Wirecard-Ausschuss am 29. Januar 2021 Ein Fax mit Folgen

Quelle: ddp images

Die Arbeit der Münchner Staatsanwaltschaft im Fall Wirecard wirft Fragen auf, nicht erst seit dem Zusammenbruch des Konzerns. Jetzt kommen haarsträubende Details zum gewichtigen Leerverkaufsverbot im Jahr 2019 ans Licht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Thema des Tages:
Die Arbeit der Münchner Staatsanwaltschaft

Die Zeugen:
- Matthew Earl, Shortseller
- Hildegard Bäumler-Hösl, Münchner Oberstaatsanwältin

Matthew Earl hat schon mehrfach darauf gewettet, dass der Kurs der Wirecard-Aktie fällt. Durch den Zatarra-Report, in dem er zahlreiche Unregelmäßigkeiten bei Wirecard aufdeckte, wurde er im Jahr 2016 bekannt. Im Untersuchungsausschuss zeigte er sich enttäuscht, dass seine Warnungen bezüglich Wirecard lange durch die Behörden ignoriert wurden. Er machte der deutschen Finanzaufsicht BaFin schwere Vorwürfe. Diese habe sich auf die Seite von Wirecard gestellt und damit geholfen, Kritiker mundtot zu machen. Earl bestätigte, dass er im Sommer 2019 bei der Münchner Staatsanwaltschaft war: „Die Atmosphäre war frostig. Ich dachte, ich sei Staatsfeind Nummer 1 bis zu einem gewissen Grad. Aber im Laufe meiner Präsentation hat sich das verändert.“ Sie hätten erkannt, dass das Unternehmen betrügerisch arbeitet. Earl: „Mein Eindruck war, dass man Verdacht schöpfte gegen Marsalek.“

Hildegard Bäumler-Hösl, die Chefermittlerin im Wirecard-Skandal, musste sich im Untersuchungsausschuss der Frage stellen, warum die Staatsanwaltschaft München I in all den Jahren, in denen es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wirecard gegeben hatte, nichts getan hat. „Wir hatten Wirecard die ganze Zeit auf den Radar, haben geprüft, ob wir einsteigen können“, sagte Bäumler-Hösl. Aber: „Wir können nur einsteigen, wenn wir eine Straftat auch verfolgen können.“ Bei der Vernehmung ging es vor allem um die Entstehungsgeschichte des Leerverkaufsverbots aus dem Frühjahr 2019. Damals hatte die BaFin das Wetten auf fallende Kurse der Wirecard-Aktie verboten: Investoren hatten das als Unterstützung der Aufsicht für Wirecard gewertet. Bäumler-Hösl sagte aus, dass im Februar 2019 eine Anzeige von Wirecard bei der Staatsanwaltschaft München eingegangen sei. Es ging um die kritische Berichterstattung der britischen Finanzzeitung Financial Times („FT“). Der Wirecard-Anwalt Franz Enderle soll eine Geschichte aufgetischt haben: Die Nachrichtenagentur Bloomberg habe bei Wirecard-Vorstand Marsalek angerufen und sechs Millionen Euro gefordert hat, ansonsten werde man ein Angebot der FT annehmen. Das Angebot soll darin bestanden haben: Ihr steigt in die negative Berichterstattung mit ein und habt dann finanzielle Vorteile. Auch hätte der Wirecard-Anwalt gesagt, er habe „starke Indizien“, dass Artikel des „FT“-Journalisten Dan McCrum vor Veröffentlichung Investoren zur Verfügung gestellt worden seien.

Zudem legte Enderle wohl eine Eidesstattliche Versicherung vor (die allerdings nicht mal unterschrieben war). Darin ging es um einen britischen Zeugen, der erklärte, er habe schon vor der Veröffentlichung eines „FT“-Artikels am 30. Januar 2019 von diesem Artikel und dessen kritischen Inhalt gewusst. Dieser Zeuge war, wie sich später herausstellte, unseriös. Trotzdem fertigte Bäumler-Hösl einen Vermerk an und leitete die Schriftstücke von Wirecard per Fax an die BaFin weiter - ohne zu prüfen, ob an den Behauptungen etwas dran war. „Wenn ein Unternehmen, nicht eine Privatperson, so etwas anzeigt bei uns, melde ich das an die BaFin weiter“, sagte Bäumler-Hösl. Das Ergebnis war das Leerverkaufsverbot – und ein Ermittlungsverfahren gegen Reporter der „FT“. Bei Bäumler-Hösl klang es so, als habe sie lediglich Gesprächsnotizen an die BaFin weitergeleitet, ohne konkrete Maßnahmen zu fordern. 

Der große Wirecard-Liveblog zum Nachlesen: So berichteten die WiWo-Reporter aus dem Wirecard-Untersuchungsausschuss

Hier geht es zurück zum Wirecard-Zeitstrahl!

Mehr zum Thema: Bei dem mittlerweile insolventen Wirecard-Konzern wurde seit jeher getäuscht. Das zeigt das Buch „Die Wirecard-Story“ zweier WirtschaftsWoche-Reporter. Die Erfolgsgeschichte war zu schön, um wahr zu sein. Von Anfang an.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%