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  4. Staatssekretär Wolfgang Schmidt veröffentlicht teilweise Durchsuchungsbeschluss bei Twitter

Nach RazziaBerliner Staatsanwaltschaft übernimmt Verfahren gegen Staatssekretär

Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium hatte den Durchsuchungsbeschluss in Teilen veröffentlicht. Nun wird geprüft, ob sich dieser damit strafbar gemacht hat. 15.09.2021 - 13:34 Uhr

Gegen den Staatssekretär wird ermittelt.

Foto: dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt, von der Staatsanwaltschaft Osnabrück übernommen. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Demnach werde nun der Anfangsverdacht geprüft, ob Paragraf 353d im Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) gegeben ist. Das Verfahren sei am Dienstag eingegangen, sagte der Sprecher weiter.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte das Verfahren eingeleitet. Grund sei das teilweise Veröffentlichen eines Durchsuchungsbeschlusses bei Twitter, sagte ein Sprecher am Dienstag. Dabei soll es sich um wesentliche Teile des Durchsuchungsbeschlusses handeln.

Schmidt schrieb auf Twitter, dass er zuversichtlich sei, dass die Vorwürfe schnell ausgeräumt werden könnten. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte, der Fall müsse in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden.

Bei Ermittlungen gegen Verantwortliche der Financial Intelligence United (FIU), einer Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls, hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück in der vergangenen Woche das Bundesfinanzministerium und -justizministerium durchsuchen lassen.

Dabei wurden auch Unterlagen beschlagnahmt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Staatsanwälte gehen seit vergangenem Jahr einem Verdacht auf Strafvereitelung im Amt durch die FIU nach.

Mehr zum Thema: Der Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt gerät mit einem Tweet ins Visier der Staatsanwaltschaft. Nun stellen sich Fragen: Darf der Beamte überhaupt ständig für Scholz und die SPD werben? Ist er gar ein Fall für den Bundesrechnungshof?

dpa
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