Es ist eine gute Idee, Menschen in der Fremde Verhaltenstipps zu geben, damit sie sich besser zurechtfinden, ohne unfreiwillig anzuecken. Wenn ich in der Welt unterwegs bin, freue ich mich auch über solche Hinweise:
Thailand: Keine Scherze über die Monarchie
Brasilien: Nicht das 7:1 ansprechen
Sachsen: Vorsicht, besorgte Bürger!
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
Einst stand ich in Köln beim Mediamarkt vor der Auslage mit den Kompaktkameras, als ich plötzlich unsanft beiseite geschubst wurde. Erst dachte ich an einen Raubüberfall, sah dann aber: Es war ein Pärchen um die 70, beide etwa 1 Meter 50 hoch, der Sprache nach aus China. Wenn man denen rechtzeitig Bescheid gesagt hätte, dass solche Rüpeleien an mitteleuropäischen Kameraauslagen sehr unüblich sind, wären sie weniger als Touris aufgefallen.
Es kommt aber darauf an, wie die Verhaltensregeln formuliert sind.
Schreibt man „Wir sind hier nicht in China! Also benehmen Sie sich so, wie es sich für ein zivilisiertes westliches Erste-Welt-Industrieland gehört. Bei uns gelten nicht nur die Menschenrechte, gegenseitige Rücksichtnahme fängt hier schon im Kleinen an“, dann erwärmt man nicht die Herzen der Chinesen.
Schreibt man: „Wir alle wissen: Sie als neue Weltmacht-Bürger stecken bald alle in die Tasche. Nehmen Sie Rücksicht auf die zerbrechliche europäische Seele und verdrängen Sie uns nicht auch noch an den Tresen in unserem Einzelhandel“, dann heißt es: zu unterwürfig die eigenen Werte verleugnet.
Der Mittelweg ist´s. Aber den findet nicht jeder.
Erinnern wir uns an den Bürgermeister im fränkischen Hardheim, der seine Gemeinde im Herbst bundesweit bekannt gemacht hat, als er den Hardheimer Flüchtlingen im Internet erklärte, wie man sich am besten eingliedert. Das geht laut Bürgermeister Rohm unter anderem so:
"Unsere Notdurft verrichten wir ausschließlich auf Toiletten, nicht in Gärten und Parks, auch nicht an Hecken und hinter Büschen.“
Kleine Anmerkung: Doch! Hierzulande pinkelt man in Gärten, Parks, Hecken und Büsche. Sogar an Hauswände, in Kellerschächte und an Autos. Man nennt das bei uns Karneval, Oktoberfest, Public Viewing, Junggesellenabschied oder schlicht Samstagnacht. Aber gut, es wäre natürlich schön, wenn wenigstens die Flüchtlinge aufs Klo gingen. Es wäre ein Anfang.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
"Junge Mädchen fühlen sich durch Ansprache und Erbitte von Handy-Nummer und Facebook-Kontakt belästigt und wollen auch niemanden heiraten.“
Ich würde sagen: Es kommt drauf an, wer fragt, Herr Rohm.
Das mit dem Heiraten wurde kurz darauf übrigens wieder gelöscht. Vielleicht wollten die Hardheimerinnen doch lieber selber entscheiden.
Auch die CDU-Vize-Vorsitzende Julia Klöckner gibt gute Tipps: Wer hier leben wolle, müsse Gleichberechtigung tolerieren, dürfe Schwule und Lesben nicht diskriminieren, oder andere Freiheiten der Moderne bekämpfen. Das klingt gut.
Hilfreich wäre allerdings gewesen zu ergänzen: Wer gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist, das Ausleben von Homosexualität als nicht von Gott gewollt betrachtet und das Schlagen von Kindern ok findet (zumindest solange es würdevoll passiert), der muss sich bei uns nicht fremd fühlen. Wie wäre es mit einer Karriere in der katholischen Kirche?