Datenschutz Wer Ihre Daten hat und was Sie dagegen tun können

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Was man tun kann

Die größten Spammer
Russische Internetendung Quelle: Virtua73 - Fotolia
Französische Flagge Quelle: dpa
Computermonitor Quelle: REUTERS
Pakistanische Flagge Quelle: daboost - Fotolia
Brasilianische Flagge Quelle: Bracknell - Fotolia
Leute halten eine vietnamesische Flagge hoch Quelle: REUTERS
USA-Flagge färbt eine Tastatur ein Quelle: Karen Roach

Gewisse Dinge dürfen weder Unternehmen, noch Behörden noch Auskunfteien über Privatpersonen speichern. Dazu gehören die ethische Herkunft, die politische Überzeugung, die Religion, die Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Daten zur Gesundheit und zum Sexualleben. Diese personenbezogenen Daten unterliegen einem besonderen Schutz. Nicht geschützt sind hingegen der Name, die Adresse, der Geburtstag oder das Einkommen.
Bei all den Informationen, die über einen gespeichert werden, kann es sich durchaus lohnen, diese von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Denn sobald die Daten keinem konkreten Geschäftszweck mehr dienen, die Einwilligung zur Datennutzung widerrufen wird oder die Auskünfte inhaltlich falsch sind, müssen diese gelöscht werden. Einmal im Jahr müssen Unternehmen und Behörden einer Anfrage kostenlos nachkommen. So besagt es das Bundesdatenschutzgesetz.

 

Was beachtet werden sollte

„Wenn man eine Anfrage auf Selbstauskunft stellt, ist es wichtig zu präzisieren, was man genau wissen will“, erklärt Juliane Heinrich, Sprecherin beim Bundesdatenschutzbeauftragten in Berlin. Bei einer zu global gestellten Anfrage könnte es lange dauern, ehe die Anfrage bearbeitet wird. „Es ist sinnvoll nicht nur seinen kompletten Namen zu nennen, sondern auch darzulegen, in welchem Zusammenhang Daten von einem erhoben worden sein könnten“, so Heinrich. In Einzelfällen sei es auch sinnvoll zur Legitimation die Kopie des Personalausweises oder Führerscheins beizulegen. Auf der Ausweiskopie müssen nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer zu lesen sein. Alle anderen Informationen dürfen geschwärzt werden.
Am schnellsten wird die Anfrage beantwortet, wenn auch gleich der richtige Ansprechpartner in Sachen Datenschutz bei einer Behörde oder einem Unternehmen ausfindig gemacht wurde. „Meistens wird auf den Homepages im Bereich des Impressums darüber Auskunft gegeben“, sagt Heinrich. Außerdem hätten inzwischen fast alle größeren Unternehmen auch einen Datenschutzbeauftragten, der sich der Anfragen annimmt.

Die Anfrage muss, so sagt es das Gesetz, unverzüglich beantwortet werden. In der Regel dauert das etwa vier Wochen, je nach Fall und Unternehmen kann es aber auch länger dauern. „Wenn zu viel Zeit verstreicht, können sich die Bürger jederzeit an den Datenschutzbeauftragten ihrer Region wenden. Die Behörde untersucht dann die Organisationsstrukturen des Unternehmens und fast nach, warum der Vorgang so lange dauert“, sagt Juliane Heinrich. Dazu muss der vorangegangene Schriftwechsel bei der jeweiligen Datenschutzbehörde mit eingereicht werden.

 Ist durch eine falsche Datenverarbeitung sogar ein Schaden entstanden, besteht in der Theorie sogar ein Recht auf Schadensersatz. „Hier hat der Betroffene das Problem, dass er selbst beweisen muss, dass er durch die falsche Handhabung der Daten zu Schaden gekommen ist“, sagt Juliane Heinrich. Sobald die Behörde oder das Unternehmen dies Widerlegen kann, bekommt der Betroffene nichts. Entsprechend selten kommen diese Fälle vor. 

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