Testzentren Die unkontrollierbaren Briefkasten-Tester

Der teure Betrug mit Corona-Schnelltests schlägt hohe Wellen. Quelle: imago images

Corona-Testzentren sind schnell gegründet – und anfällig für Betrügereien. Noch sind wenige Fälle bekannt, doch Staatsanwaltschaften rechnen mit „einer ganzen Reihe“. Derweil will niemand für die Kontrollen zuständig sein.

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Wer sich in Berlin am Wochenende auf Corona testen lassen wollte, durfte sich an zwei Stellen über besonders schnelle Verfahren wundern: Ein Kiosk schickte das negative Ergebnis noch fünf Minuten vor dem Test aufs Handy. Eine andere Stelle verteilte gestempelte und unterzeichnete Bescheinigungen inklusive Namen und Datum zum Selbstausfüllen an die Abholer – „kontaktloses“ Testen nennen das die Anbieter, von Betrug hingegen dürften Ermittler sprechen.

Auch in anderen Städten gibt es ähnliche Fälle wie die aus Berlin, über die der „Tagesspiegel“ berichtete. Gegen den Bochumer Testanbieter Medican, der deutlich mehr Tests abgerechnet haben soll als tatsächlich durchgeführt wurden, geht bereits die Staatsanwaltschaft vor. Auch in Lübeck und Gießen führen die örtlichen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit Coronatests. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin sagt der WirtschaftsWoche: „Wir gehen fest davon aus, dass es hier eine ganze Reihe von Betrugsfällen geben wird. Die Hürden sind einfach sehr niedrig.“

Tests ohne Teststelle

Wie viele solcher möglichen Betrugsfälle es bundesweit gibt, ist bisher noch unklar. Fest aber steht, dass die Testverordnung sie offensichtlich möglich macht. Denn für die Kontrolle fehlt bisher ein praktikables System, klare Zuständigkeiten gibt es nicht – was sogar dazu führt, dass offensichtlich „virtuelle“ Testzentren eingerichtet werden können, es also gar keine physischen Teststation braucht, um Tests abrechnen zu können.

Der schnelle Aufbau von Teststationen hat auch Schattenseiten, die zulasten des Steuerzahlers gehen könnten. Möglicher Betrug ruft die Justiz auf den Plan. Gesundheitsminister Spahn sieht Gesundheitsämter in der Pflicht.

Ein Unternehmer aus Norddeutschland, der selbst zwei Testzentren hat, bestätigt der WirtschaftsWoche, einige der Zentren würden nur zum Schein existieren. „Briefkastentestfirmen“ nennt er diese. Er kenne Betriebe, die weder Werbung machten noch Gäste zum Testen hätten. Der Unternehmer sieht die Gefahr, dass nun auch redlich arbeitende Testzentren in Verruf geraten könnten. Er würde eine Kontrolle seiner Zentren begrüßen, sagt er, um seine lückenlose Dokumentation auch mal vorzeigen zu können.

Betrüger kassieren Steuergeld  

„Vereinzelte Fälle“ solcher Briefkasten-Testfirmen seien dem Gesundheitsministerium bekannt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Dienstag. Um die Dimension des Betrugs zu erfassen, hatte das Ministerium die Gesundheitsämter abgefragt. „Teilweise werden von einem Betreiber nicht alle einzelnen Teststandorte gemeldet, was die Überwachung erschwert“, sagte der Sprecher am Mittwoch. Weitere Überprüfungen würden laufen.  

Dass es fiktive Testzentren gibt, kann das Ministerium zwar nach der ersten Abfrage nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen – allerdings sieht es weder sich noch die Gesundheitsämter in der Verantwortung für die Kontrollen: „Für die Verfolgung von kriminellem Abrechnungsbetrug sind die Gesundheitsämter nicht zuständig“, erklärt der Ministeriumssprecher - und so kann das Steuergeld offensichtlich ungebremst weiter an mögliche Betrüger fließen.

Die Testverordnung ist quasi eine Lizenz zum Geld drucken. Zwar muss der öffentliche Gesundheitsdienst eine Genehmigung erteilen, aber die Kontrollen sind lasch.

Testen im Strip-Club

Wer sich beispielsweise in Berlin als „Test-to-Go“-Station registrieren möchte, muss nur ein paar Angaben wie etwa zum Hygienekonzept machen und eine „Selbsterklärung“ hochladen. „Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass Sie ein Hygienekonzept vorliegen haben, welches den Anforderungen des beigefügten Hygienekonzeptes der Senatsverwaltung für Pflege, Gesundheit und Gleichstellung entspricht“, heißt es auf der Website – und so wird inzwischen an allen Ecken der Hauptstadt munter getestet: In Kiosken, von mobilen Anbietern auf dem Lastenrad und angeblich sogar in Strip-Clubs. Die Versuchung, sich eine goldene Nase zu verdienen, ist offensichtlich groß.

