, die Daten für das Gutachten seien sehr früh erhoben worden. Eine umfassende Beurteilung sei daher noch nicht möglich.

Mit dem Gesetz erhielten Beschäftigte in Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern ein Auskunftsrecht, was eine vergleichbare Gruppe des anderen Geschlechts verdient. Firmen ab 500 Mitarbeitern sollten betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Lohngleichheit einführen.

Dies soll die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen bei gleichen Tätigkeiten offenlegen und verringern. Im Durchschnitt verdienen Frauen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer. Wenn man berücksichtigt, dass sie öfter Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen und stärker in sozialen Berufen mit geringeren Verdiensten arbeiten, beträgt die Lücke noch sechs Prozent.

Mehr: Mit dem Entgelttransparenzgesetz wollte die GroKo die ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen bekämpfen. Studien zeigen: Das funktioniert nicht.

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