Freihandelsabkommen Modell Singapur?

Das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur ist Anlass einer Anfrage der FDP-Fraktion. Quelle: imago images

Die EU könnte Freihandelsabkommen wie das mit Singapur künftig verstärkt eigenverantwortlich beschließen. Das erhöht die Geschwindigkeit – birgt aber auch Risiken. Ökonom Felbermayr wünscht sich mehr Kompetenzen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Europäische Union Freihandelsabkommen künftig verstärkt eigenverantwortlich beschließt – ohne, dass alle EU-Mitglieder gesondert zustimmen müssen. Das geht aus einer Anfrage der FDP-Fraktion an das Bundeswirtschaftsministerium hervor. Anlass der Anfrage ist das Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur, das im November in Kraft getreten ist. Genauer: In Kraft getreten ist das Freihandelsabkommen, das die Vereinbarungen mit ausschließlicher EU-Zuständigkeit enthält. Der zweite Teil, der Investitionsschutz, fällt hingegen auch unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – und muss erst noch von den einzelnen Ländern ratifiziert werden.

Solche Abkommen in zwei Geschwindigkeiten könnte es künftig häufiger geben, beispielsweise bei dem als nächstes anstehenden Abkommen mit Vietnam. Das bietet Chancen, weil die Abkommen so deutlich schneller ratifiziert werden können. „Das Mandat und die Verhandlungsposition der EU zu stärken, ist wichtig, um im Sinne Deutschlands Freihandel effektiv durchsetzen zu können“, sagt Alexander Kulitz, der Sprecher für Außenhandel und Außenwirtschaft der FDP im Bundestag. Für Deutschland als Exportnation sei es essenziell, Handelsbarrieren aufzuheben und Standards zu vereinheitlichen.

Die Beschränkung der EU auf Handelsfragen erhöhe die Geschwindigkeit, mit der sie verhandeln könne, sagt auch Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. Sie steigere auch „die Glaubwürdigkeit der EU, weil die Ratifizierung der Abkommen mit größerer Sicherheit beim Abschluss der Verhandlung in Aussicht gestellt werden kann“.

Gleichzeitig schwäche die Aufteilung auf zwei Abkommen jedoch die Position der EU. Verhandlungstaktisch sei es nicht gut, Handel und Investitionen zu trennen: „Denn dann kann man weniger Tauschgeschäfte abschließen, die zum positiven Verhandlungsausgang führen können.“ So könnten sich Länder besseren Investitionsschutz durch Zugeständnisse beim Handel „abkaufen“ lassen – im politischen Geschäft alltägliche Tausche, die entfielen, wenn man die Verhandlungen trennt.

Dem Ökonomen erscheint es daher wünschenswert, dass die EU langfristig die gesamte Kompetenz über ausländische Direktinvestitionen erhielte. Dafür brauche es eine Reform der EU – „und gleichzeitig auch Einschränkungen, die sicherstellen, dass die Investitionsschutzabkommen wirklich ökonomisch sinnvolle Investitionen schützen und nicht die zweifelhaften Machenschaften von reinen Spekulanten absichern“.

FDP-Mann Kulitz befürwortet ebenfalls eine Kompetenzverlagerung nach Europa – wenn dabei EU-Parlament und die Kommission gestärkt würden. Die Rolle des Europäischen Parlaments müsse ausgeweitet werden, um eine hinreichende Kontrolle sicherzustellen. „Die demokratische Legitimation muss bei der Umgehung von nationalen Parlamenten vom EU-Parlament ausgehen“, sagt er.

Dass es überhaupt neuerdings Abkommen in zwei Geschwindigkeiten gibt, ist auf eine Anfrage der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 zurückzuführen. Die hatte damals den Europäischen Gerichtshof dazu befragt, ob der geplante Vertrag von der EU allein unterzeichnet werden könne oder ob auch die Mitgliedstaaten ihn jeweils annehmen müssten. Die Antwort: Für fast alle geplanten Vereinbarungen sei die EU allein zuständig – mit Ausnahme anderer Investitionen als Direktinvestitionen sowie Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Staat mit den Mitgliedstaaten als Beklagten. 2017 schlug die EU-Kommission daher die beiden getrennten Abkommen vor.

Das Vorgehen könnte zum Modell für Freihandelsabkommen der EU werden. Auch das geplante Abkommen mit Vietnam hat die EU wie das mit Singapur in die Bestandteile Freihandel und Investitionsschutz geteilt. Das Freihandelsabkommen kann wohl wie geplant in Kraft treten, der Handelsausschuss des Europaparlaments hat gerade dafür gestimmt. Nach dieser Entscheidung gilt als sicher, dass auch das gesamte Parlament es im Februar annimmt. Der Vertrag ist das bislang umfassendste Handelsabkommen der EU mit einem Schwellenland.

Seit US-Präsident Donald Trump die Losung ausgegeben hat, sich zuvorderst um Amerika zu kümmern, und multilaterale Abkommen in Frage stellt, setzen mehrere Staaten und -verbünde verstärkt auf bilaterale Verträge. Außer mit Singapur und Vietnam hat die EU auch Abkommen mit Japan und Kanada abgeschlossen. Mit Australien und Neuseeland verhandelt sie. Die Verträge mit Singapur und Vietnam sollen allerdings, so die Hoffnung, auf längere Sicht der Ausgangspunkt für ein Abkommen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen Asean sein, dem in der Region zehn Staaten angehören.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%