Die Staatsanwaltschaften Bochum und Lübeck ermitteln gegen Betreiber von Corona-Schnelltestzentren. Der Verdacht: Betrug in Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung von Schnelltests.
von Stephan Knieps

Als sogenannte „Taskforce Testlogistik“ traten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anfang März ihre neue Arbeit an. Sie wollten nach der viel kritisierten Impfstoffbeschaffung nun das nächste Projekt der Corona-Bekämpfung ganz anders machen: einfacher, schneller und unbürokratischer. Alle Bürgerinnen und Bürger, so lautete das Versprechen, sollten ab dem 8. März wöchentlich einen Antigen-Schnelltest machen können – ob mittels eines Selbsttests oder in einem Corona-Testzentrum.

Inzwischen geht es nicht mehr nur um Schulbesuche, sondern negative Tests sind inzwischen verheißungsvolle Eintrittskarten für so vieles: etwa fürs Einkaufen und Restaurantbesuche.

Bis zu 18 Euro pro Test 

Scheuer und Spahn konnten zumindest in einem Punkt ihr Versprechen halten. Das Testen ist mittlerweile an jeder Ecke möglich, mehrfach pro Wochen, kostenlos und schnell, so dass die Selbsttestkits in den Supermärkten und Drogerien, Anfang März noch binnen Stunden ausverkauft, inzwischen kaum mehr Abnehmer finden.

Finanziell ist das Testgeschäft offensichtlich lohnenswert: Pro Coronatest kann ein Betreiber 18 Euro abrechnen. 6 Euro für das Testmaterial und 12 Euro für die eigentliche Testentnahme, also das Entnehmen der Probe aus Nase und/oder Mund sowie die anschließende Prüfung und Mitteilung des Testergebnisses. Doch mit dem Wegfall von Bürokratiehürden fielen bei manchen offenbar auch die Skrupel.

Das Bundesgesundheitsministerium sprach vergangene Woche von „15.000 Testzentren von unterschiedlichen Anbietern“. Doch die Zahl scheint angesichts täglich neu hinzukommender Testzentren schon überholt. Allein in Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben des dortigen Gesundheitsministeriums nur in der letzten Mai-Woche 218 neue Teststellen hinzugekommen. Auf erneute Nachfrage teilt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums nun mit, „zur Anzahl der Teststellen für kostenlose Bürgertests liegen dem BMG keine exakten Erkenntnisse vor“ – und verweist auf die einzelnen Bundesländer, die für die Einrichtung zuständig seien.

Wer soll wie kontrollieren?

Angesichts der nun bekannt gewordenen Betrugsfälle fordern viele eine Überprüfung der Testzentren – so auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der an diesem Montag mit den Gesundheitsministern der Länder in einer Telefonschalte darüber diskutierte.

Für die Abrechnung der Tests sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zuständig – die sich das Geld wiederum vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn holen. Neben der KV-Bundesbehörde gibt es deutschlandweit 17 KVen: für jedes Bundesland eine – bis auf NRW; das bevölkerungsreichste Bundesland teilen sich zwei Kassenärztliche Vereinigungen auf (KV Nordrhein und KV Westfalen-Lippe). Die Auszahlung erfolgt einmal im Monat. Bis zum 03. des Folgemonats haben die Teststellenbetreiber Zeit, den KVen die Anzahl ihrer im Vormonat geleisteten Tests mitzuteilen. Die Auszahlung des Betrags erfolge dann in der Regel zwei bis drei Wochen später, erklärt der Sprecher einer KV.

Mehr als eine halbe Milliarde Euro Erstattung  

In den Monaten April und Mai hat das BAS rund 659 Millionen Euro für PoC-Antigentests an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt: 275 Millionen Euro für Beschaffungskosten der Tests und 384 Millionen Euro für Abstrichnahme und Ergebnismitteilung. Darin enthalten sind aber noch nicht die Coronatests, die Ärztinnen und Ärzte vornehmen: Diese rechnen ihre Leistungen mit den KVen quartalsweise ab. Die nächste Frist endet hier also am 30. Juni.

