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OberverwaltungsgerichtKlimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten rechtswidrig

Ein Gericht hat die Ampelregierung zu Sofortmaßnahmen beim Klimaschutz verpflichtet. Der Ausstoß von Treibhausgasen durch Verkehr und Gebäude müsse reduziert werden. Das Urteil kann noch angefochten werden. 30.11.2023 - 14:45 Uhr
Foto: imago images

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt und die Ampel-Koalition zur Vorlage von Sofortprogrammen verpflichtet. Das Gericht gab damit am Donnerstag Klagen der Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) Recht.

Die Regierung müsse nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz Programme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen, damit Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben komme. Eine Berufung wurde zugelassen. BUND und DUH sprachen von einem Erfolg auf ganzer Linie. Man nehme dies als Signal für mehr Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung am ersten Tag der Weltklimakonferenz in Dubai. Das Bundesklimaministerium von Ressortchef Robert Habeck (Grüne) äußerte sich zunächst nicht dazu.

Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Dies legt konkrete Höchstwerte beim CO2-Ausstoß für jeden Sektor und jedes Jahr fest. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lehnte danach ein eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm ab. Auch ein Programm von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für den Bausektor beschloss die Bundesregierung nie. Sie hatte argumentiert, ein neues Klimaschutzgesetz sei ohnehin geplant, bei dem den Sektoren mehr Spielraum eingeräumt werde. Dieses Gesetz ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Auch das Gericht verwies darauf, dass daher das aktuelle Gesetz gelte.

BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock zeigte sich hoch zufrieden: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig.“ Sie erwarte von Wissing, Geywitz und Habeck nun mehr Ehrgeiz. „Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden und klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden.“ DUH-Anwalt Remo Klinger sagte: „Das Urteil ist ein Erfolg auf ganzer Linie.“ Klimaschutz sei eine gesetzliche Pflicht und nicht ein „Nice to have“.

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Das Oberverwaltungsgericht machte zudem deutlich, dass damit auch das von der Bundesregierung im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm mit seinen zahlreichen Einzel-Instrumenten über alle Sektoren hinweg unzureichend sei. „Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm.“ Auch gegen dieses Klimaschutzprogramm hat die DUH geklagt und erwartet Anfang 2023 ein Urteil.

Berufung beim Bundesverwaltungsgericht möglich

Das Urteil trifft die Bundesregierung in einer ohnehin schwierigen Lage. Nach dem Verfassungsurteil zum Klimafonds (KTF) fehlt ihr Geld für eine Reihe von Instrumenten. Die Änderung des Klimaschutzgesetzes trifft besonders bei den Grünen nach wie vor auf Bedenken. Zudem wollen sich beim Klimaschutzgesetz zahlreiche Regierungsmitglieder inklusive Kanzler Olaf Scholz präsentieren. Das Urteil rückt die deutsche Klimapolitik nun in ein schlechtes Licht.

Die Bundesregierung prüft nach dem Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in Revision zu gehen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium von Ressortchef Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: „Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.“ Eine Revision zum Urteil hätte aufschiebende Wirkung.

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte weiter: „Ganz grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, um die nach dem Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen und die verbleibende Klimaschutzlücke zu schließen. Mit den im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen.“ Die Bundesregierung arbeite daran, diese Lücke zu schließen. „Dafür sind weiter Anstrengungen nötig. Ebenso ist die konsequente Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wichtig.“

Die Umweltverbände rechnen damit, dass die Regierung nun in Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zieht. Zwar war das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eindeutig, der Bund könnte damit aber rund ein Jahr an Zeit gewinnen. In dieser Spanne könnte das neue Klimaschutzgesetz beschlossen werden, sofern die Ampel-Koalition hier geschlossen auftritt. Dann könnten die Klagen ins Leere laufen.

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rtr, dpa
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