NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat nach den Übergriffen am Kölner Hauptbahnhof erste Konsequenzen gezogen. Er versetzte den Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers in den einstweiligen Ruhestand.
Jäger selbst ist damit aber keineswegs aus der Verantwortung. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen zu den konkreten Abläufen in der Nacht und an den folgenden Tagen. Am Montag muss Jäger deshalb dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags Rede und Antwort stehen.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Nur wenn er auf die entscheidenden Frage glaubwürdig antwortet, ist Jäger für Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zu halten. An diesen Fragen wird sich seine Zukunft wohl entscheiden.
Wofür trägt Albers die Verantwortung?
Für Jäger ist es eine einfache Rechnung: Je mehr Fehler auf das Konto des geschassten Präsidenten gehen, desto weniger bleibt an ihm selbst hängen.
Bis dato ist Albers Rolle aber relativ unklar. Auch wenn der Polizeipräsident es bis zuletzt bestritt, wird es ihm angelastet, die Herkunft der Täter verschleiert zu haben.
Zwar stießen die Polizisten offenbar bei der Feststellung der Personalien auf viele BAMF-Papiere, mit denen sich Flüchtlinge ausweisen können. Dennoch sprach Albers zunächst davon, dass die Herkunft der Täter unklar sei und es keine Hinweise gebe, dass es sich bei ihnen um Flüchtlinge gehandelt habe.
Zudem wird kolportiert, Albers persönlich habe am Silvesterabend eine dringend notwendige Aufstockung der Polizei abgelehnt. Das ist aber nicht eindeutig geklärt, auch ist nicht sicher, ob die Verschleierung der Herkunft der Täter tatsächlich seine Idee war oder auf Weisung aus dem Ministerium hin geschah.