Der Sprecher einer Kassenärztlichen Vereinigung sagt, die Corona-Testverordnung sei für die KVen „vom Himmel gefallen“. Plötzlich mussten die Vereinigungen nicht nur mehr für Ärzte, sondern auch für Nichtmitglieder die Kosten übernehmen, mussten binnen weniger Tage neue Prozesse organisieren und neues Personal einstellen. Dabei sei nicht alles perfekt gelaufen. Aber die Politik „wollte damals schnell in die Puschen kommen“. Und Kai Sonntag, Sprecher der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, ergänzt: „Dass man es leicht gemacht hat, war ausdrücklich gewollt im Rahmen der Teststrategie.“ Das habe insofern funktioniert, dass nun sehr viele Anbieter einen sehr niedrigschwelligen Zugang zum Testen garantierten. „Ob man es hätte anders machen können, lassen wir mal offen.“

Doch wer soll nun die Testzentren kontrollieren, ob die Betreiber tatsächlich so viele Menschen getestet haben, wie sie bei den KVen angeben? Kai Sonntag von der KV Baden-Württemberg rechnet vor: Würden die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Kontrolle zuständig sein, also etwa die Rechnungen der Testkits im Vorfeld prüfen, würde die Auszahlung nicht zwei oder drei Wochen dauern – „sondern dann würde es Monate dauern. Wir hätten überhaupt nicht die Kapazitäten.“ Vorher eine sogenannte Sachkostenprüfung zu machen, sei „völlig ausgeschlossen“. Auch der Bundesrechnungshof sieht sich in dieser Angelegenheit nicht als die zuständige Kontrollbehörde. Ein Sprecher teilt auf Anfrage mit, bei den Testzentren habe der Bundesrechnungshof „keine Prüfungsrechte“ und auch „keine Prüfungserkenntnisse“. Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, sowie sein Kollege Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hatten in Interviews mitgeteilt, eine flächendeckende Überprüfung nicht leisten zu können.

Und die Gesundheitsministerien? Selten fehlt in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass sowohl das Verfahren der Bürgertests als auch die Finanzierung nicht durch Landesrecht, sondern durch Bundesrecht geregelt sei. Aber ein Sprecher des Ministerium für Arbeit und Gesundheit in NRW weist auf eine „eigene Strukturverordnung“ hin, wonach NRW als offenbar bislang einziges Bundesland ein „tägliches Meldeverfahren“ eingeführt habe. In jener Teststrukturverordnung heißt es: „Um die (...) Testzeugnisse im Bedarfsfall überprüfen zu können, stellen die Testzentren (...) sicher, dass die von ihnen gemeldeten und abgerechneten Testungen einschließlich Befund und, soweit möglich, auch die Testpersonen anhand von Listen oder sonstigen Unterlagen im Überprüfungsfall nachgewiesen werden können.“ Testanbieter müssen dazu Name, Anschrift und Geburtsdatum der Getesteten „für mindestens ein Jahr“ aufbewahren, „auch zur stichprobenartigen Abrechnungsprüfung durch die (…) zuständigen Abrechnungsstellen“. Damit, teilt der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums mit, habe das Land Nordrhein-Westfalen „bei möglichen Betrugsfällen Kontrollmöglichkeiten geschaffen. Inwieweit diese genutzt werden, liegt in der Hand der Abrechnungsstellen.“

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Das klingt in der Theorie gut. Doch dass diese Kontrollen offensichtlich nicht greifen, aber notwendig sind, zeigt der Fall des Testanbieters Medican - mit Sitz in Bochum. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bochum Geschäftsräume durchsuchen ließ, haben mehrere Unternehmen, die Medican Flächen zur Verfügung gestellt hatten, die Zusammenarbeit beendet. Eine dieser Firmen ist eine große Möbelhauskette. Im März hatte Medican auch an dessen Standort im niedersächsischen Bramsche seine Test-Zelte errichtet – und das ohne die notwendige Beauftragung durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück. Ohne diese konnte Medican die Tests auch nicht über die KV abrechnen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche testeten die Medican-Mitarbeiter in Bramsche trotzdem mehr als drei Wochen Menschen auf das Virus, obwohl der Firma die Erlaubnis dafür fehlte.

Testen ohne Auftrag

Das ist tatsächlich zulässig. „Testzentren können unabhängig von einer Beauftragung durch das Gesundheitsamt testen“, erklärt ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Die Abrechnung der Tests könne grundsätzlich erst mit der Beauftragung erfolgen - aber ob die Unterlagen tatsächlich korrekt ausgestellt sind, müsste dann wiederum die KV überprüfen. Was aber nicht lückenlos passiere, heißt es aus der KV.


Die Geschäftsleitung des Möbelhauses in Bramsche teilt mit, die Teststraße von Medican habe „wunderbar“ funktioniert. Es habe keine Anzeichen für Betrug oder unsachgemäße Testung gegeben. Als Medican aber auch nach fast einem Monat wegen fehlender Informationen im Hygienekonzept keine Beauftragung vom Gesundheitsamt bekommen habe, habe man die Zusammenarbeit beendet. Das Testzentrum auf dem Parkplatz betreibt inzwischen ein anderer Anbieter mit Beauftragung. Nach Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe hat das Möbelunternehmen Medican auch an allen anderen Standorten mit Teststation gekündigt.

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