Oberstes EU-Gericht EuGH: Öffentliches EZB-Anleihenkaufprogramm ist rechtens

EZB-Anleihenkäufe sind laut EuGH rechtmäßig Quelle: dpa

Immer wieder sorgen die massiven Wertpapierkäufe der Euro-Notenbank für Streit. Das oberste EU-Gericht fällt nun ein klares Urteil.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Gegner der billionenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine deutliche Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg erklärten am Dienstag, die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen würden nicht gegen EU-Recht verstoßen. Sie gehörten zur Geldpolitik, seien durch das Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt und achteten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Mit den Käufen werde auch keine monetären Staatsfinanzierung betrieben. Den Staaten werde nicht der Anreiz genommen, eine gesunde Haushaltspolitik zu betreiben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen. Die Karlsruher Richter sahen „gewichtige Gründe“, dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Sie wandten sich daraufhin mit mehreren Fragen an das EuGH und setzten das Hauptverfahren zunächst aus. Gegen die Käufe hatten unter anderem der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.

Doch die Richter in Luxemburg sehen keine Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken. Die Prüfung der Fragen habe nichts ergeben, was die Gültigkeit der Käufe beeinträchtigen könne, erklärte das EuGH. „Das ist ein eindeutiges Urteil“, sagte Christoph Schalast, Professor für Wirtschafts- und Europarecht an der Frankfurt School of Finance & Management. Das EuGH habe die Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts ziemlich klar zurückgewiesen. Die Verfassungsrichter müssten jetzt die schwierige Entscheidung treffen, wie sie damit umgehen. Wann das Urteil in Karlsruhe gefällt wird, steht noch nicht fest.

Mitten im bitteren Brexit-Streit in Großbritannien kommt ein klares Signal aus Luxemburg: Der Exit vom Brexit ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs ohne weiteres möglich.

Gegner der Käufe äußerten sich enttäuscht über den EuGH. „Dieser hat die Einwände des höchsten deutschen Gerichts, soweit er sie überhaupt zur Kenntnis nimmt, in einer Weise zurückgewiesen, die man nur als Provokation bezeichnen kann“, erklärten die Unternehmer Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus. Sie hatten 2015 gegen die Anleihenkäufe in Karlsruhe Verfassungsklage eingereicht.

Der Erwerb von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren ist seit März 2015 die wichtigste Waffe der EZB im Kampf gegen eine schwache Konjunktur und eine aus ihrer Sicht lange zu niedrige Inflation. Notenbankchef Mario Draghi hatte sie damals unter anderem mit der Gefahr einer Deflation begründet, also einer schwer zu stoppenden Abwärtsspirale aus fallenden Preisen und Investitionen. Zeitweise wurden monatlich Titel im Volumen von 80 Milliarden Euro erworben. Inzwischen läuft die Wirtschaft aber wieder besser. Die Euro-Wächter haben deshalb in Aussicht gestellt, die inzwischen auf fast 2,6 Billionen Euro angeschwollenen Transaktionen zum Jahreswechsel einzustellen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%