Soziale Medien EU-Kommission will strengere Regeln für Online-Wahlwerbung

Die EU-Kommission plant gegen das Benutzen personenbezogener Daten für den Wahlkampf auf Onlineplattformen vorzugehen. Sie fordern mehr Transparenz in den sozialen Medien.

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Facebook hatte die Möglichkeiten zur Wahlwerbung für die Europawahl 2019 bereits eingeschränkt. Bei den US-Wahlen hatte die Werbung auf Facebook einen sehr hohen Stellenwert. Quelle: imago images/SNA

Die EU-Kommission will politische Online-Werbung strenger regulieren und damit besser kenntlich machen. Am Donnerstag präsentierte die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova einen entsprechenden Gesetzesvorschlag. „Wahlen dürfen kein Wettbewerb von undurchsichtigen und schmutzigen Methoden sein“, sagte Jourova. Den Plänen zufolge soll politische Werbung etwa auf Facebook oder Instagram künftig als solche gekennzeichnet werden, außerdem soll transparent sein, wer eine Anzeige bezahlt hat.

„Die Wähler haben zunehmend Probleme zu unterscheiden, ob die Inhalte, die sie sehen, bezahlt oder organisch sind“, sagte Jourova. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus diesem Monat wissen vier von zehn Europäern bei bestimmten Online-Inhalten nicht, ob es sich dabei um politische Wahlwerbung handelte. Jourova nannte unter anderem die Brexit-Kampagne als Beispiel für die Risiken solcher Inhalte.

Anbieter von politischen Anzeigen dürfen laut dem Vorschlag sensible Daten, die online geteilt werden, nicht mehr für politische Zwecke nutzen. Das heißt, Informationen über politische Einstellung, sexuelle Orientierung, Religion oder Herkunft dürfen nicht ohne Zustimmung genutzt werden, um politische Anzeigen auf eine Person zuzuschneiden - auch „micro-targeting“ genannt.

Dabei erstellen Datenanalyse-Firmen Psychogramme von Nutzern, indem sie Informationen über Likes, Warenbestellungen oder andere persönliche Angaben im Netz auswerten. Diese Psychogramme werden anschließend genutzt, um gezielte politische Botschaften an Nutzer zu senden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Werbeanbieter und Plattformen wie Facebook offenlegen müssen, wie und warum sie Anzeigen auf Nutzer zuschneiden. Wenn Anbieter dies Nutzern nicht erklären können, dürfen sie das „micro-targeting“ nicht einsetzen. Die Regeln sollen von den Behörden der EU-Länder umgesetzt und unter anderem mit Bußgeldern geahndet werden, wie aus dem Vorschlag hervorgeht.

Das Europaparlament und die EU-Staaten befassen sich nun mit dem Gesetzesvorschlag. Sie können noch Änderungen vornehmen, bevor dieser verabschiedet wird - das könnte allerdings noch dauern.

EuGH: Getarnte Werbung als Email kann unzulässig sein

Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Durch die Verwechslungsgefahr mit richtigen Mails könnten Menschen gegen ihren Willen auf entsprechende Webseiten weitergeleitet werden, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit.

Zulässig sei sogenannte Inbox-Werbung, die fast wie eine reguläre E-Mail im Posteingang aussieht nur, wenn die Nutzerin oder der Nutzer vorab ausdrücklich zugestimmt habe (Rechtssache C-102/20).

Im konkreten Fall hatte das Städtische Werk Lauf an der Pegnitz Werbeeinblendungen des konkurrierenden Stromlieferanten Eprimo per E-Mail bei Nutzern des Online-Dienstes T-Online beanstandet: Diese Werbemaßnahme verstoße gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor.

Mehr: Facebook schränkt Wahlwerbung zur Europawahl ein

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