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  4. Briefwahl zur Bundestagswahl 2025: Was Auslandsdeutsche beachten müssen

Wählen aus der FerneWas Auslandsdeutsche beachten müssen

Auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Allerdings kommt die Wahlbenachrichtigung nicht automatisch ins Haus.dpa 14.01.2025 - 21:02 Uhr Quelle: dpa

Ein Muster eines Stimmzettelumschlags für die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2021.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Mit Blick auf die Neuwahl des Bundestags empfiehlt die Bundeswahlleitung Auslandsdeutschen, sich möglichst rasch ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Der Antrag könne bereits jetzt bei der Gemeindebehörde gestellt werden, teilte die Pressestelle der Bundeswahlleiterin in Wiesbaden auf Anfrage mit.

Als Auslandsdeutsche werden Staatsbürger bezeichnet, die nicht in Deutschland gemeldet sind. Der Zeitraum für die Briefwahl bei der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025 wird wegen der voraussichtlich verkürzten Fristen relativ kurz sein.

Welche grundsätzlichen Voraussetzungen gelten beim Wählen für Auslandsdeutsche?

Das Wahlrecht steht unter anderem dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, wenn sie vom Tage des 14. Geburtstages an mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Daneben dürfen auch weitere Auslandsdeutsche wählen, wenn sie aus anderen Gründen „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“. Dies gilt etwa für Staatsangehörige, die als Ortskraft an einer deutschen
Auslandsvertretung beschäftigt sind oder als Journalist einer deutschen Tageszeitung im Ausland tätig sind.

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Wie können sie ihre Stimme abgeben?

Da Auslandsdeutsche nicht mehr über einen Wohnsitz im Inland verfügen und daher nicht automatisch auf der Grundlage der Melderegister in das Wählerverzeichnis der Wohngemeinde eingetragen werden, müssen sie dafür einen Antrag stellen. Dieser wird zumeist an die Gemeinde gerichtet, in der die letzte deutsche Heimatadresse lag. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist die jeweilige Gemeindebehörde zuständig.

Worauf sollten deutsche Wählerinnen und Wähler, die im Ausland leben, bei der anstehenden Bundestagswahl achten?

Die Wahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden, rät die Bundeswahlleitung. Inwieweit das Auswärtige Amt durch einen Kurierdienst die Postlaufzeit beschleunigen kann, sei bisher nicht bekannt. „Es ist allerdings ratsam, dass Betroffene zeitnah mit der für sie zuständigen Auslandsvertretung diesbezüglich Kontakt aufnehmen.“ Die Entscheidung, den amtlichen Kurierweg für den Transport von Wahlunterlagen zu öffnen, trifft jede Auslandsvertretung selbst. Die Bundeswahlleiterin will auf ihrer Internetseite etwaige Möglichkeiten zur Mitbenutzung des Kurierwegs nennen, sobald die Informationen vorliegen.

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Wie viele Bürger wählen eigentlich mit, die nicht in Deutschland gemeldet sind?

Die Bundeswahlleitung kann nicht beziffern, wie viele Deutsche im Ausland leben, da es für diese Staatsbürgerinnen und Staatsbürger keine gesetzliche Meldepflicht gibt. Bei der Bundestagswahl 2021 haben 128 929 Anträge von Auslandsdeutschen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vorgelegen. Wie viele von ihnen ihre Stimme tatsächlich abgegeben haben, wird nicht erfasst. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte es lediglich rund 67.000 solcher Anträge gegeben.

Wo leben die Auslandsdeutschen, die sich ins Wählerverzeichnis eintragen ließen?

Die meisten von ihnen leben in EU-Mitgliedstaaten (46,3 Prozent), gefolgt von übrigen Staaten Europas (39 Prozent). Die weiteren verteilen sich auf Amerika (8,2 Prozent), Asien (4,1 Prozent), Afrika (1,2 Prozent) und Australien/Ozeanien (1,2 Prozent).

Was mache ich, wenn ich noch in Deutschland gemeldet, aber längere Zeit im Ausland bin?

In diesem Fall müssen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Dazu muss man nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich (auch per E-Mail und gegebenenfalls noch per Fax) oder persönlich gestellt werden. Per Telefon geht dies nicht.

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