Nach Hochwasserkatastrophe Kabinett bringt Milliardenhilfen für Flutopfer auf den Weg

Wie hier in Bad Münstereifel zerstörte die Flutkatastrophe zahlreiche Städte. Quelle: dpa

Mit 30 Milliarden Euro wollen Bund und Länder die Opfer der verheerenden Überschwemmungen unterstützen. Der Bundestag soll nächste Woche über das Gesetz beraten und es möglichst schnell beschließen.

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Die Bundesregierung hat den 30 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds für die Opfer der verheerenden Überschwemmungen im Juli auf den Weg gebracht. Im Kabinett wurde dazu am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen, damit über das entsprechende Gesetz schnell im Bundestag beraten werden kann. Das ist bereits nächste Woche und dann abschließend im September geplant.

Bund und Länder stünden zu ihrem Wort und griffen den betroffenen Regionen finanziell unter die Arme, erklärte Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. „Die schnelle Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau der Infrastruktur haben jetzt oberste Priorität. Das ist ein immenser Kraftakt angesichts der Zerstörungen in den von Starkregen und Hochwasser betroffenen Regionen.“

Der Hilfsfonds wird mit 30 Milliarden Euro ausgestattet - 28 Milliarden davon teilen sich Bund und Länder, zwei Milliarden stemmt der Bund alleine für zerstörte Infrastruktur. In einer ersten Tranche wird der Bund 2021 Mittel in Höhe von 16 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ab 2022 werden die Mittel dann je nach Bedarf mobilisiert. Einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr hält das Finanzministerium nicht für nötig, weil genügend Puffer vorhanden sind.

Parallel zu den gesetzlichen Voraussetzungen für den Fonds wird an einer Verordnung zwischen Bund und Ländern gearbeitet. Ihn ihr sollen Details der Hilfen festgelegt werden, wer also wie viel beantragen kann. Diese Verordnung muss auch noch durch das Kabinett - und später durch den Bundesrat. In der Regel sollen bei Privathaushalten - wie schon bei der Flut 2013 - bis zu 80 Prozent entschädigt werden. Härtefallregelungen sind aber möglich - und damit auch noch höhere Quoten. Die Entscheidung darüber soll vor Ort gefällt werden. Regierungskreisen zufolge ist bereits ein dreistelliger Millionen-Betrag ausgezahlt worden. Zunächst hat der Bund zugesagt, sich mit 400 Millionen Euro an den Soforthilfen der Länder zu beteiligen.

Handwerks-Präsident Hans Peter Wollseifer forderte, die Hilfen müssten ohne bürokratische Fallstricke fließen. Es hingen ganze Existenzen daran. „Hilfreich wird auch die vorgesehene Aussetzung der Insolvenzpflicht sein.“ Für Unternehmen, die wegen der Flut in Schieflage geraten sind, soll die Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar 2022 ausgesetzt werden. Zunächst war nur ein Zeitraum bis Ende Oktober geplant. Dafür gibt es eine Grundsatzeinigung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Das nötige Votum des Bundestags steht aber noch aus.

Der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sagte, eine Versicherungspflicht für Elementarschäden könne sinnvoll sein. Allerdings müssten die Prämien abhängig von den lokalen Risiken sein, Immobilienbesitzer in Flutgebieten also mehr zahlen. „Dann kann die Versicherungspflicht dazu beitragen, langfristig die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Überflutungen zu verringern. Die Versicherung schafft einen Anreiz, Neubauten eher in weniger gefährdeten Gebieten zu errichten.“

Der Versicherungsverband GDV teilte mit, es seien bereits Vorschüsse an Kunden in Höhe von rund 700 Millionen Euro ausbezahlt worden. „Davon entfallen gut 500 Millionen Euro auf Schäden im privaten Bereich wie Wohngebäude, Hausrat und Kraftfahrzeuge sowie knapp 200 Millionen Euro auf gewerbliche Risiken“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der gesamte versicherte Schaden werde auf 4,5 bis 5,5 Milliarden Euro geschätzt, eher am oberen Ende der Spanne. Insgesamt sei mit etwa 190.000 Schadensfällen zu rechnen, davon 160.000 im privaten Bereich. Betroffen sind vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, zu kleineren Teilen aber auch Bayern und Sachsen.

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Die Bundesregierung will zudem im Katastrophenfall Bürger mit zusätzlichen Push-Nachrichten aufs Handy warnen. Damit werden Konsequenzen aus den jüngsten Unwettern gezogen, bei denen viele Bürger von den Überschwemmungen überrascht wurden. Mindestens 180 Menschen verloren ihr Leben. Das Kabinett billigte auch hier eine Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Für die Einführung des sogenannten Cell Broadcasting muss das Telekommunikationsgesetz angepasst werden.

Mit Hilfe der Technologie können alle Handys, die in einer bestimmten Mobilfunkzelle sind, eine Warnung per Textnachricht erhalten, ohne zuvor eine App herunterladen zu müssen. Die Mobilfunk-Betreiber werden gesetzlich verpflichtet, hier mitzuziehen. Regierungskreisen zufolge soll das neue System im Herbst 2022 einsetzbar sein.

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